TOP 6Öffentlich

Fassadenbegrünung

E 26/0145/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt Frau Luisa Strehl, Master of Engineering - Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung -, vor und kündigt ihren Vortrag zur Fassadenbegrünung, resultierend aus der Masterarbeit von Frau Strehl zum berufsbegleitenden Masterstudiengang, an.

Frau Strehl stellt mittels Präsentation das Thema ihrer Masterarbeit „Machbarkeitsstudie zur Identifizierung begrünbarer Bestandsfassaden an kommunalen Gebäuden des Gebäudemanagements der Stadt Aachen“ vor.

Grundlage Ihrer Masterarbeit ist insbesondere der Aspekt der zunehmenden Hitzebelastungen im Rahmen des Klimawandels.

Mit ihrer Masterarbeit richtet Frau Strehl den Fokus auf die sich verschärfende Problematik der Überhitzung insbesondere in den Innenstadtbereichen aufgrund fehlendem Schutz vor Überhitzung und fehlender oder zu geringer Durchlüftung dieser Bereiche.

Sie führt aus, dass es verschiedene Anpassungsstrategien mit unterschiedlichen Wirkpotentialen gibt, um Hitzeextremen, fehlendem Hitzeschutz, fehlender Kühlung und Belüftung von Innenstadtbereichen entgegen zu wirken.

Mit ihrer Masterarbeit hat sie den (Teil-)Aspekt der Fassadenbegrünung und die entsprechenden Wirkpotentiale thematisiert und entsprechende Ziele und Aufgabenstellungen definiert.

Frau Strehl erläutert die Umsetzung und das weitere Vorgehen ihrer Machbarkeitsstudie und stellt dar, dass es aufgrund des hohen Umfangs von (kommunalen) Objekten, die bei Implementierung von Fassadenbegrünung bei (Bestands-) Gebäuden zu prüfen sind, einer Strategie bezogen auf Machbarkeit und Priorisierung bedarf.

Sie stellt eingehend die zu Grunde gelegten Kriterien mit Standort- und Objektbezug, die Ermittlung des Ist-Zustandes und Definition der Maßgaben für den Sollzustandes dar.

Frau Strehl führt aus, dass hierbei die Maßgaben einer hohen Flächenausbeute, die Begrünung nach Gestaltungsprinzipien, eine Fassadenstrukturanalyse zu prüfen seien und insbesondere die Fassadenbegrünung keine Konkurrenz zur Architektur bilden darf.

Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass Interessenkollisionen zwingend geprüft werden müssen; hierbei ist eine Vielzahl an geltenden Rechtsbestimmungen, infrastrukturellen Bestimmungen/Regelungen und Voraussetzungen sowie stadtgesellschaftliche Interessen zu beachten, zu prüfen, abzustimmen und einzuarbeiten.

Damit verbunden ist ein entsprechender Zeitaufwand für die Prüfung eines Objektes im Rahmen der dargestellten Machbarkeitsstudie.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt bedankt sich für den Vortag zu einem tollen Thema, dass ein wichtiger Baustein ist, um die Stadt klimafest zu machen.

Es liegen verschiedene Wortmeldungen vor.

Ratsfrau Dr. Wolf bedankt sich ebenfalls und fragt nach, ob die Masterarbeit allgemein abrufbar zur Verfügung steht, damit diese Machbarkeitsstudie auch für andere nutzbar ist.

Frau Strack weist auf den Aspekt der Barrierefreiheit, insbesondere für den Personenkreis der Sehbeeinträchtigten hin, die beispielswiese auf ein bodengeführtes Leitsystem oder anderes barrierefreies Orientierungssystem zurückgreifen müssen.Diese Thematik ist bei der Prüfung von Interessenkollisionen bei der Vereinbarkeiten im Funktionsraum mit zu beachten.

Ratsherr Schaadt nimmt dies auf und betont, dass das Konglomerat der Prüfung und Abwägung von Interessenkollisionen stetig zu aktualisieren und zu ergänzen ist.

Ratsfrau Wenzel bedankt sich gleichfalls für den Vortrag und dass diese Ausführungen für sie als Ausschussmitglied des Planungsausschusses von hohem Interesse sind, da diese insbesondere bei zukünftigen Planungen mitzudenken sind.

Herr Thomas, Dezernent Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude (Dezernat VII), betont, dass er bezogen auf die städtischen Gebäude anstrebt, eine Mischung von verschiedenen Maßnahmen zu berücksichtigen.

Herr Thomas legt dar, dass er die Erstellung eines Flächenkatasters anstrebe, mit dem eine Ausweisung von umsetzbarer Fassadenbegrünung erfolgen könne.

Er betont, dass ihm wichtig ist, die Machbarkeit der Fassadenbegrünung anhand eines kommunalen Gebäudes aufzuzeigen, bevor vollumfänglich alle kommunalen Gebäude auf Machbarkeit abgeprüft und katalogisiert sind.

Ratsherr Jacoby stellt die Frage in den Raum, wann bei der Zahl von 2700 zu prüfenden und untersuchenden Objekten und der komplexen Ausschlusskriterien mit einem Ergebnis gerechnet werden kann. Er fragt weiter nach, ob eine Beschlussfassung zur Umsetzung einer bzw. von Fassadenbegrünung in 2024 erfolgen soll und wenn diese Beschlussfassung vorliegen sollte, wann dann die Umsetzung erfolge und Ergebnisse vorliegen.

Herr Schavan erläutert, dass es einige Zeit braucht, um zunächst eine Sortierung und Priorisierung vorzunehmen.

Der Vortrag von Frau Strehl stelle die Komplexität des Themas bezüglich der Umsetzbarkeit insbesondere bei dem Ausschluss von respektive Abstimmung bei Interessenkonflikten sehr gut dar.

Ein umfangreicher Fragenkatalog mit vielen Aspekten ist zu beantworten, bei dem nachfolgend eine Feinsteuerung vorgenommen werden müsse.

Insofern kann ein zeitlicher Rahmen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

Ratsherr Jacoby merkt an, dass bereits 2019 ein Ratsantrag der CDU und FDP-Fraktion zum Thema der Fassadenbegrünung eingebracht worden ist, dieser aber bislang im Zeitraum von 4 Jahren unbeantwortet geblieben ist.

Dieses Thema basiere demnach nicht erst auf lt. Vorlage benannten Ratsantrag vom 26.01.2023 der Fraktionen GRÜNE+SPD+ZUKUNFT+LINKE zurück.

Herr Schavan zeigt auf, dass mit den beiden vorliegenden Anträge das gemeinsame Ziel bzw. Thema der Fassadenbegrünung benannt wurde.

Das Thema der Fassadenbegrünung bedurfte vorhergehend der Klärung vieler Fragestellungen und des Aufbaus von Fachqualifikation in den Reihen des E 26. Personalressourcen waren und sind -u.a. auch verbunden mit entsprechenden Weiterbildungen mit einer Studiengangdauer von ca. 2 Jahren- einzuplanen.

Herr Thomas wendet ein, den Fokus zunächst auf das Ziel zu legen.

Er regt an, für dieses Thema der Fassadenbegrünung weitere Akteure wie z. B. die RWTH Aachen, im innerstädtischen Bereich zu gewinnen, um das Thema ggfls. auch wissenschaftlich zu begleiten.

Er betont, dass ihm wichtig ist, erstmals ein Projekt „auf den Weg“ zu bringen, um aufzuzeigen, wie Fassadenbegrünung aussehen könnte.

Er hält fest, dass ihm gleichermaßen wichtig ist, dies nachfolgend in eine ruhige systematische Abarbeitung überzuleiten.

Ratsherr Dopatka merkt an, dass die zeitlich sehr versetzt, jedoch zum gleichen Thema eingebrachten Ratsanträge aufzeigen, welchem Wechselspiel die Politik und Beratung unterliege.

Der Aspekt der fachlichen Personalausstattung zur Abarbeitung von Themen sei jedoch begründet.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Wortbeiträge zusammen und zeigt auf, dass mit der Zahl von 2700 Objekten ein hoher Prüfumgang vorliege und regt an, dieses Arbeitsvolumen möglicherweise unter Einbindung von künstlicher Intelligenz (KI) zu bewältigen,

Er regt einen weiteren Bericht im Frühjahr 2024 an und betont, dass die zügige Umsetzung ein besonderes Anliegen ist und nimmt den Vorschlag von Herrn Thomas, ein Objekt beispielhaft umzusetzen, verstärkend auf.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ratsherr Dopatka hat die Sitzung um 18:45 Uhr verlassen.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Erläuterungen:


Fassadenbegrünung an städtischen Bestandsgebäuden

Vorstellung der Masterarbeit:

„Machbarkeitsstudie zur Identifizierung begrünbarer Bestandsfassaden

an kommunalen Gebäuden des Gebäudemanagements der Stadt Aachen“ (Strehl, 2023)

Im Arbeitskreis „Kommunale Gebäudewirtschaft“ des Städtetages NRW, im Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V., sowie in anderen Dach- und Fachverbänden wird das Thema „Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden seit einiger Zeit stark diskutiert und nach Wegen gesucht, das Thema in den Kommunen konzeptionell so aufzustellen, dass es Wirkung erzeugt.

Auch aus der Politik gibt es entsprechende Initiativen und Anträge.

So wurde das Gebäudemanagement der Stadt Aachen in seinem Bemühen das Thema voranzutreiben durch den Ratsantrag Nr. 330/18 „Öffentliche Gebäude begrünen“ vom 26.01.2023 gestärkt und mit der Überprüfung der städtischen Bestandsgebäude auf Eignung für Fassadenbegrünungen beauftragt. Des Weiteren wurde ein Auftrag zur zeitnahen Umsetzung von entsprechenden Begrünungsmaßnahmen ausgesprochen.

Hintergrund der Initiativen aus Verwaltung und Politik ist die notwendige Anpassung an den Klimawandel durch Ausbau der grünen Infrastruktur im städtischen Raum. Außerdem solle die Verwaltung als öffentliche Bauherrin, eine Vorbildrolle einnehmen und mit Best-Practice-Beispielen private und gewerbliche EigentümerInnen zur Gleichziehung motivieren.

Mit der „Begrünungsoffensive“ erhofft man sich insbesondere umfeldbezogene Verbesserungen hinsichtlich

des Bioklimas (vgl. „Hitzereduktion“),

der Lufthygiene (vgl. „Produktion von Sauerstoff und Bindung von CO2“) und

der Ökologie (vgl. „Biodiversität“).

Diese und viele weitere Wirkpotenziale können durch den gezielten Einsatz von Fassadengrün genutzt werden.

So fallen Eigeninitiative des Gebäudemanagements, politische Initiative und gesellschaftlicher Willen zur Begrünung zunächst des kommunalen Gebäudebestandes zusammen. Dies hat das Gebäudemanagement zum Anlass genommen, zwischenzeitlich einzelne Mitarbeitende zur Bewältigung des motivierten Vorhabens u.a. beim Bundesverband GebäudeGrün e.V. und anderen Trägern fortbilden zu lassen.

Parallel wurde von einer Mitarbeiterin des Gebäudemanagements im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Kaiserslautern/Technischen Akademie Südwest e.V. eine konkrete Strategie zur Herangehensweise an das Fassadenbegrünungsvorhaben konzipiert.

Diese Strategie sieht in einem ersten Schritt die Durchführung einer technisch-wissenschaftlichen Machbarkeitsstudie vor. Hierdurch soll die Machbarkeit einer Begrünung an kommunalen Bestandsfassaden beurteilt werden können. Gleichzeitig sollen Gebäude und Fassaden priorisiert werden, an denen Fassadenbegrünungen möglichst effektiv wirken und sich mit vergleichsweise moderatem Aufwand umsetzen lassen. Ziel der Machbarkeitsstudie ist somit die Herausstellung von besonders geeigneten Fassaden.

Die Forschungsergebnisse dieser wissenschaftlichen Arbeit von dem und für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen sollen dem BetriebsausschussGebäudemanagement am05.12.2023 zunächst vorgestellt werden.

Angedacht ist, nach weiterer Diskussion und Verfeinerung des Konzeptes in einem zweiten Schritt im Frühjahr 2024 einen Beschluss herbeizuführen, welcher die Umsetzung auf Basis dieses Konzeptes sichert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 12 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-15 E 26_0145_WP18 Fassadenbegruenung SAO.pdf

7.11.2024

141.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 05.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:42