14. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 18Öffentlich

Trassenverlauf der Regiotram im Bereich Peterstraße / Kapuzinergraben / Franzstraßesowie Zeitplan für Bau der Regiotram innerhalb des Alleenrings, TO Antrag der CDU Fraktion vom 23.11.2023

FB 61/0825/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Lindemann äußert den Wunsch, für die Haltestelle Kapuzinergraben ebenfalls eine Folie mit einer groben Planung zu erhalten, wie man es für die Haltestelle am Bahnhof veröffentlich habe.

Man habe ja bisher nur eine Machbarkeitsstudie und noch keine konkrete Planung, daher folgten solche Informationen erst noch, erläutert Herr Müller.


Dem schließt sich Frau Beigeordnete Burgdorff an. Man werde die HOAI Phasen 1 und 2 nutzen, um das Gremium gut zu informieren. Das Ganze werde knifflig, aber bevor man weiter planen könne, benötige man die Nachricht, ob die Förderung komme.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag zur Tagesordnung beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen die Vorstellung der Trassenplanungen sowie der Zeitplanung für den Bau der Regiotram in den Streckenabschnitten innerhalb des Alleenrings.

Stellungnahme der Verwaltung

Auf Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kostenuntersuchung wurden in den politischen Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften im Herbst 2023 die Grundsatzbeschlüsse für die Fortführung des Projektes Regiotram gefasst. Die Beratung in Aachen fand im September sowohl im Mobilitätsausschuss als auch im Rat statt.

Vorbehaltlich der finanziellen Förderung ist der Planungsbeschluss für die nun anstehenden Planungsleistungen (HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 – Grundlagenermittlung und Vorplanung) gefasst und die AVV GmbH mit der weiteren Projektleitung beauftragt worden.

Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelte Trassierung wurde unter Berücksichtigung der laufenden Projekte der Stadtentwicklung erstellt und stellt eine technisch machbare Lösung dar. Mit diesem Nachweis der Machbarkeit ist jedoch noch keine Festlegung des detaillierten Trassenverlaufs erfolgt. In der jetzt anstehenden Vorplanung werden abschnittsweise auch verschiedene Trassenführungsvarianten entwickelt, diskutiert und im Anschluss eine Vorzugsvariante politisch beschlossen.

In den folgenden Planungsphasen soll zudem der Projektzeitplan konkretisiert werden.

Für die Grundlagenermittlung und Vorplanung sind Fördermittel im Rahmen der Strukturwandelunterstützung für das Rheinische Revier beantragt, die 90 Prozent der Kosten abdecken. Sobald ein Förderbescheid vorliegt, können die weiteren Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Für die Vorplanung wird ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt. Es folgen weitere, tiefergehende Planungsphasen und das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Begleitet wird der Planungsprozess von einer intensiven Bürgerbeteiligung und dem Dialog mit der Öffentlichkeit.

In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wird zum aktuellen Zeitpunkt auf die im September in den beteiligten Städten erfolgreich durchgeführte Roadshow verwiesen. Eine Dokumentation der Roadshow ist in Anlage 2 beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig:
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-05 FB 61_0825_WP18 Trassenverlauf der R SAO.pdf

23.10.2024

2.9 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 14.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:55