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Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022

E 26/0143/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der kaufmännische Geschäftsführer des Gebäudemanagements, Herr Hauschild (Dipl. Betriebswirt), begrüßt die Wirtschaftsprüferin der Fa. Mittelrheinische Treuhand GmbH, Frau Kampmann, und übergibt ihr unmittelbar das Wort für ihre Ausführungen zum Jahresabschluss.

Frau Kampmann begrüßt die Anwesenden und erläutert den für das Wirtschaftsjahr 2022 erstellten Prüfungsbericht anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Vorab stellt Frau Kampmann die rechtlichen Grundlagen und den definierten Prüfauftrag dar:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

unterliegen gem. § 103 GO NRW einer jährlichen Prüfungspflicht.

Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 103 Abs. 3 GO NRW auch auf die Prüfung der

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlich bedeutsamen

Sachverhalte nach § 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des

Bundes und der Länder (HGrG).

Entsprechend § 321 Abs. 4a HGB hat Mittelrheinische Treuhand GmbH im Prüfungsbericht ihre Unabhängigkeit bestätigt.

Frau Kampmann erläutert den Prüfauftrag, stellt das Vorgehen bei der Prüfungsdurchführung dar und

benennt die festgelegten Schwerpunkte der Prüfung im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes :

Existenz und Bewertung des Anlagevermögens,

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger,

Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen,

Vollständigkeit der Angaben in Anhang und Lagebericht.

Geprüft wurde das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS), das als prozessoptimiert angesehen wird.

Im Weiteren fanden IT-gestützte Kontrollen statt, um das interne Kontrollsystem zu prüfen. Sie hält fest, dass ein internes Prüfsystem integriert ist und Kontrollen immanent erfolgen.

Frau Kampmann führt aus, dass im vorliegenden Internen Kontrollsystem der Betriebsausschuss Gebäudemanagement die Ebene des High-Level-Control ist.

Im Weiteren wurden IT-Prüfungen vorgenommen, die im Wesentlichen fokussiert waren auf

Prüfung der Schnittstellen im SAP-System

Changemanagementsystem ; Implementierung neuer oder veränderter Prozesse

Berechtigungsvergaben

Frau Kampmann führt aus, dass alle nicht stadtmäßigen Prozesse aussagebezogen geprüft worden sind. Die Erläuterungen gaben keinen Anlass zur Beanstandung.

Anhand der Präsentation stellt Frau Kampmann die weiterhin getroffenen Kernaussagen zu Jahresabschluss und Lagebericht 2022 des Gebäudemanagements zusammen, stellt die wesentlichen Kennzahlen dar und weist damit einhergehend auf wesentliche positive und negative Entwicklungen hin.

Bei der Darstellung der Bilanzstatistische Kennzahlen und deren Entwicklung in Bezug zum Stichtag 31.12.2022 zu 31.12.2021 – insbesondere der Kennzahlen zur Kapitalstruktur – weist Frau Kampmann auf die weiter abschmelzende Eigenkapitalquote hin.

Frau Kampmann merkt an, dass die Eigenkapitalquote auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW aber auch auf Grundlage steuerrechtlicher Maßgaben jeweils differenziert zu betrachten und zu bewerten sind. Insbesondere sei hier die steuerrechtliche Bewertung explizit zu prüfen.

Frau Kampmann legt weiter dar, dass der Saldo aus Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 20.314) und Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.531) in Höhe von TEUR 15.783 im Wirtschaftsjahr 2022 nicht vollständig, sondern lediglich mit einem Betrag von TEUR 3.000 vergütet wurde.

Sie führt aus, dass der nicht vergütete Anteil von TEUR 12.783 maßgeblich zu dem Jahresfehlbetrag 2022 von TEUR 11.788 beigetragen hat.

Als Prognosebericht weist Frau Kampmann darauf hin, dass die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von Mio. 15,1 EUR erwartet.

Frau Kampmann fasst abschließend zusammen, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen und im Ergebnis eine ordnungsgemäße Buch- und Wirtschaftsführung bescheinigt wird.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde erteilt.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für den Vortrag und erkundigt sich nach Wortmeldungen.

Herr Dr. Vossen merkt an, dass er den Bericht nicht wie in der Vorlage kommuniziert per Zusendung erhalten habe.

Ratsfrau Dr. Wolf bat um Konkretisierung der Zahlen der Präsentation.

Frau Kampmann erläuterte die Zusammenhänge Ihrer Präsentation zu den Tabellen des Jahresabschlusses und Lageberichtes und setzte diese in eine Kontext.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

Beschluss

Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudemanagement: Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von –11.788.266,09 Euro festzustellen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2022 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von –11.788.266,09 Euro festzustellen. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen. Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von –11.788.266,09 Euro festzustellen.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß

§ 5 Absatz 5 EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von –11.788.266,09 Euro festzustellen.

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsauschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 weist zum 31.12.2022 eine Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro (Vorjahr: 636.904.687,42 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von – 11.788.266,09 Euro (Vorjahr:- 12.748.184,15 Euro) aus.

Der Betrieb schließt auch in 2022 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2022 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -14,096 Mio. Euro (Vorjahr:-13,977 Mio. Euro) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 2,308 Mio. Euro (Vorjahr: 1,229 Mio. Euro) niedriger aus.

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 15,6 % (Vorjahr: 17,6 %), die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 36,3 % (Vorjahr 37,4 %) und die sog. wirtschaftliche Eigenkapitalquote 83,5 % (Vorjahr 84,3 %).

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2022 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 eine Verrechnung der Verluste aus 2017 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2022 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2017 bis einschließlich 2021 von insgesamt 48.686.401,22 Euro (Vorjahr: 47.046.938,97 Euro).

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 betraut. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2022 geprüft und mit Datum vom 26.10.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 13 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-13 E 26_0143_WP18 Jahresabschluss und SAO.pdf

7.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 05.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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