28. November 2023 um 17:03, Rathaus
TOP 11Öffentlich

Anpassung BaumschutzsatzungAntrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 31.10.2023 “Anpassung Baumschutzsatzung“

FB 36/0338/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Nositschka (DIE LINKE) teilt dem Ausschuss mit, dass die Stadt Köln jüngst eine überarbeitete Baumschutzsatzung verabschiedet habe. Diese könnte aus Sicht seiner Fraktion eventuell in bestimmten Passagen als „Ideengeber“ für die Stadt Aachen dienen und er freue sich auf den Aachener Satzungsentwurf Anfang 2024.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Anfrage „Anpassung Baumschutzsatzung“ hat die Fraktion Die Linke die Verwaltung gebeten zum aktuellen Sachstand zur Baumschutzsatzung zu berichten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Am 03.05.2022 berichtete die Verwaltung über die Entwicklungen seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung und die Bestrebungen bezüglich einer weiteren Verschärfung.

Verwaltungsseitig liegt eine geänderte Baumschutzsatzung im Entwurf vor, die Verschärfungen im Bereich der unter die Satzung fallenden Bäume und der Kompensationsverpflichtungen vorsieht. Der Entwurf hat eine erste verwaltungsinterne Abstimmung durchlaufen, ist aber noch nicht finalisiert.

Aufgrund einer sehr angespannten Personalsituation (insg. 3,7 VZ-Stellen) innerhalb des Baumschutzes in der unteren Naturschutzbehörde wurde die Änderung der Baumschutzsatzung zunächst zurückgestellt, um prioritär Kapazitäten u.a. für die Verkehrssicherheit von Naturdenkmälern, laufenden Baugenehmigungsverfahren sowie den Wissenstransfer eines Anfang 2024 in den Ruhestand eintretenden Kollegen innerhalb des Baumschutzes der uNB zu gewährleisten.

Im ersten Halbjahr 2024 beabsichtigt die Verwaltung einen finalisierten Entwurf einer verschärften Baumschutzsatzung inkl. der damit einhergehenden personellen Auswirkungen in die politische Diskussion zu stellen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig zur Kenntnis genommen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-03 FB 36_0338_WP18 Anpassung Baumschutz SAO.pdf

8.11.2024

554.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 28.11.2023
Uhrzeit
17:03
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:37