5. Dezember 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Ratsantrag “Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“

FB 45/0451/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny betont, dass das Bewegungsangebot in den Schulen gefördert und unterstützt werden solle. Dies sei auch die Intention für die Antragstellung gewesen. Der hierüber entstehende Kontakt zwischen den Kindern und Jugendlichen mit den Übungsleiter*innen sei auch eine gute Möglichkeit, dass die Kinder und Jugendliche den angebotenen Sport kennenlernen und in den jeweiligen Sportverein eintreten würden.

Frau van der Meulen weist auf eine kürzlich in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund veröffentliche Dissertation von Dr. Sina Eghbalpour zu den Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen im Vereinssport in Aachen hin. Die Erkenntnisse würden sich auch in dieser Thematik widerspiegeln. Die Notwendigkeit eines regelmäßigen Bewegungsangebotes sei deutlich.

Herr Pauls begrüße die Vorlage ebenfalls. Er erkundigt sich, ob es genügend Übungsleiter*innen gebe oder ob mehr Personen ausgebildet werden müssten. Die Angebote würden auch oftmals im Vormittag der Schule stattfinden. Möglicherweise könne es eine Option sein, Erzieher*innen im OGS-Bereich für diese Tätigkeit zu gewinnen und entsprechend auszubilden.

Frau Scheidt regt an, den Stadtsportbund in eine Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses einzuladen und gemeinsam zu überlegen, ob es von Seiten des Ausschusses Unterstützungsmöglichkeiten gebe.

Herr Török berichtet, dass durchaus auch pädagogisches Personal in der OGS zu Übungsleiter*innen ausgebildet werden könnten. Hier sei er mit dem DLRG in einer anderen Kommune unterstützend tätig gewesen. Notwendig wäre allerdings, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz zu klären.

Herr Kaldenbach weist auf zwei verschiedene Ebenen hin. Zum einen seien Sport- und Bewegungsangebote mit einem qualitativen Anspruch bereits in die OGS-Konzeptionierung eingebunden worden. Dies sei sowohl der Verwaltung als auch dem Ausschuss wichtig gewesen. Zur Koordinierung der Angebote sei beim Stadtsportbund eine entsprechende Stelle eingerichtet worden. Zum anderen sehe er versicherungsrechtliche Fragen, die es zu klären gelte, sobald Personen ein Angebot durchführen würden, die weder über einen Übungsleiterschein noch über vertiefte Kenntnisse in dem Bereich verfügen würden, und dann etwas passiere. Anders sehe es aus, wenn eine pädagogische Fachkraft im OGS-Bereich mit einem Übungsleiterschein zur Ausübung des Sportangebotes geschult würde.

Herr Weinen bekräftigt, dass die OGS ja eng mit den Schulen verknüpft seien und dass die Angebote teilweise auch von den Sportlehrkräften durchgeführt würden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  1. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die Grüne- und SPD-Fraktionen haben mit dem Ratsantrag „Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“ vom 07.03.2023 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im engen Austausch mit dem Stadtsportbund ein Konzept zur Förderung von Sportangeboten durch gemeinnützige Vereine an Schulen im Sekundarbereich oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Die Mittel zur Übernahme der anfallenden Übungsleiter*innenpauschalen sollen entsprechend von dem Rat der Stadt Aachen bereitgestellt werden. Der Ratsantrag wurde in der Ratssitzung am 22.03.2023 angenommen.

Vorgehen der Verwaltung

Wie in dem o. g. Ratsantrag beschrieben, werden bereits seit vielen Jahren mit der Übernahme von Übungsleiter*innenpauschalen im offenen Ganztag an Grundschulen Sportangebote durch gemeinnützige Vereine unterstützt. Die Kooperationen zwischen Grundschulen und Vereinen sind sehr erfolgreich, da beide Seiten von den Angeboten profitieren.

Daher erfolgte am 19.04.2023 die Kontaktaufnahme seitens der Abteilung Schule mit dem Stadtsportbund Aachen e. V., um auf Basis dieses erfolgreichen Modells zunächst einen Piloten für Schulen im Sekundarbereich zu entwickeln. Ein erster gemeinsamer Austausch zwischen Verwaltung und Stadtsportbund fand am 11.05.2023 statt. Es wurde vereinbart, dass pilotmäßig ein Angebot für wenige weiterführende Schulen entwickelt werden soll, um die Annahme des Angebots sowie die Umsetzungsmöglichkeit im Hinblick auf Kapazitäten bei zur Verfügung stehenden Übungsleiter*innen zu testen und eine erste Finanzierung zu ermöglichen. Dazu sollte zunächst eine Interessensabfrage bei weiterführenden Schulen nach den Sommerferien starten.

Konkret wurden seitens der Abteilung Schule die Heinrich-Heine-Gesamtschule mit einem großen infrastrukturellen Angebot an Sportmöglichkeiten sowie die Schulen im Schulverband Aachen-Ost, konkret die Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße, die Hugo-Junkers-Realschule sowie das Geschwister-Scholl-Gymnasium, angefragt, so dass möglichst alle Schulformen in einen Piloten involviert sind. Die Schulleitungen der vorgenannten Schulen begrüßten allesamt die Initiative und teilten mit, gerne an dem Piloten teilnehmen zu wollen. Die Schulen wurden gebeten, entsprechende Zeitfenster – sowohl im Vormittag (bspw. auch größere Pausenzeiten und Freistunden) als auch im Nachmittag – anzugeben, in denen aus schulorganisatorischer Sicht entsprechende Sportangebote unterbreitet werden könnte. Diese liegen vollständig vor.

Der Stadtsportbund hat auf Grundlage der Rückmeldungen eine Kostenkalkulation zur Finanzierung des Pilotprojekts erstellt:

Als Kalkulationsgrundlage wurden wöchentlich je zwei Sportangebote an den vier genannten Schulen mit einem Stundenumfang von je 1,5 Stunden pro Sportangebot angesetzt. Demzufolge würden für das 2. Schulhalbjahr (19 Kalenderwochen) insgesamt rd. 5.700 € an Honorarkosten für die Übungsleitungen anfallen.

Für ein gesamtes Schuljahr (38 Kalenderwochen) beliefen sich die Kosten entsprechend auf rd. 11.400 €.

Auf Basis der Erfahrungen hinsichtlich der Koordinierung der Bewegungsangebote im Offenen Ganztag an den Grundschulen wurden zudem die anfallenden Koordinierungskosten auf Seiten des Stadtsportbunds kalkuliert. Es werden daher drei Stunden pro Woche für die Koordinierung an den vier weiterführenden Schulen angesetzt. Dies ergibt jährliche Kosten von rd. 4.600 €. Sollte das Angebot bei Erfolg auf weitere Schulen oder die offene Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet werden, müssten auch die Koordinierungskosten entsprechend angepasst werden.

Folglich betragen die Gesamtkosten für den Umfang des Piloten für

-ein Schulhalbjahr: rd. 8.000 €

-ein gesamtes Schuljahr: rd. 16.000 €

Weiteres Vorgehen

Aufgrund des signalisierten Interesses der vorgenannten Schulen wäre möglich, den Piloten im 2. Schulhalbjahr 2023/2024 an den entsprechenden Schulen zu starten, sofern hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zum Ende des Schuljahres 2023/2024 würde die Verwaltung den Ausschüssen dann über den Erfolg des Pilotprojekts berichten, um eine Entscheidung über eine etwaige Verstetigung und/oder Ausweitung zu treffen.

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2024 nicht zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 40.000 € konnten aufgrund des vorbeschriebenen Projektplanungsprozesses nicht abgerufen werden. Die Verwaltung wird daher die Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2024 beantragen.

Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden federführend der Stadtsportbund gemeinsam mit der Abteilung Schule und dem Fachbereich Sport möglichst passgenaue Sport- und Bewegungsangebote für die jeweiligen Schulen über entsprechende Übungsleitungen gemeinnütziger Vereine anbieten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-15 FB 45_0451_WP18 Ratsantrag _Uebungsle SAO.pdf

11.10.2024

630.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 05.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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