Anpassung BaumschutzsatzungAntrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 31.10.2023 “Anpassung Baumschutzsatzung“
FB 36/0338/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dr. Nositschka (DIE LINKE) teilt dem Ausschuss mit, dass die Stadt Köln jüngst eine überarbeitete Baumschutzsatzung verabschiedet habe. Diese könnte aus Sicht seiner Fraktion eventuell in bestimmten Passagen als „Ideengeber“ für die Stadt Aachen dienen und er freue sich auf den Aachener Satzungsentwurf Anfang 2024.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Anfrage „Anpassung Baumschutzsatzung“ hat die Fraktion Die Linke die Verwaltung gebeten zum aktuellen Sachstand zur Baumschutzsatzung zu berichten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 03.05.2022 berichtete die Verwaltung über die Entwicklungen seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung und die Bestrebungen bezüglich einer weiteren Verschärfung.
Verwaltungsseitig liegt eine geänderte Baumschutzsatzung im Entwurf vor, die Verschärfungen im Bereich der unter die Satzung fallenden Bäume und der Kompensationsverpflichtungen vorsieht. Der Entwurf hat eine erste verwaltungsinterne Abstimmung durchlaufen, ist aber noch nicht finalisiert.
Aufgrund einer sehr angespannten Personalsituation (insg. 3,7 VZ-Stellen) innerhalb des Baumschutzes in der unteren Naturschutzbehörde wurde die Änderung der Baumschutzsatzung zunächst zurückgestellt, um prioritär Kapazitäten u.a. für die Verkehrssicherheit von Naturdenkmälern, laufenden Baugenehmigungsverfahren sowie den Wissenstransfer eines Anfang 2024 in den Ruhestand eintretenden Kollegen innerhalb des Baumschutzes der uNB zu gewährleisten.
Im ersten Halbjahr 2024 beabsichtigt die Verwaltung einen finalisierten Entwurf einer verschärften Baumschutzsatzung inkl. der damit einhergehenden personellen Auswirkungen in die politische Diskussion zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 123312
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=123312
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-11-03 FB 36_0338_WP18 Anpassung Baumschutz SAO.pdf
8.11.2024
554.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 28.11.2023
- Uhrzeit
- 17:03
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:37