7. Dezember 2023 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Umgang der Stadt Aachen mit Whistleblowern hier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2023

FB 14/0185/WP18 · Kenntnisnahme

Umgang der Stadt Aachen mit Whistleblowern hier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2023

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der CDU-Fraktion der nachstehende neue und in der Sitzung noch einmal einvernehmlich geänderte Beschlussentwurf eingereicht:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  1. für den Bereich der Meldung von Regel- und Compliance-Verstößen die Beauftragung eines externen Dienstleisters als Ansprechpartner zu prüfen;
  2. den Bereich der Meldungen von Regel- und Compliance-Verstößen von Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abzukoppeln;
  3. die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Meldung von Verstößen in der Verwaltung bekannter und unter den typischen Stichworten im Intranet auffindbar zu machen.

Darüberhinaus beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig im

Rechnungsprüfungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung über die Details der Meldungen zu berichten, soweit das rechtlich möglich ist.

Herr von Thenen (CDU) verweist auf die Verschwiegenheitspflicht beim sog. „Düsseldorfer Modell“. Er plädiert dafür, die jetzige Verfahrensweise zum Schutz der Mitarbeiter*innen zu verbessern. Er sieht die Gewährleistung der erforderlichen Anonymität nur durch die Übertragung an externe Anwälte gewährleistet.

Herr Servos (SPD) denkt, dass schon jetzt die notwendige Unabhängigkeit gegeben ist.

Frau Eschweiler (CDU) erklärt, dass bei Abgabe des Themas an externe Anwälte die Hemmschwelle für Verunglimpfungen höher wird.

Frau Begolli (Die Linke) bedankt sich für die Klarstellung hinsichtlich der Beauftragung externer Berater.

Herr Pilgram (Grüne) findet, dass die Stadt hier schon ein sehr gutes System etabliert habe und bedankt sich für die hier vorbildliche Arbeit der Rechnungsprüfung.

Auch Herr Dr. Breuer (Grüne) empfindet das bestehende Portal als derzeit gute Lösung, dass allenfalls hier und da noch ergänzt werden könne.

Frau Krause erklärt, dass das Portal „Vertraulich“ ins Leben gerufen worden ist und es als „Blaupause“ für viele andere Kommunen diene. Natürlich müsse es nachjustiert und entsprechend evaluiert werden. Auch müsse die Frage des Ombudsmanns geklärt werden, um das Bestmögliche für die Mitarbeiter*innen zu erreichen. Abschließend bietet sie eine weitere Berichterstattung im Ausschuss an.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen: für den Bereich der Meldung von Regel- und Compliance-Verstößen die Beauftragung eines externen Dienstleisters als Ansprechpartner zu prüfen; den Bereich der Meldungen von Regel- und Compliance-Verstößen von Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abzukoppeln; die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Meldung von Verstößen in der Verwaltung bekannter und unter den typischen Stichworten im Intranet auffindbar zu machen. Darüber hinaus beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung über die Details der Meldungen zu berichten, soweit das rechtlich möglich ist. Herr Zimmer (DIE Zukunft/Volt Aachen) schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Damit Meldungen verschiedenster Anliegen, insbesondere Vorfälle in den Bereichen Mobbing, sexueller Belästigung oder von Compliance-Verstößen, eine standardisierte Vorgehensweise aufweisen und anonym erfolgen können, wurde bereits in 2021 das digitale Projekt „Vertraulich!“ (vertraulich.aachen.de) umgesetzt, so dass meldende Personen sich jederzeit über einen geeigneten anonymisierten Zugang an eine Vertrauensperson wenden können. Diese Vorgehensweise geht über die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31.05.2023 (BGBl.2023 I Nr. 140) hinaus. Nach diesem besteht keine Verpflichtung, Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.

Die im Rahmen des Projektes „Vertraulich!“ für verschiedene Themenfelder zuständigen Vertrauenspersonen sind in u.a. folgenden Bereichen beschäftigt:

Fachbereich Personal und Organisation, Fachbereich Rechnungsprüfung, Fachbereich Recht, Personalrat, Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, Gleichstellungsbüro, Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit sowie in einem Sozialraumteam.

Diese Vertrauenspersonen wurden entsprechend geschult und die über den Meldekanal erhaltenen Informationen werden diskret und vertraulich behandelt. Die einschlägigen Bestimmungen des HinSchG werden hierbei beachtet.

Laut statistischer Auswertung für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 12.11.2023 wurden über den anonymen Chat insgesamt 22 Anliegen gemeldet, u.a. Korruption und Bestechung (1), unerlaubte Nutzung von städt. Eigentum (1) sowie Belästigung (2). Weitere Themenbereiche sind u.a. Krankheit (5), emotionale Belastung (4), Konflikt (3) und Kommunikation (2). Hierbei wurden in der Stadtverwaltung Aachen weitere Themenbereiche aufgenommen, die über die Anforderungen des HinSchG hinausgehen.

Hieraus können sich insofern – insbesondere bei strukturellen Defiziten im internen Kontrollsystem – außerplanmäßige Prüfungen ergeben, über die bei einem erheblichen Umfang im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet wird.

Die hinweisgebenden Personen erhalten innerhalb von höchstens 48 Stunden (werktags) eine Rückmeldung über den Eingang der Meldung, so dass die Stadtverwaltung Aachen auch hier über die gesetzliche Vorgabe des HinSchG hinausgeht, welches gemäß § 17 HinSchG eine Rückmeldung spätestens nach 7 Tagen fordert.

Die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem HinSchG ist gesetzlich vorgeschrieben und wird seitens der - mit dem jeweiligen Sachverhalt betrauten - Vertrauenspersonen beachtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-16 FB 14_0185_WP18 Umgang der Stadt Aac SAO.pdf

7.11.2024

171.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
Rechnungsprüfungsausschuss
Datum
Do., 07.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:51