6. Dezember 2023 um 17:01, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Änderung der Sportförderrichtlinien - Ehrung sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport

FB 52/0120/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Sportförderrichtlinien zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Sportausschuss:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Sportförderrichtlinien zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Anpassung der Sportförderrichtlinien.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Es besteht der Bedarf, den Sportvereinen und -verbänden für die Meldungen für das abgelaufene Jahr Zeit bis zum 31.01. des Folgejahres zu geben.

Außerdem bestehen Bedarfe, die aktuell gültigen Sportförderrichtlinien aus gesellschaftlichen Gründen anzupassen.

Aktuelle Fassung ab 01. Oktober 2022

Vorschlag neue Fassung:

2.2 Ehrungsverfahren

2.2 Ehrungsverfahren

Die nach den vorstehenden Richtlinien für eine Ehrung in Frage kommenden Personen werden von den Sportvereinen und – verbänden inkl. aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. Ergebnislisten, Werdegang im Verein, bis zum 31. Dezemberfür das jeweils zu Ende gehende Jahr

  1. für erbrachte sportliche Leistungen dem Fachbereich Sport der Stadt Aachen
  2. für verdiente Persönlichkeiten im Aachener Sport dem Stadtsportbund Aachen e.V. gemeldet ….

Die nach den vorstehenden Richtlinien für eine Ehrung in Frage kommenden Personen werden von den Sportvereinen und – verbänden inkl. aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. Ergebnislisten, Werdegang im Verein, bis zum 31. Januar des Folgejahresfür das jeweils zu Ende gehende Jahr

  1. für erbrachte sportliche Leistungen dem Fachbereich Sport der Stadt Aachen
  2. für verdiente Persönlichkeiten im Aachener Sport dem Stadtsportbund Aachen e.V. gemeldet ….

2.4 Ehrung von Sportmitarbeiter*innen mit

einem Buchgeschenk

2.4Ehrung von langjährig Engagierten im

Sportverein

Die zu ehrenden Sportmitarbeiter*innen sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

a. Ehrenamtliche Tätigkeit und Wahrnehmung

bedeutender Funktionen im Vereinssport oder

eineranderen Sportorganisation innerhalb

des Deutschen Olympischen Sportbundes

während einerununterbrochenen Mindestzeit

von 15 Jahren.

b. Verdiente Sportmitarbeiter*innen mit

ehrenamtlichen Tätigkeiten im Vereinssport

während einerununterbrochenen Mindestzeit

von 25 Jahren.

Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren kann

in begründeten Ausnahmefällen als

unschädlichangesehen werden,wenn im

Übrigen die Mindestzeit erfüllt wird.

Soweit ein Verein nur wenige Mitglieder hat

Odernur geringe sportliche Aktivitäten

vorweisen kann, ist eineindividuelle

Beurteilung erforderlich. Die Dauer der

Bloßen Mitgliedschaft im Verein ist nicht

ausreichend.

Die zu ehrenden Engagierten sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ehrenamtliche Tätigkeit und Wahrnehmung

bedeutender Funktionen im Vereinssport

oder eineranderen Sportorganisation

innerhalb des Deutschen Olympischen

Sportbundes während einer

ununterbrochenen Mindestzeit von 10

Jahren.

  1. Verdiente Sportengagierte mit

ehrenamtlichenTätigkeiten im Vereinssport

während einerununterbrochenen Mindestzeit

von 20 Jahren.

Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren kann

in begründeten Ausnahmefällen als

unschädlich angesehen werden,

wenn im Übrigen die Mindestzeit erfüllt wird.

Soweit ein Verein nur wenige Mitglieder hat

oder nur geringe sportliche Aktivitäten

vorweisen kann, ist eineindividuelle

Beurteilung erforderlich. Die Dauer der

bloßen Mitgliedschaft im Verein ist nicht

ausreichend.

Die bisherige Mindestzeit von 25 Jahren ist nach Ansicht des Stadtsportbundes nicht mehr zeitgemäß und soll daher angepasst werden.

Es zeichnen sich Tendenzen ab, dass das Engagement erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt (nach Schule/Ausbildung/Studium) und auch nicht mehr über einen solch langen Zeitraum von 25 Jahren möglich ist, da sich die Lebensbedingungen schneller wandeln als früher z.B. durch berufliche Veränderung. Das Interesse an sportlichem Engagement im Sportverein ist somit noch gegeben, aber der Einsatz kann aufgrund der Lebensumstände häufig nicht mehr über so viele Jahre wie zuvor gezeigt werden. Dennoch verdienen gerade diese Menschen, die trotz der gesellschaftlichen Herausforderungen (oder gerade wegen dieser Herausforderungen), sich für das Gemeinwohl einsetzen, ausreichende Anerkennung durch diese Ehrung.


(Aktuelle Sportförderrichtlinien)

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-15 FB 52_0120_WP18 Aenderung der Sportfoe SAO.pdf

15.11.2024

8.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Mi., 06.12.2023
Uhrzeit
17:01
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:46