Sachstandsbericht - Ratsantrag: Deutliche Reduzierung der Wahlwerbemittel im öffentlichen Raum der Stadt Aachen bei kommenden Wahlen hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 18.10.2023
FB 01/0424/WP18 · Kenntnisnahme
Sachstandsbericht - Ratsantrag: Deutliche Reduzierung der Wahlwerbemittel im öffentlichen Raum der Stadt Aachen bei kommenden Wahlen hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 18.10.2023
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Ratsherr Szaguun (DIE Zukunft) bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorbereitung der Vorlage, die ihn jedoch leider erwartungsgemäß nicht besonders glücklich mache. Er erläutert, dass der Antrag der Fraktion DIE Zukunft darauf ziele, dass die unfassbaren Müllberge, die bei Wahlwerbungen entstehen, einzugrenzen. Die Fraktion werde demnächst auf alle Parteien zugehen, um eine Einigung zu finden und vielleicht auf dem Weg der freiwilligen Reduzierung ein angemessenes Ziel zu erreichen, da es rechtlich und gesetzlich ja nicht festgesetzt werden könne.
Ratsherr Deumens (DIE LINKE) findet den Antrag der Fraktion DIE Zukunft besonders im Hinblick auf die Müllvermeidung und den Umweltschutz sehr interessant. Dennoch sei es richtig, dass bei Wahlkämpfen eine solche gesetzliche oder rechtliche Einschränkung nicht möglich sei, da Wahlkämpfe wesentliches Element der Demokratie seien. Das einzig Mögliche wäre freiwillige Vereinbarungen zwischen den Parteien, was seines Wissens nach in deer Vergangenheit bereits angedacht, jedoch bis heute nicht realisiert worden sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion „DIE Zukunft“ im Rat der Stadt Aachen beantragt mit Ratsantrag Nr. 272/18, im gesamten, städtischen Raum die Möglichkeit, mithilfe von Wahlwerbeträgern (Plakaten) einige Wochen vor bekannten Wahlterminen für Parteien und Wählergemeinschaften zu werben, deutlich zu reduzieren.
Auch die Genehmigung und Nutzung von sogenannten „Wesselmännern“ im städtischen Straßen- und Parkraum solle komplett unterbunden werden.
Für die Wahlinformationen solle von städtischer Seite aus je Stimmbezirk eine Stelle definiert werden, an der eine große Tafel die Möglichkeit einräumt, in jeweils gleichen, definierten Bereichen für immer eine Partei zu werben.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Eine entsprechende Verordnung wäre aus Sicht der Verwaltung nicht rechtssicher umsetzbar. Wahlkämpfe unterliegen grundsätzlich weder nach Beginn und Dauer noch nach Art und Menge der Wahlwerbung noch im Umfang der dafür aufgewendeten Geldmittel einer Beschränkung.
Es besteht im Gegenteil ein Anspruch auf angemessene Wahlwerbung im öffentlichen Raum. Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Plakatwänden können nur aus Gründen der Verkehrsgefährdung und aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung versagt werden.
Ebenso besteht ein Anspruch auf die Möglichkeit einer gewissen Differenzierung zwischen „großen“ und „kleineren“ Parteien im Sinne einer abgestuften Chancengleichheit. Ein Ermessen durch die Genehmigungsbehörde kann hier nicht ausgeübt werden.
Demgegenüber sind selbstorganisierte, freiwillige Vereinbarungen zwischen den Parteien zur Reduzierung der Wahlwerbung selbstverständlich möglich.
Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Technische Details
ID: 123068
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=123068
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-11-16 FB 01_0424_WP18 Sachstandsbericht - SAO.pdf
19.11.2024
1.3 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium
- Hauptausschuss
- Datum
- Mi., 22.11.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:34