22. November 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Einführung eines Public Corporate Governance Kodex

FB 20/0182/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beschluss

Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Public Corporate Governance Kodex zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Public Corporate Governance Kodex.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Public Corporate Governance Kodex zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Public Corporate Governance Kodex.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Steigerung der Transparenz und Kontrolle der kommunalen Beteiligungsgesellschaften hat die Verwaltung nach Anregung und unter Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung den als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügten Public Corporate Governance Kodex erarbeitet. Dieser Kodex soll einen Standard für das Zusammenwirken des Rates der Stadt Aachen, der Stadtverwaltung sowie der Beteiligungsgesellschaften schaffen, um sowohl die Geweinwohlorientierung als auch den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen zu gewährleisten.

Gleichwohl der Kodex in seinen Strukturen schon heute die vielfach gelebte Praxis wiederspiegelt, soll der PCGK auch auf der Internetseite der Stadt Aachen veröffentlicht werden, um so auch weitergehend gegenüber den Bürger*innen Transparenz zu schaffen. Dies ist ein Grund, warum in den letzten Jahren insb. in den kreisfreien Großstädten entsprechende PCGKs beschlossen wurden.

Mit dem als Anlage beigefügtem Entwurfunterbreitet die Verwaltung dem Rat einen Vorschlag für ein solches Regelwerk. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diesen PCGK fortlaufend zu evaluieren und dem Rat nach drei Jahren einen Vorschlag über dessen weitere Ausgestaltung bzw. Fortführung zu unterbreiten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-06 FB 20_0182_WP18 Einfuehrung eines Pub SAO.pdf

19.11.2024

362.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 22.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:34