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Vorstellung des Konzepts zum Umgang mit elternfinanzierten Apple-Geräten

FB 45/0456/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Heiderist sehr froh, dass ein Konzept habe gefunden werden können. Es habe dazu auch interfraktionelle Gespräche gegeben und das Ergebnis sei eine gute Lösung.

Frau Nositschka berichtet, dass das Konzept von den Eltern ebenfalls begutachtet worden sei. Aus ihrer Sicht würden die Schulen jedoch nun zur Anschaffung von Applegeräten gezwungen, dies sei in der Vorlage nicht entsprechend betont worden.

Herr Fagot erläutert, dass an dieser Stelle differenziert werden müsse. Durch das Konzept würden die Schulen gegebenenfalls dazu bewegt, mehr elternfinanzierte Geräte einzusetzen, dies stelle jedoch lediglich ein Angebot zur Anwendung dar, aber keineswegs einen Zwang.

Herr Brötz ergänzt, dass das Land durch einen Erlass von September 2023 in die Ausstattung der Schulen eingreife, da künftig digitale Endgeräte für den Mathematik-Unterricht in der Oberstufe und Prüfungen vorausgesetzt würden.Dadurch würdenTablets nun indirekt offiziell als Lehrmittel definiert. Dies sei neu und somit seien auch neue Fragestellungen damit verbunden, zum Beispiel die der Finanzierung. Gerade im Bereich der Digitalisierung würden die Themen der inneren und äußeren Schulangelegenheiten verschwimmen und seien oft politische Fragestellungen, die auf Ebene des Städtetages zu klären seien.

Herr Auler ist der Meinung, dass das Konzept ein großer Fortschritt bei der Einbindung von externen Geräten in die Schulinfrastruktur sei. Bisher habe es viele Probleme, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, gegeben. Diese seien nun gelöst.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass es ein langer Prozess bis zur Entwicklung dieses Konzeptes gewesen sei. Die AG Schuldigitalisierung habe hier den Anstoß gegeben, damit die Schulen mit der Verwaltung und der regioiT nun einen Weg zur Einbindung externer Geräte gefunden hätten. Dennoch sei der Prozess weiterhin sehr dynamisch und der Fortschritt müsse weiterhin gut begleitet werden. Sie schlägt vor, den Beschluss um das Wort „zustimmend“ zu ergänzen. Darüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangslage:

Mit Hilfe von Förderprogrammen, wie dem Sofortausstattungsprogrammund dem Digitalpakt, war es dem Schulträger möglich, den städtischen Schulen insgesamt 7.611 mobile Endgeräte (iPads) zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen rund 1.350 weitere mobile Endgeräte, die u. a. im Zuge der turnusmäßigen IT-Neuausstattungen aus städtischen Haushaltsmitteln beschafft wurden.

Die Anschaffung und der laufende Support dieser Geräte ist mit hohen Kosten verbunden. Trotz Förderprogrammen und städt. IT-Neuausstattung ist es daher nicht möglich, eine 1:1 Ausstattung der Schüler*innen und Lehrer*innen mit entsprechenden Endgeräten aus kommunalen Mitteln zu realisieren.

Zu den Chancen einer 1:1 Ausstattung mit Endgeräten gehört unter anderem die Möglichkeit, den Unterricht durch den Einsatz von digitalen Medien interaktiver, motivierender und differenzierter aufzubauen. Durch die Nutzung von digitalen Medien kann der Unterricht innovativer und kollaborativ gestaltetwerden. Des Weiteren können Schülerinnen und Schüler Kompetenzen und Fähigkeiten im Umgang mit Technologie und digitalen Medien erwerben, die in der modernen Arbeitswelt zunehmend gefragt sind.

Aus vorgenannten Gründen planen daher immer mehr – insbesondere weiterführende - Schulen, neben den o.g. städtischen mobilen Endgeräten, auch elternfinanzierte Apple-Geräte im Schulunterricht einzusetzen oder setzen diese bereits ein. Die Geräte sollen dabei von den Eltern der Schülerinnen und Schüler finanziert und durch die Schule verwaltet werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 18.08.2022 (Vorlage FB 45/0257/WP18) wurde erläutert, dass die Schulen in der AG Schuldigitalisierung den Wunsch nach einem von der Verwaltung entwickelten Konzept zur Umsetzung äußerten.

Um die bestmögliche technische Umsetzung dieses Vorhabens in der schulischen Infrastruktur zu realisieren, wurden in der AG Schuldigitalisierung Abstimmungen zwischen Schulen, der Verwaltung und der regio iT zur Konzeptionierung vorgenommen.

Die finalisierte Version des Konzepts (sh. Anlage) wurde am 16.10.2023 an die Schulleitungen übersandt und den Schulvertreter*innen in der letzten Sitzung der AG Schuldigitalisierung nochmals vorgestellt.

Konzept elternfinanzierte Endgeräte:

Da das in der Stadt Aachen eingesetzte bzw. von der regio iT betreute Mobile Device Management -System (MDM) Jamf-School ausschließlich auf Apple-Geräte ausgerichtet ist und in den Schulennahezu ausschließlich iPads eingesetzt werden, bezieht sich auch das nachfolgend beschriebene Konzept einzig aufApple-Geräte (iPads). Im Sinne der Technologieoffenheit wird jedoch explizit darauf hingewiesen, dass die Schulen nicht verpflichtet sind, elternfinanzierte Apple-Geräte einzusetzen. Bei der Konzeptionierung handelt es sich um ein rein freiwilliges Angebot des Schulträgers und der regio iT an die Schulen.

Für städt. Schulen betreibt die regio iT im Auftrag des Schulträgers ein DSGVO-konformes MDM,welches es ermöglicht, die städtisch beschafften, mobilen Endgeräte (iPads) zentral zu verwalten. Durch das nun vorgestellte Konzept wird die Möglichkeit eröffnet, die elternfinanzierten iPads in die städt. MDM-Instanz zu integrieren. Dies hat für die Schulen insbesondere folgende Vorteile:

-Es ist keine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der Schulleitung und dem Anbieter der MDM-Instanz (Jamf) notwendig.

-Durch das Bereitstellen der mit der AG Schuldigitalisierung abgestimmten Grundkonfiguration für die städt. iPads in der MDM-Instanz können die entsprechenden Standards auch bei den elternfinanzierten iPads gewährleistet werden.

-Durch die Integration der elternfinanzierten iPads in die städt. MDM-Instanz ist eine maximale Kompatibilität mit den städt. iPads (über bspw. die Classroom App) und der Präsentationstechnik gegeben.

Der bzw. die IT-Koordinator*in der Schule erhält Zugriff auf die städt. MDM-Instanz zur Administration der elternfinanzierten iPads in einer eigenen Gerätegruppe. Die in diesem Kontext zugelassene Administration beschränkt sich ausschließlich auf die elternfinanzierten iPads.

Bei der Einführung elternfinanzierter Apple-Geräte ist insbesondere darauf zu achten, dasseine Beschaffung der iPads über einen zertifizierten Apple-Händler sowie unter Angabe der städtischen DEP-Nummer erfolgt, damit die iPads remote den jeweiligen Schulen zugeordnet werden können, ein automatisches Roll-out bei dem erstmaligen Einschalten im schulischen WLAN erfolgt und letztlich ein sehr zeitnaher Einsatz möglich ist. Eine Nachregistrierung bereits vorhandener, geeigneter Apple-Geräte ist ebenfalls möglich, die manuelle Einbindung in die städtische Infrastrukturist jedoch mit zusätzlichen, einmaligen Kosten verbunden, da in diesem Fall keine remote Zuordnung erfolgen kann.

Über die Entscheidung zur Einführung elternfinanzierter Apple-Geräte (sog. „iPad-Klassen“) sollte ein Schulkonferenzbeschluss eingeholt werden.

Ferner dürfen die Erziehungsberechtigten nicht zum Kauf eines Geräts verpflichtet werden. Schülerinnen und Schülern, die sich nicht im Besitz von elternfinanzierten Geräten befinden, dürfen keine Nachteile entstehen.

Daher haben Schulen, deren Schülerinnenund Schüler keinen dauerhaften Zugang zu einem eigenen digitalen Endgerät haben und die Beschaffung eines solchen die Erziehungsberechtigten vor große finanzielle Herausforderungen stellt, bereits folgende Möglichkeiten, Endgeräte zur Verfügung zu stellen:

-Nutzung von iPads aus Förderprogrammen, insbesondere aus dem Sofortausstattungsprogramm und dem Digitalpakt

-Nutzung von iPads aus der städtischen IT-Neuausstattung

-Beschaffung mobiler Endgeräte durch Fördervereine.

Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen (bspw. nach SGB II) beziehen, können durch einen Antrag einengesonderten Bedarfim Rahmen einer Härtefallregelung bei der entsprechend zuständigen Behörde anmelden. Die Bedarfsfeststellung erfolgt dann im Rahmen einer strikten Einzelfallprüfung.

Insgesamt eröffnet dasskizzierte Konzept den Schulen eine guteMöglichkeit, eine kombinierte Nutzung aus elternfinanzierten und städtischen iPads mit demselben Funktionsumfang und sehr guter Kompatibilität anzubieten und ein in der Breite innovatives und technologieunterstütztes Lernen zu ermöglichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-16 FB 45_0456_WP18 Vorstellung des Konz SAO.pdf

7.11.2024

390.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 07.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:49

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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