23. Januar 2024 um 17:00, Rathaus
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Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2024

E 18/0173/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Grehling weist auf die Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb am 09.01.2024 hin. Dort sei beschlossen worden, dass die geänderte Friedhofsgebührensatzung erst mit Wirkung ab dem 01.02.2024 in Kraft treten solle. Somit sollten entstandende „Irrungen und Wirrungen“behoben werden.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt für den Hinweis.

Ratsherr Baal fragt vor dem Hintergrund der endgültigen Beschlussfassung in der Ratssitzung am 31.01.2024 nach, ob eine öffentliche Bekanntmachung zum Folgetag, den 01.02.2024, sichergestellt sei.

Frau Grehling bejaht dies, da der Beratungslauf bekannt sei und lediglich eine digitale Bekanntmachung angestoßen werden müsste. Zur Sicherheit werde jedoch beim E 18 nochmals nachgehakt.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2024 zu beschließen, jedoch nicht rückwirkend, sondern zum 01.02.2024.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2024 zubeschließen.

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2024 zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Anpassung derFriedhofsgebühren für das Jahr 2024.

Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Erläuterungen:

Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch den Gebührenzahler gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungsfunktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist für das Jahr 2024 davon auszugehen, dass das aktuelle Gebührenniveau nicht geeignet ist, die gebührenrelevanten Kosten zu decken.

Nachdem die Gesamtkosten des Friedhofswesens in den vergangenen Jahren noch auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau gehalten werden konnten, ist nun aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen eine Kostendeckung durch die aktuellen Gebühreneinnahmen nicht mehr zu erreichen.

Um eine sozial verträgliche Erhöhung zu ermöglichen, werden zu den o. g. 25% weitere rund 1.000 T€ aus dem städtischen Haushalt finanziert.

Weiterhin ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2024 erforderlich.


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-20 E 18_0173_WP18 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf

16.11.2024

1.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 23.01.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:10