5. Dezember 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Aktuelle Herausforderungen in der stationären Jugendhilfe

FB 45/0449/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Tillmanns teilt mit, dass die Vorlage ihn ratlos mache. Er sehe die Situation und frage sich, wie und an welchen Stellen das System unterstützt werden könne. Die Problematik sei jedoch so komplex und vielschichtig, der Fachkräftemangel schlage in allen Bereichen zu. Ohne sich von jeglicher Verantwortung freisprechen zu wollen, stelle er fest, dass die Möglichkeiten auf kommunaler Ebene begrenzt seien. Die Kommunalpolitik könne lediglich ihre eigenen Kommunikationskanäle in Richtung Landes- und Bundesregierung nutzen. Die Vorlage verdeutliche den Ernst der Lage und sensibilisiere zielgerichtet auf die Herausforderungen in der stationären Jugendhilfe. Er wünsche allen Akteuren Mut und Glück und hoffe auf eine baldige Veränderung.

Frau Vallot weist darauf hin, dass die Verwaltung mit der Vorlage auf einen drohenden Systemkollaps aufmerksam mache. Sollte dies eintreten und tatsächlich Kindeswohlgefährdungen aufgrund von mangelndem Personal und/oder Unterbringungsmöglichkeiten bekannt werden würden, könne sich keiner der Beteiligten darauf zurückziehen, er habe die Entwicklung nicht kommen sehen. Die Situation sei ihrer Ansicht nach sehr alarmierend. Die Vorlage enthalte auch konkrete Handlungsvorschläge, wie z.B. die Kontaktsuche zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit der Bitte um Anpassung der derzeit hohen Standards für Wohnungen zur Unterbringung. Denkbar seien auch radikalere Methoden, wie die Stadt Immobilien erhalten könne – ihrer Wahrnehmung nach gebe es genügend leerstehenden Wohnraum in Aachen.

Frau van der Meulen erinnert sich, dass die kritische Situation in der stationären Jugendhilfe bereits vor ein paar Monaten im Ausschuss thematisiert worden sei. In dieser Sitzung sei u.a. die Aussage gefallen, dass Mitarbeitende entweder erkranken oder sich beruflich umorientieren müssten. Die Problematik sei allen bekannt. Sie plädiert dafür, vor allem kleinere Träger besonders in den Blick zu nehmen und sich auszutauschen.

Herr Kaldenbach betont, dass die Verwaltung mit der Vorlage beabsichtigt habe, die Politik zu sensibilisieren. Es bestehe nicht die Erwartung, dass in der heutigen Sitzung Lösungen gefunden würden. Auch wolle die Verwaltung die Situation nicht skandalisieren. Die Verwaltung strebt an, in den kommenden Monaten in einen gemeinsamen Diskurs zu finden und zu prüfen, ob und an welchen Stellschrauben sich Handlungsmöglichkeiten ergeben könnten. Es sei von großer Wichtigkeit, dass die Politik der Verwaltung hier Rückendeckung und Begleitung gebe. Nach seiner Wahrnehmung werde die Jugendhilfe mit ihrer Garantenpflicht als „letzten Anker“ und „Ausfallbürge“ angesehen, wenn andre Systeme – wie die Eingliederungshilfe oder medizinische Bereiche – nicht mehr greifen würden. Die Jugendhilfe müsse viele Dinge auffangen. Die Verwaltung habe mit der Vorlage die aktuelle Situation nicht dramatisieren wollen, sondern einzig und allein darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine nicht zu unterschätzende Entwicklung handele, der nun gemeinsam begegnet werden müsse. Die Mitarbeitenden in der Verwaltung und bei den freien Trägern seien extrem gefordert und belastet. Die Frage müsse daher sein, wie es gelingen könne, sie zu entlasten und nicht nur im Sinne der Arbeitsbelastung als solche, sondern auch dem persönlichen Verantwortungsgefühl gegenüber den betroffenen jungen Menschen.

Herr Grundmann bekräftigt die Ausführungen von Herrn Kaldenbach. Die Intention sei gewesen, sich nun gemeinsam auf den Weg zu machen. Zuletzt habe es verwaltungsseitig eine Vielzahl von Vorlagen über die Veränderungen in der Jugendhilfe gegeben, es gebe viele neue Anforderungen der Gesetzgeber sowohl an die Verwaltung als auch an die freien Träger. Diese Anforderungen würden stetig wachsen. Er betont, dass es – auch aufgrund der guten und engen Zusammenarbeit mit den freien Trägern – bislang stets gelungen sei, gute und kreative Lösungen zu finden und es habe jedes Kind versorgt werden können. Dies sei mitunter ein anstrengender Kraftakt und es sei fraglich, wie lange dies noch so funktionieren könne. Doch dies sei genau der Weckruf.Es dürfe keine rückwärtige Entwicklung im Bereich des Kinderschutzes geben, der Status quo müsse aufrechterhalten werden. Mit Blick auf die bevorstehenden Aufgaben, wie beispielsweise die Erstellung von Schutzkonzepten, würden weitere – auch personelle – Ressourcen benötigt. Ebenso beunruhigend seien die derzeitigen Standards bei Immobilien. Diese seien zum Teil vollkommen realitätsfern. Daher bittet er die Politik um Unterstützung auf Landesebene.

Herr Tillmann dankt Herrn Kaldenbach und Herrn Grundmann für die Erläuterungen. Die bestehende Problematik finde sich in vielen Systemen wieder. Trotzdem sei der Blick auf das Jugendhilfesystem wichtig. Er habe den Eindruck, dass gerade die Jugendhilfe im Vergleich zu anderen Systemen nicht denselben Stellenwert besitze wie andere Systeme. Somit sei möglicherweise nicht öffentlich bekannt, welche Herausforderungen es in der Jugendhilfe zu bewältigen gebe. Sofern es möglich sei, werde die Politik unterstützend tätig sein.

Frau Schmitt-Promny begrüßt die Verdeutlichung der Dringlichkeit der Thematik. Gleichzeitig widerspreche sie den Ausführungen von Frau Vallot. Die Aachener Jugendhilfe zeichne sich dadurch aus, dass sie gute Ansätze finde, um Kinder gut zu begleiten und in besonders prekären Familiensituationen aufzufangen. Es bestehe immer ein Risiko, dass etwas passiere, dies könne auch nur bedingt vorausgesehen werden. Dennoch gebe es hier gute, präventive Rahmenbedingungen. Allerdings betrachte sie mit Sorge die hohe Anzahl an betroffenen Kindern. Es sei wichtig, über die Rahmenbedingungen und den Standards mit dem LVR in den Dialog zu treten. Ebenso notwendig sei eine hohe Wertschätzung den Mitarbeitenden gegenüber. Sie seien nicht nur in ihrer Tätigkeit gefordert, sondern würden auch ein hohes Ausmaß an persönlicher Kraft benötigen, um die Situationen zu verarbeiten. Es gelte daher auch weiterhin, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten und sich Unterstützung holen.

Herr Kreutz dankt der Verwaltung für die treffende Vorlage. Er berichtet, dass die Jugendhilfe Brand eine Vielzahl an Unterbringungsanfragen aus der ganzen Bundesrepublik erhalte. Ebenso suche auch die Stadt Aachen bundesweit nach Plätzen. Es sei leider nicht möglich, allen Aachener Kindern eine nahe Unterbringung anzubieten. Ausgehend von den Bedarfen könnten ohne weiteres noch mehrere Gruppen neu eröffnet werden. Dies bedeute, dass diese Kinder derzeit noch in ihren schwierigen Familiensituationen leben würden. In den letzten Monaten habe es zugenommen, dass noch abends oder nachts spontan telefonisch nach Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werde. Die Verzweiflung wachse an. Er frage sich, wer sich – außer der Aachener Kommunalpolitik – politisch für dieses Problem verantwortlich fühle. Das SGB VIII sei ein Bundesgesetz, auf Landesebene erarbeite der LVR die Standards und das Landesministerium verhandele die Rahmenverträge mit den Trägern. Er spüre jedoch nicht, dass sich einer der vorgenannten Akteure für die Jugendhilfe verantwortlich fühle und er wisse nicht, an wen sich die Jugendhilfe mit ihren Anliegen wenden könne. Nach wie vor wären für die Träger dieselben Stellenanteile vorgesehen wie vor 13 Jahren. Es könne keine Weiterentwicklung festgestellt werden. Die Träger hätten den Austausch mit dem LVR gesucht, jedoch ohne richtigen Erfolg. Aus dem Aachener Heimgipfel habe sich eine Gruppe aus verschiedenen freien Trägern gebildet, diese würden aktuell die bestehenden Bedarfe formulieren und realitätsnahe Standards entwickeln. Nach Fertigstellung würden die Träger den Kontakt zur Politik suchen. Herr Kreutz betont, dass die Lösungssuche mit einer großen Vehemenz vorangetrieben werden müsse.

Frau Scheidt dankt Herrn Kreutz. Sie sei gespannt auf die Vorschläge aus der Gruppe.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) ist nach § 78e SGB VIII als öffentlicher Träger der Jugendhilfe für den Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für stationäre Jugendhilfeangebote auf dem Gebiet der Stadt Aachen zuständig. In dieser Zuständigkeit wurden aktuell mit 18 anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für stationäre Jugendhilfeangebote gemäß

  • § 19 SGB VIII Mutter-Kind Angebote
  • §§ 27ff Hilfen zur Erziehung (HzE)
  • § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe (EGH) und
  • § 41 SGB VII Hilfe für junge Volljährige

abgeschlossen. In Anlage 1 ist hierzu eine Übersicht beigefügt.

Die oben genannten Träger halten insgesamt 756 stationäre Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor, die im Rahmen einer Betriebserlaubnis über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) genehmigt sind. Hiervon sind 78 Plätze in Mutter/Vater-Kind Angeboten gem. § 19 SGB VIII.

Alle Wohnplätze können sowohl von FB 45 als auch von regionalen und auch überregionalen Jugendämtern belegt werden.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sind für verschiedene Altersgruppen, in verschiedenen Konzepten, Formen und fachlichen Spezialisierungen differenziert. In allen Systemen findet zudem, wenn möglich, immer eine Begleitung und Beratung des Herkunftssystems statt. Es bestehen derzeit Plätze für folgende Bereiche:

  • Regelangebote: 324 Plätze
  • Intensivangebote: 175 Plätze
  • sonstige Leistungsangebote / Einrichtungsformen: 204 Plätze
  • Angebot mit niedrigerem Betreuungsaufwand: 45 Plätze
  • sonstige Angebote: 7 Plätze
  • Individualform: 1 Platz

Die Themen und Schwierigkeiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den klassischen Wohngruppen sind vielfältig. Beispielhaft sind familiäre Konflikte, soziale Ängste, Kontaktstörungen, Schwierigkeiten im sozialen Miteinander, Pubertätskrisen, Schulängste, schulvermeidendes Verhalten und/oder Verwahrlosungstendenzen zu nennen.

Neben den klassischen Heimplätzen bestehen auch Wohngruppenformen für junge Menschen mit sozial und emotional gestörten Persönlichkeitsentwicklungen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und einen erhöhten pädagogischen Betreuungsbedarf haben beziehungsweise eine fachübergreifende Behandlung und Begleitung benötigen.

Schwerpunkte sind hier unter anderem: Junge Menschen die unter Essstörung, Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen, Ängsten, selbstverletzendem Verhalten, dissoziativen- sowie Traumafolgestörungen leiden.

Ebenso gibt es Wohnangebote zur Verselbständigung, Wohngruppen für LGBT[1] oder für junge Menschen mit Autismusspektrumsstörung.

Neben den Trägern, die Plätze für geplante und auf längere Dauer angelegte stationäre Unterbringungen anbieten, greift die Stadt Aachen auf mehrere Träger zurück, die Unterbringungsmöglichkeiten für Akutsituation und Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII bieten. Diese sind gestaffelt vom Säuglingsalter bis hin zur Volljährigkeit.

Zum einen stellt die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand familiäre Bereitschaftsbetreuungsfamilien zur Verfügung, die hauptsächlich die Altersgruppe der null bis sechsjährigen bedient und für eine begrenzte Dauer von maximal drei Monaten aufnimmt.

Das Zentrum für Soziale Arbeit Burtscheid bietet die Möglichkeit für eine Klärungszeit von drei Monaten Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren zu betreuen. In dieser Gruppe stehen 7 Plätze zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können beim Träger 1-2 GO! untergebracht werden. Das Konzept bietet mit sieben Plätzen eine fachlich qualifizierte Betreuung in akuten Krisen und stellt den Schutz bei aktuellen Gefährdungssituationen sicher.

Zudem ist die Versorgung junger unbegleiteter geflüchteter Menschen zu gewährleisten. Das Zentrum für Soziale Arbeit Burtscheid hält eine § 42a SGB VIII-Wohngruppe mit insgesamt 20 Plätzen vor. Hier werden die männlichen UMAs aufgenommen. Die Perspektivklärung für weibliche UMA übernimmt eine Gruppe des Trägers WABE mit neun Plätzen.

Von Beginn 2023 bis zum 31.10.2023 mussten im Rahmen des § 42a SGB VIII 359 junge UMA versorgt werden.

Am 31.10.2023 waren 768 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme durch die Sozialraumteams der Stadt Aachen untergebracht.

  • 542 junge Menschen sind in der Obhut stationärer Träger.
  • Hiervon werden 334 junge Menschen (62 %) in Einrichtungen der in Aachen ansässigen Träger betreut, weitere 208 junge Menschen (38 %) befinden sich in Einrichtungen außerhalb von Aachen.

In der fachlichen Bewertung sollten immer die Bedürfnisse des jungen Menschen und deren Familie die Unterbringungsform bestimmen. Die bedarfsorientierte und herkunftsnahe Unterbringung ist jedoch kaum noch umzusetzen, da der aktuelle Mangel an stationären JugendhilfeplätzenUnterbringungen in Aachen und Umgebung dies kaum möglich machen.

  1. Aktuelle Situation

Die Entwicklungen in der stationären Jugendhilfe sind vielschichtig und aktuell besorgniserregend.

Aus fachlichen Diskussionen und nicht zuletzt aus der Presse ist die prekäre Situation in der Jugendhilfe allgemein bekannt. Es fehlen an vielen Stellen pädagogische Fachkräfte, so auch in der stationären Jugendhilfe. Die Betreuung von herausfordernden jungen Menschen, die Arbeitsbedingungen im Rahmen des Schichtdienstes und die emotionalen Belastungen erschweren die Personalakquise.

Der Fachkräftemangel hat bereits gravierende Auswirkungen auf die bestehenden Systeme bei den freien Trägern. Regelmäßig sind bestehende Wohngruppen zu kurz- und mittelfristigen, aber auch zu endgültigen Schließungen auf Grund fehlenden Personals gezwungen. Die jungen Menschen müssen in den Situationen auf andere Wohngruppen verteilt werden, was zu Überbelegungen und zu einer Mehrbelastung der Mitarbeitenden, aber vor allem zur on top Belastung der jungen Menschen führt.

Neben dem Fachkräftemangel sind weitere Herausforderungen zu beobachten, die einen Ausbau stationärer Jugendhilfeangebote hemmen und im Ergebnis in gravierender Weise zu einem Mangel an Kapazitäten führen.

Zum einen besteht die Schwierigkeit geeignete Immobilien zu erschließen, die die hohen Standards des LVR erfüllen und in einer Betriebserlaubnis münden.

Neben dem angespannten Immobilienmarkt in der Stadt Aachen, der schon in sich ein Problem für die Erweiterung der stationären Jugendhilfe darstellt, ist der LVR bisher nicht bereit, auch nur geringfügige Standardabsenkungen bei den Unterbringungen (zum Beispiel in Bezug auf die räumlichen Gegebenheiten) zuzulassen.

Zum anderen ist eine deutlich steigende Betreuungsintensität in einzelnen Fällen zu beobachten, was in der Konsequenz zu einem höheren Personalaufwand führt und im Ausgang an anderen Stellen wiederum nicht zur Verfügung steht.

Dies führt dazu, dass

  • für Kinder und Jugendliche, die aus kindeswohlgefährdenden Situationen herausgenommen und untergebracht werden müssen, keine Plätze für Sofortunterbringungen vorhanden sind.
  • Kinder und Jugendliche mit multiplen Störungen des Sozialverhaltens, Gewalttätigkeit usw. („Systemsprenger“) entweder nicht oder nur noch zu sehr hohen Kosten untergebracht werden können.
  • auch für minder komplexe Fälle immer seltener Plätze gefunden werden. Für dauerhaft unterzubringende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene muss teils bundesweit nach geeigneten Heimen oder Projektstellen gesucht werden, oft mit bis zu hundert Anfragen pro Fall bei den verschiedensten Trägern.

Einhergehend hiermit sind die Unterbringungskosten im Einzelfall kaum noch steuerbar. Das mangelnde Angebot und die dazu unverhältnismäßig große Nachfrage, verbunden mit einem extrem hohen Handlungsdruck für die Mitarbeitenden der Sozialraumteams, schränken eine bedarfsorientierte als auch wirtschaftliche Sichtweise stark ein.

Der akute Platzmangel hat eine schleichende Einführung von „Ausweichsystemen“ im FB 45 der Stadt Aachen zur Folge. Jugendliche müssen durch den FB 45 immer häufiger in angemieteten Hotelzimmern untergebracht und im nötigsten Umfang ambulant begleitet werden.

Fehlende Plätze für Sofortunterbringungen, z. B. nach Inobhutnahmen, haben in mehreren Fällen bereits dazu geführt, dass Kinder stundenlang im Jugendamt auf dem Flur sitzen und warten mussten, bis für sie eine Einrichtung/eine Bereitschaftspflegefamilie gefunden wurde.

Regelmäßig und zunehmend besteht die Sorge und eine damit einhergehend psychische Belastung der Fachkräfte, keine akute Unterbringungsmöglichkeit zu finden. In Jugendämtern der Städteregion Aachen ist es bereits dazu gekommen, dass Kinder und Jugendliche über Nacht im Büro bzw. im privaten Umfeld zu Hause betreut werden mussten, da keine akute Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden konnte. Diese Entwicklung ist äußerst besorgniserregend.

Die weiterwachsende Gruppe der Flüchtlings-/Zuwanderungsfamilien sorgt ebenfalls für eine intensive Inanspruchnahme der Sozialraumteams, da viele der Familien einen hohen Hilfebedarf haben. Auch hier führt der Mangel an Unterbringungsplätzen in Verbindung mit teilweise sehr unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen dazu, dass die hiesigen Standards bezüglich Kindesschutz nur erschwert sicher gestellt werden können.

Ein weiteres drängendes Problem ist die schwerfällige bis mangelhafte Übergabemöglichkeit von Fällen geistig und/oder körperbehinderter junger Menschen an den für die stationäre Eingliederungshilfe nach SGB XII zuständigen LVR. Eine erforderliche Unterbringung im Rahmen einer Krisenintervention für die extrem betreuungsintensiven jungen Menschen mit Beeinträchtigungen muss von den Fachkräften der Jugendämter geleistet werden, da die Jugendhilfe auch in diesen Fällen immer nachrangig zuständig bleibt.

Dies führt dazu, dass alternative Hilfeformen mit teils fraglichem fachlichem Standard gewählt werden müssen, die zudem entsprechend kostenintensiv sind. So addieren sich in einem Fall die Kosten auf 30.000 € pro Monat (Wohnkosten inklusive 24 Stunden 1:1-Betreuung und zusätzlichem Security-Dienst wegen potenzieller Eigen- und Fremdgefährdung, die im Rahmen aufwändiger Kostenerstattungsverfahren zurückerlangt werden müssen.

Von Seiten des LVR wird in diesen Fällen häufig mitgeteilt, dass man dort trotz eindeutiger sachlicher Zuständigkeit selber keine Kapazitäten für die Fallübernahme und auch keinen geeigneten Heimplatz habe.

  1. Fazit

Der Fachkräftemangel, welcher bereits im Abschlussbericht HzE/EGH (FB 45/0364/WP18) für das Jahr 2022 durch den FB 45 im Kinder- und Jugendausschuss dargestellt wurde, ist nicht der einzige Aspekt, der insbesondere der öffentlichen Jugendhilfe zu schaffen macht.

Das veröffentlichte Papier der beiden Landschaftsverbände LVR und LWL zum Maßnahmenpaket „Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Fachkräftemangel“ (siehe Anlage 2) löst keinesfalls die akuten Probleme der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Zulassung weiterer beruflicher Qualifikationen für die Tätigkeit in (teil-)stationären Einrichtungen ist zu begrüßen, sorgt aber nicht automatisch für mehr Unterbringungsplätze.

Wie oben dargestellt ist die Trägerlandschaft für den stationären Jugendhilfebereich innerhalb der Stadt Aachen auf den ersten Blick vielfältig und umfänglich aufgestellt. Dennoch ist es immer schwerer Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bedarfsgerecht unterzubringen.

Der kooperativen und kreativen Zusammenarbeit des FB 45 und den Trägern der Jugendhilfe ist es zu verdanken, dass es den Mitarbeitenden der Sozialraumteams stets gelungen ist, eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden, jedoch können diese immer häufiger nur noch als Notlösung/Übergangslösung angesehen werden.

Die Unterbringung in einer bedarfsgerechten Einrichtung innerhalb einer Bearbeitungszeit von wenigen Wochen ab Antragsstellung kann seitens der Mitarbeitenden nicht mehr eingehalten werden. Die Möglichkeit der Leistungsberechtigten, vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist unrealistisch.

Zusätzlich zu den Schwierigkeiten bei den geplanten Unterbringungen im klassischen HzE-Bereich und bei den Inobhutnahmen, kommen die weiterhin sehr hohen Zahlen im Bereich der unbegleitet minderjährigen Ausländer (UMA) hinzu. Allein die Menge der ankommenden jungen Menschen bringt das System an seine Grenzen.

Hier ist die Jugendhilfe zusätzlich mit teils stark ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten konfrontiert, die eine Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe bereits grundsätzlich schwierig gestalten, aber gerade die zuvor erwähnten „Ausweichsysteme“ zunehmend überlasten.

Zusammenfassend wird deutlich, dass der Platz- und Fachkräftemangel auch einen erheblichen Einfluss auf die Arbeit der Mitarbeitenden des Fachbereichs haben. Die Fachkräfte engagieren sich hochmotiviert und absolut verantwortungsbewusst. Es droht aber die realistische Gefahr, dass fachliche Standards teilweise nicht mehr eingehalten werden können.

Mit den erneuerten Ansprüchen gem. des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und des Landeskinderschutzgesetzes (LKSG) soll den jungen Menschen und deren Familien eine noch bessere Beratung, Unterstützung und Versorgung geboten werden.

Dies ist fachlich sinnvoll und nachvollziehbar, faktisch unter den gegenwärtigen personellen und finanziellen Bedingungen in den Jugendämtern und Kommunen nicht umsetzbar.

Es droht ein Kollaps des Systems der Jugendhilfe mit nicht absehbaren Folgen. Diese Entwicklung gilt es aufzuhalten und aktiv entgegenzuwirken. Die Fachverwaltung schlägt deshalb folgende Maßnahmen vor, bei denen das Zusammenwirken der Politik, der freien Jugendhilfeträger und der öffentlichen Jugendhilfe zwingend notwendig ist:

  • Es sollen sämtliche Gremien genutzt werden, so dass die Landesjugendämter (LVR/LWL) die Standards für die Bewertung von Immobilien zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gem. § 45 ff. SGB VIII bedarfsorientiert anpassen.
  • Die Stadt Aachen prüft, ob geeignete städtische Immobilien für die Unterbringung von jungen Menschen zur Verfügung stehen und den stationären Jugendhilfeträgern zur Nutzung angeboten werden können.
  • Es sollen Kooperationsgespräche mit den entsprechenden ortsnahen Hochschulen für den Ausbau von Ausbildungsplätzen in den Bereichen Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen, Kindheitspädagog*innen etc. geführt werden, um dem Fachkräftemangel mittel- und langfristig zu begegnen.

[1]lesbisch, gay, bisexuell, trans

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-15 FB 45_0449_WP18 Aktuelle Herausforde SAO.pdf

11.10.2024

337.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 05.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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