1. Februar 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Mitteilung über die Stellenbedarfe der Schulsozialarbeit für das Jahr 2024

FB 45/0463/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr M. Fischer dankt der Verwaltung für die hervorragende Arbeit und ist erfreut, dass mittlerweile alle Aachener Schulen mit mindestens 0,5 VZÄ an Schulsozialarbeit ausgestattet seien. Auch hätten in der Vergangenheit schnelle Lösungen erarbeitet werden können für Grundschulen, welche noch keine Schulsozialarbeit implementiert hatten. Hier danke er insbesondere der neuen Leiterin des Teams Schulsozialarbeit, Frau Krüger, und Herrn Grundmann als Abteilungsleiter Jugend. Immer mehr Schulen würden den Bedarf für die enorm wichtige pädagogische Arbeit dieser Fachkräfte erkennen. Die Verwaltung habe mit der Bedarfsermittlung aufgezeigt, dass weitere neun VZÄ notwendig seien, um allen Schulen gerecht werden zu können. In diesem Zusammenhang sei er schockiert über den Antrag zum Haushalt der Grünen-Fraktion und der SPD, dass lediglich zwei neue VZÄ geschaffen werden sollen. Daher stelle er bereits unter diesem Tagesordnungspunkt den Antrag, in den Haushalt insgesamt neun VZÄ einzustellen. Auch der Beschluss zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt Ö4 sollte dahingehend ergänzt werden.

Herr Rohé erkundigt sich, worauf sich der von der Verwaltung festgestellte Bedarf stütze.

Herr Grundmann erläutert, dass in der Vorlage nur die bereits vorliegenden Anträge der Schulen betrachtet worden seien und noch keine Prüfung oder abschließende Bewertung stattgefunden habe. Jedoch habe die Verwaltung insgesamt einen guten Überblick über die tatsächlichen Bedarfe.

Herr Rohé ist der Meinung, dass noch mehr zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit sicherlich wünschenswert und hilfreich seien, jedoch stünden im Haushalt nur begrenzte Mittel zur Verfügung und diese würden durch die zwei zusätzlichen VZÄ sinnvoll eingesetzt. Insgesamt habe die Stadt Aachen schon viel in diesem Bereich geleistet. Um noch genauer erkennen zu können, wo die Bedarfe seien, könnte ein Raster entwickelt werden, anhand welchem die Stellenanteile gerecht und priorisiert verteilt werden könnten. Es sei schließlich immer noch eine Verwaltung von Mangel.

Herr Becker stimmt dem zu. Im letzten Haushalt seien bereits weitere sechs VZÄ eingestellt worden, sodass aktuell an jeder Schule mindestens 0,5 VZÄ verorten wären. Daher würden die Fraktionen zunächst einmal zwei weitere VZÄ empfehlen und nach Abschluss der Bedarfsprüfung durch die Verwaltung die Situation neu bewerten und gegebenenfalls nach steuern.

Herr Hecker schließt sich inhaltlich der Rede von Herrn Fischer an. Gerade nach der Corona-Pandemie herrsche hoher Bedarf nach pädagogischer Unterstützung von vielen Kindern. Daher sei die Schulsozialarbeit so wichtig, die CDU würde sich daher dem Antrag der Linken Fraktion auf neun VZÄ anschließen. Kinder und Jugendliche dürften nicht vernachlässigt werden.

Auch Herr Bogoczek schließe sich dem Antrag der Linken Fraktion an, da gerade in diesem Bereich kurzfristig nachgesteuert werden müsse.

Frau Griepentrog gibt den Hinweis, dass mit der aktuellen Diskussion dem nächsten Tagesordnungspunkt zum Haushalt vorgegriffen werde. Zudem habe der Ausschuss bereits im Oktober letzten Jahres festgestellt, dass ein kurzfristiges Reagieren auf aufkommende Bedarfe an den Schulen nicht möglich sei. Daher habe der Ausschuss die Verwaltung mit einer Bedarfsabfrage beauftragt und diese sei nun erfolgt. Daher sollte der Bericht an dieser Stelle zunächst zur Kenntnis genommen werden und erst bei den Haushaltsberatungen über die genaue Ausgestaltung der Mehrbedarfe diskutiert werden.

Herr M. Fischer ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Er wolle den Beschlussvorschlag weiterhin um die Einrichtung von neun weiteren VZÄ ergänzen, das sollte dann auch so abgestimmt werden. Er ist der Meinung, dass jede Schule ihre Bedarfe genauestens analysiert und an die Verwaltung zurückgemeldet habe. Hinzu komme, dass es eine Landesaufgabe sei, die Schulen mit pädagogischem Personal auszustatten und da das Land dieser Aufgabe nicht nachkomme, sei die Kommune in der Pflicht, dies für die Schulen zu übernehmen. Hier müsse sich die Kommune fokussieren, denn die Arbeit der Schulsozialarbeit sei enorm vielschichtig und arbeitsintensiv und es sollte an dieser Stelle nicht gespart werden für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt.

Herr Menzel gibt zu bedenken, dass die Folgen der Corona-Pandemie für Erwachsene längst nicht so gravierend seien wie für Kinder und Jugendliche. Diese hätten noch viel aufzuholen aus den vergangenen Jahren und an dieser Stelle sei die Schulsozialarbeit unverzichtbar.

Frau Zoworka erklärt, dass die Bezirksschüler*innenvertretung ebenfalls Umfragen an den Schulen durchgeführt habe aus denen der enorme Bedarf für pädagogische Unterstützung hervorgehe. Daher sollte die Unterstützung keine Frage der Mittelbereitstellung sein, denn die Kinder und Jugendlichen seien die Zukunft für die Stadt und daher müsse diesen jetzt Hilfe angeboten werden.

Frau Griepentrog lässt über den Antrag abstimmen, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

„Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss 9 VZÄ für Schulsozialarbeit im Stellenplan einzurichten.“

Der Antrag wird mehrheitlich mit 8 Stimmen abgelehnt. Es wird daher über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Schule und Weiterbildung sowie Kinder- und Jugend am 24.10.2023 wurde im 8. Sachstandsbericht der Schulsozialarbeit der Bedarf an Ausweitung der vorhandenen Schulsozialarbeitsstellen dargestellt.

In der Sitzung wurden die gute und erfreuliche Entwicklung der Schulsozialarbeit und der gelungene Start der Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit am Beispiel des Schulverbandes Aachen-Ost hervorgehoben. Außerdem wurde der Wunsch geäußert, eine differenzierte Auflistung eingegangener Erweiterungsanträge vorzulegen.

  1. Bedarfsmeldungen

Folgende Schulen haben bis zum 07.12.2023 einen Antrag auf Ausweitung der Schulsozialarbeit gestellt. Im Falle einer vollständigen Bedienung aller hier benannten Anträge wären insgesamt 9 VZÄ erforderlich.

Derzeitiger Stellenumfang im Bereich Schulsozialarbeit der antragstellenden Schulen:

Schulen

Kommunale Stellen (Stundenumfang)

Landesstellen

(Stundenumfang)

Ev. Grundschule Annaschule

19,5

GGS Gut Kullen

19,5

GGS Schönforst (Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit)

19,5

+19,5 Umfeld

GGS Michaelsbergstraße

19,5

KGS Am Fischmarkt

19,5

KGS Feldstraße

19,5

KGS Luisenstraße

19,5

KGS Marktschule Brand

19,5

Couven-Gymnasium

19,5

Hugo-Junkers-Realschule

39

Inda-Gymnasium

19,5

Maria-Montessori-Gesamtschule

39

39

St. Leonhard-Gymnasium

19,5

GHS Aretzstraße

39

39

Schulverband Aachen-Ost (Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit)

19,5 Umfeld

Die vorläufige Ermittlung der notwendigen Stellenanteile von insgesamt 9 VZÄ erfolgte auf Grundlage

erster Gespräche mit den jeweiligen Schulleitungen bezüglich der geschilderten Bedarfe.

Eine erste Analyse des vorhandenen Stellenkontingents und den noch notwendigen Erweiterungsbedarfen anhand des beschriebenen Kriterienkataloges erfolgte ebenfalls.

Grundsätzlich wird der hohe Bedarf aller Schulen an Schulsozialarbeit auf Grund der Herausforderungen gesehen und soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Stellenanteile auf die jeweiligen Schulen sinnvoll verteilt werden.

Eine adäquate Zuteilung der Stellen(-anteile) wird nach fachlicher Überprüfung vorgenommen und wird anhand von folgenden Kriterien nach einem vorangegangenen Gespräch mit der jeweiligen Schulleitung vorgenommen:

  • Anzahl der Schüler*innen
  • Berücksichtigung von kindeswohlgefährdenden Aspekten
    (Schulabsentismus, psychische Auffälligkeiten der Schüler*innen etc.)
  • Ergebnisse aus dem Grundschulfonds
    (Vergleichszahlen Bildungs- und Teilhabepaket, Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchungen)
  • Berücksichtigung belastender Faktoren für das Schulleben
    (Mobbing, Konfliktfälle, akute Kriseninterventionen)
  • Notwendigkeit des Ausbaus von Präventivangeboten

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Sachstandsbericht, keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-09 FB 45_0463_WP18 Mitteilung ueber die SAO.pdf

11.10.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 01.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:18

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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