TOP 3Öffentlich

Ratsantrag 314/18 der Fraktionen Grüne und SPD vom 24.01.2023 – Queeres Leben in Aachen stärken -, hier Leistungsvereinbarung mit Rainbow e.V.

FB 56/0349/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lübben informiert, dass er aufgrund eines Mitwirkungsverbots gem. § 31 Gemeindeordnung NW nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP teilnehmen kann. Er begibt sich in den Zuschauerraum.

Herr Tillmanns zweifelt die Beschlussfähigkeit an, weil das Verhältnis von Ratsvertreter*innen und sachkundigen Bürger*innen nicht mehr den Vorgaben von § 58 Absatz 3 GO NW entspreche und beantragt die Feststellung der Beschlussunfähigkeit.

Durch Nachzählen ergibt sich, dass - nachdem Herr Lübben für diesen TOP in den Zuschauerraum gewechselt ist - sieben Ratsvertreter*innen und acht sachkundige Bürger*innen an der Sitzung teilnehmen.

Die Ratsfraktionen verständigen sich darauf, dass die Fraktion, die zurzeit anteilig zu wenig Ratsmitglieder in der Sitzung hat, freiwillig auf die Teilnahme einer*s sachkundigen Bürger*in verzichtet. Für die GRÜNEN-Fraktion verlässt Herr Noack deshalb endgültig den Sitzungssaal und nimmt nicht mehr an der Beratung und Beschlussfassung teil. Auch Frau Eickholt wechselt in den Zuschauerbereich und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses TOPs teil.

Danach stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Für Rainbow e. V. berichten Frau Rüdel und Frau Kölb. Hinsichtlich des Referats von Frau Rüdel und Frau Kölb wird auf die Präsentation in der Anlage der Niederschrift (Anlage 1 zu TOP 3) verwiesen.

Im Anschluss an ihren Vortrag beantworten die Berichterstatter*innen Fragen von Ausschussmitgliedern.

Angesprochen werden die Themenkreise die Beratung von geflüchteten Menschen mit dem Fluchtgrund „sexuelle Orientierung“ und der Unterstützung von queeren Familien.

Verschiedene Ausschussmitglieder sprechen den Mitarbeitenden von Rainbow e.V. Lob und Dank für ihre Arbeit aus.

Herr Tillmanns signalisiert „Zustimmung“ für die CDU-Fraktion und regt vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege an.

Herr Frankenberger informiert, dass die Prüfungen für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege bereits laufen und die Ergebnisse noch im Jahr 2024 umgesetzt werden würden. Er erinnert noch einmal an die Ursache für die heutige Leistungsvereinbarung mit Rainbow e.V. Danach habe zur Verhinderung einer akuten finanziellen Notlage von Rainbow e.V. im Januar 2024 unverzüglich gehandelt werden müssen.

Einstimmig ergeht der nachstehende Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, eine Leistungsvereinbarung mit Rainbow e.V. auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, eine Leistungsvereinbarung mit Rainbow e. V.auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibungabzuschließen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag der Fraktionen Grüne und SPD Nr. 314/18 vom 24. Januar 2023 wurdedie Verwaltung unter anderem beauftragt, mit den im Bereich der LGBTQIA+-Beratung tätigen Organisationen, wie zum Beispiel Rainbow e.V. Leistungsvereinbarungen abzuschließen (Anlage 1).

Im Jahr 2023 wurden die im Haushalt 2023 zur Förderung von queeren Organisationen bereitgestellten Mittel (75.000 Euro zzgl. 25.000 Euro zur Durchführung des CSD) aus zeitlich-faktischen Gründen im Wege der Erteilung von Zuwendungsbescheiden wie folgt zahlbar gemacht:

•Förderung des CSD, 25.000 Euro

•Förderung Rainbow e.V., 51.000 Euro

•Förderung Rainbow Sports Aachen e.V., 5.000 Euro

•Förderung Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V., 5.000 Euro

•Förderung AIDS-Hilfe Aachen e.V. (Projekt SchLAu), 14.000 Euro

Die Verwaltung hat geprüft, welche der aufgeführten Förderungen nach Umfang und Inhalt vorrangig für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung in Betracht kommen. Aufgrund seiner Funktion als Dachverband für die queeren Organisationen besteht der vorrangige Bedarf bei Rainbow e.V.. Grundlage für den Abschluss der Leistungsvereinbarung ist der Antrag von Rainbow e.V. vom 27. November 2023 einschließlich der damit der Verwaltung eingereichten Leistungsbeschreibung sowie des damit eingereichten Finanzplans (Anlage 2). Der Förderbedarf beträgt ab dem Jahr 2024 65.000 Euro. Zur Förderung der queeren Organisationen in Aachen sind mit dem Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2024 und 2025 jährlich 125.000 Euro eingeplant worden. Die Finanzierung der Leistungsvereinbarung erfolgt aus diesem Ansatz (PSP-Element 4-050101-970-1).

Gemäß den Beratungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie Sitzungen in seinen Sitzungen vom 19. Januar und 28. September 2023 sind die einzelnen zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen/Projekte/Organisationen dem Ausschuss zur jeweiligen Beschlussfassung vorzulegen.

Dem Ausschuss wird daher hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt, dass die Verwaltung mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Rainbow.e.V. auf Grundlage dessen Antrags vom 27. November 2023(einschließlich Leistungsbeschreibung und Finanzplan)beauftragt wird.

Die verbleibenden Mittel unter PSP-Element 4-050101-970-1 werden im Jahr 2024 nach Rechtskraft des Haushaltsplans 2024 noch im Wege der Bescheiderteilung bewilligt werden müssen. Die Verwaltung wird die Prüfung fortsetzen, welche Förderungen sich für den Abschluss weiterer Leistungsvereinbarungen eignen und dem Ausschuss dazu zu gegebener Zeit erneut vorlegen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

75.000

75.000

250.000

250.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Unter PSP-Element 4-050101-970-1 wurden mit dem Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 125.000 Euro zur Förderung von queeren Organisationen eingestellt. Die Finanzierung der Leistungsvereinbarung erfolgt entsprechend aus diesem Ansatz.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-29 FB 56_0349_WP18 Ratsantrag 314_18 de SAO.pdf

7.11.2024

4.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 07.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:48

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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