21. November 2023 um 17:00, Madrider Ring 20
TOP 6Öffentlich

Abfallgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2024

E 18/0157/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2024.

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2024.

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2024.


Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Erläuterungen:

Zum 01.01.2017 wurde die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft einschließlich der aktuell gültigen Gebührenstruktur umgesetzt.Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen wurden die Kostensätze des E 18 in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2024 ermittelt.

Durch Gebührenüberdeckungen der Vergangenheit erfolgte die nach KAG erforderliche Verbuchung im Sonderposten der Abfallwirtschaft, mit der Maßgabe, diese innerhalb der folgenden 4 Jahre gebührenmindernd zu berücksichtigen.

Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist eine Gebührenanpassung für das Jahr 2024nicht erforderlich.

Die in 2024 voraussichtlich entstehende Unterdeckung in Höhe von 3.606.227,20€wird durch eine Entnahme aus dem bestehenden Sonderposten gedeckt.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 ist als Anlage beigefügt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-03 E 18_0157_WP18 Abfallgebuehren der S SAO.pdf

15.11.2024

262.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 21.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Zusätze
Unterlagen werden nachgereicht
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:31