5. März 2024 um 18:00, 4. Aachener Gesamtschule
TOP 4.3Öffentlich

Verkehrsberuhigter Bereich Grünenthaler Straße - Bürgerantrag vom 25.08.2023

FB 61/0856/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dopatka erklärt, dass die Antragstellerin, Frau S., leider erkrankt sei und Herr L, ebenfalls ein Anwohner, diese vertritt.

Herr L. erläutert die Situation des verkehrsberuhigten Bereichs in der Grünenthaler Straße. Es sei eine Spielstraße, in der täglich Kinder spielten. Die Gefahrensituation sei in den letzten Jahren größer geworden. Der Bereich sei nicht genügen ausgewiesen und besonders Besuchende nähmen diesen nicht als solchen war. Logistiker und sonstige Zulieferer seien neben den Besuchenden ebenfalls deutlich zu schnell und erwiderten bei Ansprache, dass der Bereich nicht als verkehrsberuhigt erkennbar sei. Die hinweisende Verkehrstafel sei zu klein und ebenfalls zu hoch montiert. Daher habe man Anfang Januar den Antrag gestellt, dem ein Ortstermin mit den Verkehrsexperten und der Geschäftsführung des Bürgerforums, wie auch dessen Vorsitzenden folgte. Das Schild dürfe lt. Vorgabe nicht größer sein, aber man könne sie tiefer hängen, und so sichtbarer machen. Das sei auch bereits geschehen und darüber sei eine Dialogtafel angebracht worden, worüber die Nachbarschaft sehr Dankbar sei. Darüber hinaus habe Herr L., stellvertretend für die Anwohnenden, noch andere Vorschläge: Man könne die Trennung zwischen Bereich für Fußgehende und Kraftfahrzeuge aufheben, bauliche Verengungen anbringen oder Piktogramme nutzen.

Herr Dopatka bedankt sich und weist darauf hin, dass die Überlegungen noch nicht abgeschlossen seien und sich weiterhin in Prüfung bei der Straßenverkehrsbehörde befände. Kurz nach ihrer Ankunft um 18:40 erteilt Frau Keupen Herrn Geulen von der Fachverwaltung das Wort.

Herr Geulen erläutert die Situation anhand einer Powerpointpräsentation (wird neben der Niederschrift in Allris bereitgestellt).

Herr Dopatka bedankt sich für den Vortrag der Verwaltung und ebenfalls für die schnelle Umsetzung der bereits von Herrn L. erwähnten Maßnahmen und erteilt Frau Göths das Wort.

Frau Göths bedankt sich für den Antrag und die Ausführung der Verwaltung. Sie sei positiv überrascht, das viele Vorbereitungen schon erfüllt seien und die Zahlen zeigten, dass es funktioniere. Dies sei ein gutes Beispiel dafür, dass Bürger*innen und Verwaltung auch schnell und unkompliziert funktionieren können.

Frau Derichs bedankt sich ebenfalls für die unkomplizierte Handhabe der Situation. Das Problem seien aber immer die Verkehrsteilnehmenden, die sich nicht an die Vorgaben halten. Sie hoffe, dass die Antragstellenden zufrieden seien. Was Herr L. dankend bejaht.

Frau van der Meulen richtet Ihren Dank ebenfalls an die Verwaltung und die Antragstellenden, es sei schön, dass sich etwas verändere. Es sei das wichtigste, dass die Anwohnenden merkten, dass ich was ändere.

Frau Scheidt bedankt sich für die schnelle Umsetzung und lobt sowohl die Bürger*innen als auch die Arbeit der Verwaltung. Die Verwaltung solle als nächsten Schritt nochmals über Piktogramme nachdenken, da das Dialogdisplay ja nicht dauerhaft dort hänge.

Herr Dopatka bittet, dass die Auswertungen des Displays neben der Bezirksvertretung bitte auch an das Bürgerforum gehen, damit dieses auch informiert sei. Ansonsten schließe er sich seinen Vorredner*innen an und bedanke sich für die gute Umsetzung.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Es liegt ein Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW vor, der sich auf den verkehrsberuhigten Bereich der Grünenthaler Straße bezieht. Hierin wird bemängelt, dass viele Verkehrsteilnehmende die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschreiten. Dies wird auf die baulichen Gegebenheiten des Straßenraums und die Größe der Beschilderung zurückgeführt. Die Ansprache von Fahrer*innen und in der Nachbarschaft sei nicht nachhaltig erfolgreich gewesen.

Am 11.01.2024 fand ein Ortstermin statt, bei dem die Gruppe der Antragstellenden die Problematik schilderten und der verkehrsberuhigte Bereich gemeinsam begangen wurde.

  1. Rahmenbedingungen und Historie

Der verkehrsberuhigte Bereich in der Grünenthaler Straße erstreckt sich auf den vom Ortskern aus betrachtet hinteren Bereich der Straße (siehe Anlage 1). Es handelt sich um eine Sackgasse, sodass ausschließlich Anliegendenverkehr stattfindet. Pro Tag verkehren etwa 200 Fahrzeuge.

Ursprünglich wurde nur der Bereich ab Hausnummer 115 als verkehrsberuhigter Bereich angelegt und als solcher ausgebaut. Im Jahr 2000 wurde der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs etwa auf Höhe von Hausnummer 93 verlegt und der verkehrsberuhigte Bereich damit erweitert.

  1. Verkehrsrechtliche und verkehrsplanerische Einordnung

Da der Straßenraum niveaugleich ausgebaut ist (siehe Anlage 2), ist die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden. Durch den Materialwechsel und die zum Teil vorhandene Hecke entsteht jedoch der Eindruck von getrennten Flächen für Fuß- und Fahrverkehr. Dies steht jedoch dem Grundsatz entgegen, dass der Fußverkehr die Straße in ihrer vollen Breite benutzen darf. Zudem führt dieser Umstand im Regelfall aufgrund der Trennung der verschiedenen Verkehrsarten zu erhöhten Geschwindigkeiten.

Beim Ortstermin wurde berichtet, dass vielen Besucher*innen nicht klar sei, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Verkehrszeichen 325.1, welches den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs markiert, ist in der für Tempo-30-Zonen (aus der man auf den verkehrsberuhigten Bereich zufährt) vorgeschriebenen Größe ausgeführt. Die Straße verläuft an dieser Stelle geradlinig, sodass keine Anzeichen für eine eingeschränkte Erkennbarkeit des Verkehrszeichens vorliegen. Vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass das Verkehrszeichen recht hoch angebracht ist.

  1. Maßnahmen

Bei der gemeinsamen Ortsbegehung wurde festgehalten, dass das Verkehrszeichen 325.1 weniger hoch befestigt wird. Zudem wird temporär ein Dialogdisplay am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs angebracht. Hierdurch sollen ankommende Fahrzeuge deutlich auf ihre Geschwindigkeit aufmerksam gemacht werden und ggf. zum Abbremsen animiert werden. Es ist angedacht, das Display in einer zweiten Phase weiter nach hinten in den verkehrsberuhigten Bereich zu verlagern. Da die Displays die erhobenen Geschwindigkeiten aufzeichnen, kann ein Bild vom Geschwindigkeitsprofil gewonnen und geprüft werden, ob sich im Laufe der Zeit eine Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten einstellt. Sollten sich die Fahrgeschwindigkeiten dauerhaft außerhalb eines akzeptablen Bereichs befinden, so sind weitere Maßnahmen zu planen.

  1. Kosten und Finanzierung

Die oben vorgeschlagenen Maßnahmen sind als laufendes Geschäft der Verwaltung zu verstehen und lösen keine zusätzlichen Kosten aus.

  1. Weiteres Vorgehen

Das Verkehrszeichen 325.1 wird niedriger aufgehängt und das Dialogdisplay wird wie beschrieben an zwei verschiedenen Standorten angebracht. Die erfassten Daten werden im Nachgang ausgelesen und beurteilt. Sollten weitere (kostenauslösende) Maßnahmen zur Verringerung der Geschwindigkeiten für erforderlich gehalten werden, so wird eine entsprechende Vorlage in die Bezirksvertretung Richterich eingebracht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-07 FB 61_0856_WP18 Verkehrsberuhigter B SAO.pdf

15.11.2024

3.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.3
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 05.03.2024
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:33

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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