22. November 2023 um 17:00, Rathaus
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Vergabeverfahren hinsichtlich des Weihnachtsdorfes und der Hütte 16 am Büchel hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2023

Dez II/0033/WP18 · Kenntnisnahme

Vergabeverfahren hinsichtlich des Weihnachtsdorfes und der Hütte 16 am Büchel hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2023

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) erläutert, dass sich die Fraktion DIE LINKE, bei all denin den letzten Monaten stattgefundenen Gesprächen über die Hütte 16, frage, weshalb die Politik nicht eingebunden worden sei. Das Konzept Weihnachtsdorf am Büchel, das einen nicht kommerziellen Charakter habe, hervorgehe, sei gut und auch richtig von der SEGA ausgearbeitet word, hier gehe es allerdings um die Hütte 16, über die in der Vergangenheit aufgrund ihrer Sonderstellung immer wieder kontrovers diksutiert worden sei. Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass die Hütte 16 zukünftig regulär auf den Flächen des Weihnachtsmarktes integriert und nicht mehr sonderbehandelt werde.

Ratsherr Szaguun (DIE Zukunft) stimmt Ratsherrn Deumens (DIE LINKE) zu und möchte wissen, was mit den Erlösen der nichtkommerziellen Stände passiere.

Ratsherr Breuer (Grüne) sieht keine explizite Sonderbehandlung der Hütte 16, sondern eine failre und gerechte Lösung für dieses Jahr. Die Hütte 16 sei in eine neu kreierte Fläche integriert worden, auf der auch viele andere die Möglichkeit haben, Ihre Produkte vor- und auszustellen. Das Weihnachtsdorf und auch die Hütte 16 seien eine Bereicherung für den Weihnachtsmarkt. Bei der Ausschreibung im nächsten Jahr werde die ein oder andere Hütte mit mit Sicherheit dann neu justiert und man werde schauen, ob man die Hütte 16 unterbringen könne.

Ratsfrau Breuer (CDU) äußert, dass die Hütte 16 dieser Ecke gut tun und auch andere Stände von ihr profitieren werden.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) möchte nicht, dass hier ein negativer Zungenschlag bezüglich der Hütte 16 entsteheund erinnert daran, dass nicht er Rat die Belegung des Weihnachtsmarktes regele, sondernder MAC. Für die Hütte 16 besteht durch ihren diesjährigen Standort ein Risiko und es bleibe abzuwarten, ob das funktionieren werde.Es solle auch nicht außer Acht gelassen werden, dass durch diese Lage der Hütte das Weihnachtsdorf mit seinem Bühnenprogramm, seiner Beleuchtung und seinem Budenhzauber überhaupt erst finanziert werde. Der Fokus solle daher nicht so negativ darauf gelegt werden.

Stadtdirektorin Grehling bietet Ratsherrn Deumens (DIE LINKE) und Ratsherrn Szaguun (DIE Zukunft) eine Sichtung der Konzeptunterlagen hinsichtlich der Finanzierung in ihrem Büro an. Das Entscheidende, das immer so ein bisschen übersehen werde, sei, dass es einen Versuch gegeben habe, eine Veranstaltung auf der Fläche durchzuführen, die an finanziellen Gründen gescheitert sei. Der Hinzutritt der Hütte 16 und ihr finanzieller Beitrag habe dazu geführt, dass zusammen mit den anderen Fördermechanismen, die auch vorher bereits möglich gewesen wären, das Ganze für alle Betreiber und die kulturellen Veranstaltungen eben die Erfüllung dieses Konzeptes realsiert werden konnte. Dies bedeute nicht, dass ein kommerzieller Betreiber grundsätzlich jedes Produkt, das er verkauft, als Erlös gleich in einen Spendentopf tut.Sie erläutert, dass die SEGA sich mit ihrem Konzept an die eigenen Satzungsvorgaben orientiert habe. Natürlich wäre es schöner gewesen, wenn man das, was man Ende letzten Jahres besprochen hatte, hätte ermöglichen können. Grundsätzlich sei die Hütte 16 ein immer wiederkehrender Streitpunkt, da sie einem relativ kradierten, statischen Verteilungsmechanismus irgendwie entsprechen musste/können/sollte. Dies habe sich in der Vorstellung auch in diesem Jahr nicht realisieren lassen. Es werden die Aufgabe sein, im Zuge der Ausschreibung, den Ergebnissen und den dann folgenden Verhandlungen, wie man es noch besser gestalten könne. Sie erläutert, dass der diesjährige Standort keine Dauerlösung sein werde, da bekannterweise die weitere Umgestaltung der Flächen anstehe.

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich und erläutert, dass man nicht mit einbezogen worden sei, da es, alle Jahre wieder, ein sehr Stakkato Unternehmen auf den letzten Drücker und kurzfristig überlegen musste, was man alternativ anbieten könne. Man habe hier dann zwei Akteure zusammengebracht,die in erster Linie nicht gemeinsam unterwegs gewesen seien. Dies habe ein hohes Maß an Moderationstätigkeit mit sich gebracht und daher fehlte die Zeit, den Rat zu informieren. Sie bedankt sich für den Antrag, der die Möglichkeit biete, das Ganze nochmal transparent zu machen, die Umsetzung sei sehr kurzfristig gewesen. Eine Berichterstattung hätte heute turnusmäßig unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ stattgefunden.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die LINKE-Ratsfraktion bat mit als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügtem Tagesordnungsantrag vom 07.11.2023 das Thema „Vergabeverfahren hinsichtlich des Weihnachtsdorfes und der Hütte 16 am Büchel“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu nehmen. Ferner bat sie, dass die Verwaltung berichten solle, wie es zu dieser Vergabe gekommen sei und warum die Politik beim Entscheidungsprozess nicht beteiligt wurde.Darüber hinaus bat die LINKE-Ratsfraktion um Stellungnahme der Verwaltung, warum die Hütte 16 auf dem Büchel-Gelände aufgebaut werden könne, obwohl diese Fläche nicht-kommerziellen Formaten vorbehalten bleiben solle.

Bevor die Verwaltung nachstehend zu beiden Fragen Stellung bezieht, wird eingangs auf den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vom 18.10.2022 verwiesen. Im Zuge der letztjährigen Beratung zum Weihnachtsmarkt 2022 und der Verortung der Hütte 16 fasste der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den Beschluss, „ein tragfähiges Flächenkonzept ab 2023 für den Weihnachtsmarkt aufzustellen, ggf. die Ursulinerstraße einzubeziehen und somit nachhaltige Möglichkeiten zu schaffen, das bisherige Angebot auszuweiten, den Raum zu entzerren und auch die Hütte 16 zu integrieren.“

Im Anschluss an den politischen Auftrag hatte sich die Verwaltung mehrfach mit dem Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) über die Flächenkonzeption des Weihnachtsmarktes 2023 ausgetauscht, insb. auch hinsichtlich der künftigen Integration der Hütte 16. Hierbei konnte jedoch keine geeignete Fläche identifiziert werden, welche sowohl hinsichtlich des MAC, der bisherigen Betreibenden der Weihnachtsmarktstände und der Hütte 16 für den Weihnachtsmarkt 2023 konsensfähig war. Insofern hat die Verwaltung aufgrund des Beschlusses des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Ausweitung des Weihnachtsmarktes nach weiteren Flächenpotentialen gesucht. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise auch die zunächst verwaltungsseitig präferierte Fläche am Friedrich-Wilhelm-Platz geprüft. Aufgrund des diensttägigen Elisenmarktes sowie des Wochenmarktes am Donnerstag, konnte die Fläche vor dem Friedrich-Wilhelm-Platz für die Hütte 16 nicht realisiert werden.

Daher hat die Verwaltung den Betreibenden der Hütte 16 für das Jahr 2023 eine Kontaktaufnahme zur Städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH & Co. KG (SEGA) empfohlen. Die Bespielung und die Benutzung des ehemaligen Büchelgeländes liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung, sondern ausschließlich in der Zuständigkeit der SEGA. Städtischerseits kann daher - und wurde auch nicht - Einfluss auf die seitens der LINKE-Ratsfraktion gestellte Frage der Flächenvergabe genommen.

Hinsichtlich der weiteren Frage der LINKE-Ratsfraktion, warum die Hütte 16 auf dem Büchel-Gelände aufgebaut werden kann, obwohl diese Fläche nicht-kommerziellen Formaten vorbehalten bleiben solle, nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung:

Bereits zu Beginn des Jahres 2023 hatte die SEGA die Idee, eine Weihnachtszeit am Büchelgelände organisieren zu lassen. Diese Idee wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierbarkeit, über den Jahresverlauf zunächst nicht weiterverfolgt.

Vollkommen zutreffend weist die Linke-Ratsfraktion in ihrem Ratsantrag darauf hin, dassVeranstaltungen im Rahmen der Zwischenzeit am Büchel keinen rein kommerziellen Charakter haben sollen und dass Veranstaltungen mit rein kommerziellem Charakter (z.B. Verkaufsmessen) nicht erwünscht bzw. unzulässig sind. (vgl. Seite 5 des Handbuches https://zzab.de/wp-content/uploads/2023/06/ZZAB-Handbuch.pdf).

Städtischerseits – aber insbesondere auch seitens der SEGA als zuständige Stelle für die Bewertung dieser Frage –überwiegt beim Weihnachtsdorf am Büchel aber keineswegs der kommerzielle Charakter. Im Übrigen ist auch nicht die Hütte 16 Organisator des Weihnachtsdorfes, sondern die Bahkauv Brew Gbr. Das als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügte Konzept des Weihnachtsdorfes verdeutlicht die soziale Ausrichtung des kostenlos betretbaren Weihnachtsdorfes. Dieses beheimatet bspw. einen separatenStand, an welchem Malstunden für Kinder angeboten werden. Des Weiteren wird das Weihnachtsdorf von einem kulturellen Programm umrahmt. So werden jeweils an den vier donner- und samstagen musikalische und kulturelle Acts auf der Bühne angeboten. Die Kosten für ein solches soziales, musikalisches und kulturelles Rahmenprogramm waren der Grund dafür, dass die zu Beginn des Jahres seitens der SEGA aufgeworfene Idee einer Weihnachtszeit am Büchel zunächstnicht finalisiert werden konnte, trotz des begrenzt möglichen Einsatzes von Fördermitteln.

Wie es auch die Veranstaltenden des Weihnachtsdorfes in ihrem Konzept betonen, ist die kostendeckende Planung des kulturellen Programmesu.a. nur durch das parallele Angebot von gewerblichen Ständen am Weihnachtsdorf möglich. So führen die gewerblichen Stände im Weihnachtsdorf gemessen an ihrer Standgröße an die Bahkauv Brew einen Kostenbeitrag ab, welcher für das kulturelle und soziale Rahmenprogramm am Weihnachtsdorf verwendet wird.

Auch wenn die Frage der Beurteilung der Anteils des kommerziellen Charakters nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegt, so wird verwaltungsseitig hinsichtlich dieser Frage auch auf den vierzehntägig durchgeführtenFood Markt am Büchel verwiesen. Auch hier haben das soziale Zusammenkommen und das kulturelle Rahmenprogramm das kommerzielle Interesse einzelner Gewerbetreibenden überwogen.

Ausblick:

Da die Zwischenzeit am Büchel fortschreitet und sich das Gelände weiterentwickeln wird, handelt es sich bei dem diesjährigem Weihnachtsdorf am Büchel- und somit auch hinsichtlich der diesjährigen Verortung der Hütte 16 - um keine über das Jahr 2024 hinaus mögliche Veranstaltung. Dieser Umstand wird städtischerseits – unabhängig vom sozialen und kulturellen Programm am Weihnachtsdorf – aber auch im Lichte der Fortentwicklung des Weihnachtsmarktes 2024 ff. betrachtet. Bekanntlich hat die Verwaltung für die Jahre 2024 und 2025 die Dienstleistungskonzession für den Aachener Weihnachtsmarkt ausgeschrieben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-21 Dez II_0033_WP18 Vergabeverfahren hin SAO.pdf

19.11.2024

8.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 22.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:34