23. November 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Kunst im öffentlichen Raum

E 49/0073/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Beslagic-Lohe weist auf den Beschluss des Rates über die Kommission hin.

Ratsfrau Derichs bestätigt, dass es eine Kommission gibt, jedoch sei es erforderlich, früher, d.h. zum Zeitpunkt der Gestaltung, mit einbezogen zu werden. Somit könnte z.B. eine Ablehnung, die immer negativ behaftet ist, vermieden werden.

Frau Crumbach-Trommler spricht sich ebenfalls dafür aus, die Kommission früh einzuberufen, bevor ein Schenkungsvorschlag zur Politik weitergereicht wird.

Herr Olaf Müller verweist auf den Text der Vorlage hinsichtlich der Museumsstrukturkommission aus dem Jahr 2015. Ziel ist es, Qualität und Transparenz zu schaffen.

In der Realität sieht es so aus, dass Personen zusammen mit Künstler*innen auf die Stadt Aachen zugehen. Hierzu würde man gerne beraten, d.h. auch andere Künstler*innen zu befragen.

Zusammenfassend stellt Herr Olaf Müller klar, dass es sich hier um kein einfaches Thema handelt, und verweist auf die Vorlage. Der unterbreitete Vorschlag soll zu einer Verbesserung führen.

Ratsfrau Berg hebt Köln als Beispiel hervor, wonach die Wahlzeit der Kommission auf die Wahlperiode des Rates abgestimmt ist.

Die Bürgermeisterin, Frau Scheidt, unterstützt die Vorlage. Sie verweist auf die tollen Brunnen des Künstlers Benno Werth, die jedoch leider nicht dauerhaft gepflegt werden. Sie schlägt vor, auch z.B. Bürger*innen in die Kommission mit einzubinden, um so zu vermeiden, dass in der Kommission nur Personen aus dem Bereich der Kultur Mitglieder sind.

Die Bürgermeisterin, Frau Scheidt, spricht sich auch dafür aus, bereits existierende Brunnen entsprechend zu pflegen.

Herr Beigeordneter Brötz dankt Frau Bürgermeisterin Scheidt für den guten Hinweis. Er hält zusammenfassend fest, dass es keinen Widerspruch zur Vorlage der Verwaltung gibt. Die Verwaltung werde noch prüfen, inwieweit hier ggfs. durch den Rat beschlossen werden muss.

Er hebt abschließend hervor, dass es hier nur um Kunst im öffentlichen Raum geht.

Unter Bezugnahme auf das Beispiel der Stadt Köln spricht Frau Epstein sich für eine regelmäßige Kontrolle aus.

Frau Tirtey weist darauf hin, dass es einen alten Ratsbeschluss gibt, wonach Kunstwerke, die städtisches Eigentum sind, nicht versichert sind. Dies müsste man ggfs. neu überarbeiten.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig: Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese vorgeschlagene Vorgehensweise.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese vorgeschlagene Vorgehensweise

Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater beschließt der Rat der Stadt Aachen

die vorgeschlagene Vorgehensweise.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Um die Qualität von Kunst im öffentlichen Raum zu sichern, sollte die Stadt Aachen für die zentralen Entscheidungsprozesse fachlich versierte Personen hinzuziehen.

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Museumsstrukturkommission aus dem Jahre 2015 wurde bei Schenkungen bisher eine Vorprüfung mit Bewertung durch Dezernat III, Dezernat IV, Leitung des Ludwig Forums, Denkmalschutz und Kulturbetrieb vorgenommen. Dieses Votum wurde dem Betriebsausschuss Kultur und Theater zur Entscheidungsfindung vorgetragen.

Zwecks Objektivierung und Erweiterung der fachlichen Beratung schlagen Dezernat III und Dezernat IV ein zweistufiges Verfahren vor.

Zunächst soll eine rein kunstorientierte Kommission eine ästhetische Position zum künstlerischen Wert eines Werkes im öffentlichen Raum formulieren. Diese Kommission soll sich zusammensetzen aus dem Kulturdezernenten, der Leitung des Kulturbetriebs, der Leitungen der Museen, Vertretern des NAK, der Kunstgeschichte sowie ggf. des BBK.

Das Votum dieser Kommission soll dem Betriebsausschuss Kultur und Theater zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, wird in einer zweiten Runde die Kommission durch die für die Aufstellung relevanten Fachbereiche (FB 61, FB32, FB 23) ergänzt, um die Standort- und Aufstellungsfragen zu klären.

Die Handreichung „Kunst im öffentlichen Raum“ der Stadt Köln (s. Anlage), dient als Anregung und Vorbild für den weiteren Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Klimarelevanz

Keine

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-07 E 49_0073_WP18 Kunst im oeffentliche SAO.pdf

11.10.2024

194.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Do., 23.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:35