23. Januar 2024 um 17:00, Rathaus
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Haushaltsplanberatungen 2024 des Finanzausschusses

FB 20/0210/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich bei der Verwaltung für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Auswertungen mit den Ist-Ergebnissen der Vorjahre. Diese seien für die Haushaltsplanberatungen sehr hilfreich.

Frau Grehling erinnert an die 1. Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss, welche mit nur einer Position äußerst übersichtlich ausfalle. Sie schlägt vor, den Beschluss entsprechend zu ergänzen, sofern vom Ausschuss nichts dagegen spreche. Des Weiteren sei eine weitere Auswertung erarbeitet wordenzum Thema IKSK. Diese würde man dem Ausschuss bei Bedarf kurzfristig noch zur Verfügung stellen.

Ratsherr Baal kündigt an, dass sich seine Fraktion beim heutigen Beschluss enthalten werde, da man zunächst die Beratung in den einzelnen Fachausschüssen abwarten und sich erst in der bündelnden Finanzausschusssitzung im März abschließend entscheiden wolle.

Ratsherr Pilgram merkt an, dass die Beratungen noch anstünden und eine Bewertung zur bündelnden Sitzung vorgenommen werde.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden äußert, dass zum heutigen Tag die Beschlussfassung zum Haushaltsplanentwurf, ergänzt um die 1. VN, der dem Finanzausschuss zugehörigen Produkte anstehe. Am 05.03.2024 bei der bündelnden Sitzung folge dann die Abstimmung über den Gesamthaushalt und der möglichen Änderungsanträge der Fraktionen.

Die von Frau Grehling erwähnte IKSK-Auswertung nehme man als Ausschuss als zusätzliche Hilfestellung gerne an.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt mehrheitlich bei fünf Enthaltungen die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2025 bis 2027, einschließlich der 1. Veränderungsnachweisung. Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus mehrheitlich bei fünf Enthaltungen, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2027 der zugehörigen Produkte, einschließlich der 1. Veränderungsnachweisung. Der Finanzausschuss beschließt abschließend mehrheitlich bei fünf Enthaltungen die zugehörigen Produktblätter.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte

(ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 nebst

mittelfristiger Finanzplanung 2025 bis 2027, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive

Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre

2024 bis 2027 der zugehörigen Produkte, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter, einschließlich der in

der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen

Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Ratssitzung der Stadt Aachen am 13.12.2023 wurde der Haushaltsplanentwurf 2024 mit seinen

Anlagen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0202/WP18).

Den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen

der Fachausschüsse werden als Grundlage für die Haushaltsplanberatungen darüber hinaus

  • die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen und
  • die ausschussbezogene und kontenscharfe 1. Veränderungsnachweisung (sofern vorhanden)

zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs der originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte, demnach

  • Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss.

Sofern sich verwaltungsseitige Veränderungen in der Planung ergeben, wird hierzu eine weitere Anlage nachgereicht.

Für die Beratung der Veränderungsnachweisungen, welche die durch die Fachausschüsse

getroffenen Beschlüsse enthalten werden, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser Vorlage ist in der bündelnden Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024 sowie in der Sitzung des Rates am 13.03.2024 vorgesehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-04 FB 20_0210_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

19.11.2024

720.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 23.01.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:10