Bürgeranträge gem. § 24 GO NRWHier: Altkleidercontainer Standort Prämienstraße
BA 4/0129/WP18 · Entscheidungsvorlage
Bürgeranträge gem. § 24 GO NRWHier: Altkleidercontainer Standort Prämienstraße
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Herr von Thenen trägt hierzu den Beschlussvorschlag der Verwaltung mündlich vor.
Herr Gilles gibt zu bedenken, dass er die Verweisung des Bürgerantrages an die Geschäftsstelle des Bürgerforums für wenig zielführend erachtet. Da es im vorliegenden Antrag ja um einen Standort in Walheim geht, sollte die Thematik auch in der Bezirksvertretung beraten und letztendlich auch entschieden werden.
Herr von Thenen stimmt im Grunde Herrn Gilles zu. Da es sich aber um ein Problem handelt, dass in allen Stadtbezirken, insbesondere gerade in Aachen-Mitte, zu Beanstandungen führt und es sich zudem um eine komplizierte juristische Angelegenheit handelt, an der zudem verschiedene soziale Träger, hier in Walheim die Caritas, sowie der Aachener Stadtbetrieb – E 18 -, beteiligt sind, hält er das Bezirksamt und auch die Bezirksvertretung letzten Endes nicht für die alleinig zuständigen Ansprechpartern*innen.
Er berichtet weiter, dass der Vorsitzende des Bürgerforums, Ratsherr Dopatka, zugesichert habe, dass die bisher doch recht langen Bearbeitungszeiten von Anträgen im Bürgerforum zukünftig deutlich schneller bearbeitet werden. Daher möchte der Bezirksbürgermeister den heute vorliegenden Antrag an das Bürgerforum abgeben.
Herr Hoffner stimmt grundsätzlich der Auffassung von Herrn Gilles zu, insbesondere im Hinblick darauf, dass nach seinem Kenntnisstand das Bezirksamt in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist.
Herr Miller berichtet hierzu, dass zwar bereits Gespräche stattgefunden haben, u.a. mit der zuständigen Bistumsverwaltung, die Einflussmöglichkeiten der Bezirksverwaltung jedoch eingeschränkt seien, da die Container in der Hauptsache auf nicht öffentlich gewidmeten Grundstücken stehen. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt hierzu aber voraus, dass durch den Container eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Herr Hoffner fragt nach, ob das bezirkliche Ordnungsamt nicht dann einschreiten muss, wenn der auf dem Privatgrundstück befindliche Müll so umfangreich ist, dass dann doch öffentliche Flächen tangiert werden.
Herr Miller bestätigt seine Einschätzung, betont aber nochmals, dass die Einflussmöglichkeiten desBezirksamtes faktisch doch sehr eingeschränkt sind.
Herr von Thenen teilt ergänzend mit, dass die gesamte Stadtverwaltung dem Bürgerforum gegenüber auskunftspflichtig ist. Diese Regelung gilt weder für das Bezirksamt noch für die Bezirksvertretung. Aus diesem Grund hält er es weiterhin für richtig, den Antrag an das Bürgerforum weiterzuleiten, obwohl er die vorgenannten Argumente für eine andere Sichtweise durchaus nachvollziehen kann.
Herr Kiemes fragt Herrn Miller zur Klarstellung, welche einzelnen Fachbereiche denn insgesamt mit der Problematik befasst sind. Herr Miller führt hierzu aus, dass z.B. für die Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen grundsätzlich der Aachener Stadtbetrieb – E 18 – zuständig ist. Alle Fragen zu städtischen Liegenschaften werden federführend vom städtischen Immobilienmanagement – FB 23 – geregelt. Im vorliegenden Fall in Walheim hat FB 23 mit der Caritas einen Pachtvertrag geschlossen, an dem das Bezirksamt nicht beteiligt worden ist.
Herr Gilles fragt noch einmal nach dem Standort Jakob-Büchel-Haus- Herr Miller bestätigt, dass es sich hier zwar um ein städtisches Grundstück handelt, gleichwohl ist zwischen FB 23 und der Caritas ein privatrechtlicher Pachtvertrag über die Fläche für den Kleidercontainer abgeschlossen worden.
Frau Nußbaum erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass sie auf Grund der dargestellten Problematik dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werden.
Herr von Thenen lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die eingereichten Bürgeranträge gem.§ 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diese zur weiteren Veranlassung an die Geschäftsstelle desBürgerforums.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder inGemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungenoder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zuwenden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 122887
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=122887
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-11-13 BA 4_0129_WP18 Buergerantraege gem. _ sao
26.11.2024
7.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 29.11.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:38