Bürger*innenantrag Glascontainer Neumarkt
FB 01/0456/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dopatka erkundigt sich, ob die Antragstellerin anwesend sei, dies wird verneint, woraufhin er das Wort an Frau Küppers von der Verwaltung übergibt.
Frau Küppers bedankt sich für den Antrag, die Verwaltung bleibe aber bei der Meinung, dass der aktuelle Standort des Glascontainers gut geeignet sei. Außerdem verweist sie nochmal auf die Wichtigkeit von Recycling und dem wertvollen Werkstoff Glas.
Herr Dopatka bedankt sich, er finde die Verwaltungsvorlage nachvollziehbar. Natürlich sei niemand begeistert von einem Glascontainer in unmittelbarer Nachbarschaft, aber die Container seien nun mal gesamtgesellschaftlich notwendig.
Herr Nießen (Die Grünen) bedankt sich ebenfalls und erinnert an die Errungenschaft, die das Duale System für eine Kreislaufwirtschaft darstellt. Es sei allerdings problematisch, dass das System halb privat und halb staatlich geregelt sei. Allerdings müsse diesbezüglich der Bund tätig werden. Der Kommunalverwaltung und -politik seien hier die Hände gebunden. Auch er bedankt sich für die deutliche, nachvollziehbare Darlegung der Verwaltung.
Frau von der Meulen (Die LINKE.) schließt sich dem Dank ihrer Vorredner an und gibt zu bedenken, dass man für eine Alternative Entsorgung des Altglases auch andere Fahrzeuge benötigen würde. Der Mobilitätsausschuss habe im letzten Jahr den Auftrag erteilt die Mehrkosten für Unterfurcontainer zu prüfen, dies sei aber noch nicht geschehen.
Frau Derichs (CDU) bestätigt, dass unterirdische Container natürlich enorme Vorteile hätten, wie man in den Niederlanden beobachten könne, aber man sei hier leider nicht bei „wünsch dir was, sondern bei so ist es“. Langfristig freue sie sich aber ebenfalls über eine Lösung wie in den Niederlanden.
Frau Göths (SPD) lobt ebenfalls die nachvollziehbare Ausführung der Verwaltung und schlägt vor, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten, sodass die Container nicht außerhalb der vorgegebenen Zeiten genutzt würden. Man könne den Stadtbetrieb entsprechend beauftragen, auch wenn es eigentlich nicht die Aufgabe der Kommune sei.
Herr Nießen möchte erneut eine Lanze für die Verwaltung brechen, aufgrund der Abläufe des dualen Systems sei die Finanzierung eines neuen Entsorgungssystems aus Eigenmitteln nicht möglich, da die Kommunen nicht zuständig seien. Aber die Vorlage sei „top Verwaltungsarbeit“.
HerrDopatka erwähnt, dass er sich bereits mit Frau Ye-One Rhie (MdB)über die Thematik unterhalten hat und ihr die Ergebnisse derSitzung übermitteln wird, da die rechtlichen Rahmenbedingungennicht kommunal, sondern auf der Bundesebene geregelt werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Bürger*innenantrag gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines:
Seit 1993 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen, worunter auch Verkaufsverpackungen aus Altglas fallen, über ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt. Hierzu betreiben zurzeit 11 Systembetreiber (Duale Systeme) die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Das Erfassungssystem ist gemäß dem Verpackungsgesetz mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – in Aachen mit dem Aachener Stadtbetrieb - abzustimmen. Die hieraus resultierende Abstimmungsvereinbarung ist Grundlage für die alle drei Jahre von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Die aktuelle Laufzeit geht noch bis zum 31.12.2025.
Einwurfzeiten und Standorte
Depotcontainer sind ein in ganz Deutschland etabliertes und bewährtes System zur Sammlung von Verpackungsabfällen aus Glas. Um eine reibungslose und bürger*innenfreundliche Entsorgung zu ermöglichen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Glascontainer für alle Nutzer*innen gut zu erreichen sind. Die Glascontainer am Neumarkt erfüllen diese Anforderung. Viele Anwohner*innen des Frankenbergerviertels können hier ihr Altglas bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad entsorgen.
Um die direkte Nachbarschaft der Glascontainer zu schützen, wird jeder Depotcontainerstandort von unterschiedlichen Stellen geprüft und unterliegt strengen Kriterien. So muss z.B. ein bestimmter Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden. Außerdem sind die Container lärmmindernd ausgestattet. So soll die Geräuschemission auf ein Minimum reduziert werden. Der Depotcontainerstandort am Neumarkt erfüllt alle diese Anforderungen.
Das Nutzen von Altglascontainern außerhalb der erlaubten Einwurfzeiten stellt nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Unterflurbehälter
Im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung des Sammelsystems für Altglas für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 wurde seitens des Aachener Stadtbetriebes gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme der Wunsch geäußert, an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet Unterflurbehälter unter Kostenbeteiligung der Dualen Systeme zu errichten. Dies wurde von den Dualen Systemen mit Hinweis auf die dadurch entstehenden Zusatzkosten sowie mangelnder rechtlicher Verpflichtung rigoros abgelehnt.
Erfahrungen aus anderen Städten bestätigen dies und zeigen, dass die vollständige Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der Unterflurbehälter durch die Städte selbst zu leisten wäre.
Vor diesem Hintergrund hat der Aachener Stadtbetrieb geprüft, inwieweit es rechtlich zulässig ist, wenn der örE für ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem die kompletten Kosten für die Errichtung von Unterflurbehältern trägt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für Behälterglas keine Entsorgungspflicht des örE besteht, und es daher auch nicht gestattet ist, deren Sammlung und Entsorgung über den Abfallgebührenhaushalt zu finanzieren. Selbst eine Refinanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder aus Überschüssen des örE im gewerblichen Geschäft wäre problematisch, da das Gemeindewirtschaftsrecht in der Regel bestimmt, dass kommunales Vermögen – und darum handelt es sich bei Unterflurstandplätzen zweifellos – nicht kostenlos oder zu einem nicht kostendeckenden Preis privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden darf. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn die Standplätze auf öffentlichem Grund geschaffen werden sollen.
Fazit
Um wertvolle Ressourcen zu schonen und damit aktiven Umweltschutz zu betreiben ist es notwendig genutzte Glasverpackungen dem Recyclingkreislauf zuzuführen. Dies geschieht über Depotcontainer. Eine Umwandlung der Depotcontainerstandorte in z.B. Unterflursysteme ist nach der derzeitigen Rechtsprechung in Deutschland leider nicht möglich. Auch eine Versetzung des Glascontainers an einen anderen Standort ist nicht notwendig, da an dem aktuellen Standplatz alle Vorgaben zum Nachbarschaftsschutz eingehalten werden.
Im Ergebnis wird der Standplatz am Neumarkt in seiner jetzigen Form beibehalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 123861
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=123861
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-02-15 FB 01_0456_WP18 Buerger_innenantrag G SAO.pdf
15.11.2024
181.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.2
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 05.03.2024
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:33
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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