Rad-Vorrang-Route Eilendorf und BrandUmgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße - Ausführungsbeschluss und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung, Haushaltsjahr 2023
FB 61/0762/WP18-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Ausschussvorsitzende Wenzel verweist auf den durch die Koalition ausgeteilten geänderten Beschlussvorschlag.
Die in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen seien zum Teil noch unbeantwortet, merkt Herr Lindemann an.
Daraufhin präsentiert Frau Roder zum Thema und stellt die einzelnen Varianten vor.
Für Variante 2 möchte sich Herr Nositschka stark machen. In dem Bereich kämen zwei zusammengeführte Radvorrangrouten zusammen, die eine vernünftige Infrastruktur bräuchten. Ein Fußweg sei außerdem auch noch möglich. Dies sei im Übrigen auch die Variante, die der ADFC bevorzuge.
Er möchte gerne wissen, ob die weiße Randmarkierung hier noch einmal zusätzlich an Breite hinzukomme, was von Frau Roder verneint wird.
Der Aspekt der Radvorrangrouten sei ein guter, jedoch sehe er den Bereich eher als eine Zone mit Aufenthaltsqualität für alle, so Ratsherr Breuer. An dieser Stelle sei ihm ein gutes Miteinander wichtiger als die klassische Roteinfärbung.
Inwieweit bei den verschiedenen Varianten an den unterschiedlichen Straßenseiten Außengastronomie möglich sei, möchte Herr Lindemann gerne wissen.
Bei einer Fahrradstraße könne die Außengastronomie nicht fahrbahnquerend sein, erläutert Frau Roder. Mit den 4,50m Breite sei man dem Planungsbeschluss gefolgt.
Mit dem jetzigen Ausführungsbeschluss werde geregelt wie gebaut werden soll, erklärt Frau Strehle. Die Fragen der Außengastronomie seien allesamt in der Sondernutzungssatzung geregelt. Eine Querung sei lediglich bei Verkehrsberuhigungen, nicht aber bei Straßen möglich.
Frau Strack spricht sich gegen eine Fahrradstraße an der Stelle aus. Sie zeigt sich enttäuscht, dass kein FGÜ an dieser Stelle möglich sei und regt an, die Geschwindigkeit auf Tempo 10 zu reduzieren.
Der Platz lebe von der Außengastronomie und dem Flair, so Ratsfrau Breuer. Hier müssten dann die Fahrradfahrenden einmal zurückstecken, weil man das Viertel nicht verändern wolle. Stattdessen solle man die Fußgänger besser stellen.
Herr Lindemann richtet noch seine Fragen bezüglich der Möglichkeit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs und der Einführung von Tempo 20 an die Verwaltung.
Herr Müller verspricht die verschiedenen Fragen mitzunehmen, sieht aber zunächst keine großen Bedenken.
Auf Antrag von Herrn Lindemann wird die Sitzung um 18:47 kurz zur Beratung über den geänderten Beschlussvorschlag unterbrochen.
Nach der Pause lässt die Ausschussvorsitzende Wenzel zunächst über den Vorschlag von Herrn Nositschka, die Variante 2 zu verfolgen, abstimmen. Der Vorschlag wird mit 1 Zustimmung und 14 Ablehnungen abgelehnt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung den Ausführungsbeschluss für Variante __ im Bereich Neumarkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
01Anlass
In der Beratung zur Vorlage Ausführungsbeschluss Bismarckstraße (FB 61/0762/WP18) am 23.11.2023 wurde vom Mobilitätsausschuss folgender Beschluss gefasst:
„Der Mobilitätsausschussnimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung der Bismarckstraße. Die Planung wird dabei
reduziert um die Bestandteile 2b entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage und unter Ausschluss des Bereichs Neumarkt, der dem Gremium erneut zur Beratung vorgelegt werden muss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.597.000 € bereitzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anmeldung weiterer Bestandteile der Planung zur Förderung zu prüfen.“
Diese Vorlage dient nun der Entscheidung des vom diesem Ausführungsbeschluss ausgenommenen Bereiches am Neumarkt.
02Erläuterungen
Die Planung der Bismarckstraße sieht generell die Einrichtung einer Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) entsprechend der Optimalmaße der Standards der Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen vor. Die Fahrgassenbreite beträgt demnach 4,50 m zzgl. jeweils 0,75m breiten Sicherheitstrennstreifen. Die Fahrgasse der Fahrradstraße soll zur Verdeutlichung des Vorranges des Radverkehrs entsprechend der beschlossenen Ziele des Radentscheides rot eingefärbt werden. Der Verkehr auf der Fahrradstraße soll gegenüber den einmündenden Straßen vorfahrtberechtigt sein.
Der Bereich am Neumarkt ist aufgrund der vielen kreuzenden Fußgänger*Innen und der durchführenden Radvorrangroute sowie der gewünschten hohen Aufenthaltsqualität ein gesondert zu betrachtender Abschnitt. Dies ist auch im Planungsbeschluss aus dem Februar 2021 festgehalten worden. In der Ausführungsplanung ist daher die in der Vorlage (FB 61/0762/WP18) dargestellte Planung entstanden, in der der Bereich des Neumarktes eine zum restlichen Straßenzug veränderte rechtliche Stellung (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich), Gestaltung sowie Querschnittsaufteilung aufweist. Diese Planung wird nun im Weiteren als Variante 0 bezeichnet.
Es wurden zusätzlich zur Variante 0 in den letzten Wochen zwei weitere Varianten für den Bereich des Neumarktes erarbeitet. Diese wurden dem Mobilitätsausschuss am 23.11.2023 im Rahmen des Vortrages zum Tagesordnungspunkt Bismarckstraße vorgestellt und werden in dieser Vorlage weitergehend erläutert. In der Varianten 1 wird die Aufteilung der Nebenanlagen (Kugelplatte, mögliche Flächen für Sondernutzung, Gehwege, Überquerungshilfen) sowie der Modalfilter beibehalten. In der Variante 2 ergibt sich eine neben der Änderung der Fahrbahn auch eine Änderung in der südlichen Nebenanlage.
Variante 1
Der Abschnitt der Bismarckstraße am Neumarkt wird wie in Variante 0 als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen. Jedoch wird die Fahrgasse verändert gestaltet, um die Flächenzuweisung der Nutzergruppen deutlich zu machen und einen erhöhten Sicherheitsraum zu den Nebenanlagen (Gehwege, mögliche Flächen für Sondernutzung) herzustellen.
Es entsteht eine 4,50 m breite Fahrgasse die:
- 1a) aus einer 3,50 m (4,00m) breiten Asphaltfahrbahn sowie einem 0,50 m (0,25 m) breitem Betonsteinpflasterstreifen an den Rändern der Fahrgasse besteht. Der Asphalt wird nicht rot beschichtet.
- 1b) aus einer 3,50 m (4,00 m) breiten einfarbigen Pflasterfahrbahn sowie einem 0,50 m (0,25 m) breitem Betonsteinpflasterstreifen an den Rändern der Fahrgasse besteht. Der Belag der Pflasterfahrbahn setzt sich dabei in der Gestaltung vom einfassenden Betonsteinpflasterstreifen ab.
Variante 2
Der Abschnitt der Bismarckstraße am Neumarkt wird als Fahrradstraße ausgewiesen. Dadurch entsteht eine durchgängige Fahrradstraße auf der gesamten Bismarckstraße. Dies Variante verfolgt vor allem das Ziel einer eindeutigen Vorfahrt für den Radverkehr und weist auch eine klare Flächenzuweisung der Nutzergruppen auf. In dieser Variante ist eine Sondernutzung für Außengastronomie in der südlichen Nebenanlage nicht möglich, da dies gemäß der Sondernutzungssatzung nur in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen oder verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite erlaubt ist. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn auf dieser Seite eine Ausschankstelle vorhanden ist. Dadurch kann auf dieser Fläche zwischen Fahrbahn und Baumfeldern auf einer Breite von ca. 3,00 m ein Gehweg (inkl. Leitsystem) angelegt werden. Getrennt würde dieser Gehweg von der Fahrbahn durch die Kugelplatte.
Sämtliche nun vorgestellten Varianten werden in der folgenden Matrix mit Hilfe verschiedener Attribute (Kompatibilität mit dem Planungsbeschluss, Komfort, Sicherheit) gegenübergestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
X* | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
*Mit dem Beschluss des Mobilitätsausschusses zur Vorlage (FB 61/0762/WP18)vom 23.11.2023 wurde bereits die Finanzierung vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen.
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Sämtliche Maßnahmen, so auch die Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße, zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, indem sie zur Reduktion der jährlichen Pkw-Gesamtfahrleistung beitragen. Diese sollen als Treiber der Verkehrswende zu einer nachhaltigen Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen beitragen. Zudem wird durch die Neupflanzung von Bäumen und dem besseren Schutz von Bestandsbäumen die Bindung von CO2-Emissionen verbessert. Auf der anderen Seite sind jedoch mit jeglicher Baumaßnahme CO2-Emissionen verbunden. Daher ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig.
Im Bezug der Klimafolgenanpassung hat die Maßnahme eine positive Relevanz. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben bisher versiegelte Flächen entsiegelt.
Die während der Markierungs- und Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 123412
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=123412
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-12-05 FB 61_0762_WP18-1 Rad-Vorrang-Route Ei SAO.pdf
23.10.2024
798.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 14.12.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:55