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Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich Finanzplan bis 2027, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung

FB 45/0468/WP18 · Entscheidungsvorlage

Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich Finanzplan bis 2027, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kaldenbach erläutert, dass die 1. VN noch durch die Verwaltung ergänzt werden müsse um die anstehenden Veränderungen im Leistungsschein mit der Regio It. Es gebe noch kein abschließendes Ergebnis bei den Verhandlungen, daher würde die Verwaltung zunächst einen Betrag von 1 Mio. Euro einstellen, um weiter handlungsfähig sein zu können. Dies sei bereits mit der Finanzsteuerung abgestimmt und bedürfe keinem gesonderten Antrag.

Zudem gebe es einen geänderten Beschluss aus der BV Aachen-Brand, welcher ebenfalls noch behandelt werden müsse.

Darüber hinaus lägen Anträge der Fraktionen zur Beratung vor.

1. Antrag der Zukunft/Volt

Herr Bogoczek begründet den Antrag darin, dass die Auswirkungen der Tarifanpassung im TVöD für den Bereich der OGS aufgefangen werden sollten. Der Wert sei geschätzt und beinhalte keine Indexierung.

Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag von SPD und Grüne sich ebenfalls auf die Tariferhöhung im TVöD beziehe. Die Verwaltung habe im Rahmen der Tarifanpassungen im Jahr 2023 zugesagt, dass auch die Beträge für den Bereich der OGS-Träger analog angehoben würden, dies sei schon in den Haushaltsplanentwurf eingeflossen. Zum 01.03.2024 würden die Fördersätze um 8,01 % angehoben, damit sei das Tarifergebnis bereits inkludiert.

Der Antrag der Fraktion Zukunft/Volt wird daher zurückgezogen.

2. Anträge SPD und Grüne

a) Sonderfonds

Herr Becker lobt an dieser Stelle nochmals die großartige Arbeit der OGS und der freien Träger, welche einen elementaren Baustein in der Bildung von Kindern leiste und gleichzeitig für sozialen Zusammenhang sorge. Daher sei es die politische Verantwortung, dies auch weiter zu gewährleisten. Daher wolle die Politik einen Fonds für etwaige und nachgewiesene Finanzierungslückenvon Seiten der OGS einrichten um Sicherheiten zu geben, dass Angebote nicht reduziert würden und die Leistungsfähigkeit sichergestellt werde. Auch im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch im Jahr 2026 werde damit ein guter Weg beschritten.

Herr Menzel ist der Auffassung, dass der Begriff „Sonderfonds“ irritierend sei. Laut Definition müsse ein solcher Fonds auf lange Sicht wieder zurückgezahlt werden. Insgesamt seien die Beträge der drei Anträge von SPD und Grüne sehr different, hier fehle es ihm an einer einleuchtenden Begründung.

Frau Griepentrog erklärt, dass dieser Fonds dazu diesen solle, dass kein OGS-Träger vor Probleme gestellt werde, sollte einmal ein finanzieller Engpass entstehen. Der Titel sei dabei zweitrangig.

b) Ankommensschule

Herr Rohé erläutert, dass das Gebäude an der Alkuinstraße grundsätzlich einsatzbereit sei, jedoch werde es kleinere Bedarfe in Bezug auf die Herrichtung geben. Um diese schnell und unbürokratisch befriedigen zu können, werde dieser Betrag für die Ausstattung zur Verfügung gestellt.

Herr Fischer empfindet den Betrag als sehr gering, zumal es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen bezüglich der Ausgestaltung des Projektes gebe. Daher erkundigt er sich nach dem aktuellen Sachstand.

Herr Menzel ist der Meinung, dass es ein langer Weg bis hin zur Gründung der Ankommensschule gewesen sei und freut sich, dass es nun umgesetzt werden könnte. Der kleine Betrag von 5.000 Euro drücke in seiner Wahrnehmung eine geringe Wertschätzung aus, obwohl die Gründung dieses Projektes eine erhebliche Arbeit erfordere.

Frau Griepentrog erklärt, dass es für die Ankommensschule noch keine Position im Haushalt gebe, daher sollten mit dem Geld kurzfristige Bedarfe gedeckt werden können, falls noch etwas benötigt werde. Eine mangelnde Wertschätzung solle diese Position keines Falls darstellen.

Herr Brötz berichtet, dass bei der Ankommensschule voraussichtlich zunächst lediglich zwei Lerngruppen eingerichtet werden sollen. Das Gebäude sei aus Sicht des Schulträgers in einem guten Zustand und auch die Ausstattung sei in Ordnung. Wie hoch eine mögliche Investition zum Start des Projektes ausfallen könnte, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Zum Sachstand berichtet er, dass vergangene Woche ein erneuter Workshop mit allen Beteiligten stattgefunden habe. Die bis dato aufgetretenen Fragen der Bezirksregierung und aus der Politik seien in drei Themenfelder geclustert und die Bearbeitung auf drei Unter-AGs verteilt worden. Es gebe einen engen Zeitplan und es werde angestrebt im Schuljahr 2024/2025 mit dem Projekt starten zu können.

Herr Hecker wundert sich ebenfalls über den geringen Betrag und erkundigt sich, ob ein Betrieb bereits jetzt möglich wäre.

Herr Brötz erklärt, dass die Ankommensschule formal der Hauptschule Drimborn angegliedert sei, daher funktioniere beispielsweise die Lehrmittelversorgung über die Hauptschule.

Herr Sistermann stimmt dem zu und ergänzt, dass auch das Land und die Bezirksregierung Mittel zur Verfügung stellen würden, sodass er einem Betreib positiv entgegensehe.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass noch viele Fragen offen und abschließend zu klären seien. Mit dem Betrag solle hauptsächlich eine erste Gestaltung der Schule und die Schaffung einer eigenen Haushaltsposition ermöglicht werden. Der Betrag könnte auch auf 10.000 Euro erhöht werden. Darüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.

Frau Opitz erkundigt sich, warum die Ankommensschule nicht über die Haushaltsposition der Hauptschulen geführt werde.

Frau Griepentrog erklärt, dass die Ankommensschule nur organisatorisch der Hauptschule Drimborn angegliedert werde. Faktisch seien aber alle Schulformen in diesem Projekt beinhaltet.

c) Sprachförderung

Herr Rohé erklärt, dass die Sprachförderung ein zentrales Thema bei erfolgreicher Integration sei und mit diesem Betrag würde das Thema weiter vorangebracht werden.

Frau Griepentrog ergänzt, dass der Betrag aus der Vorlage der Verwaltung aus dem letzten ASW stamme, hier habe die Fraktion die Summe übernommen.

Herr Kaldenbach ergänzt, dass es bei der Summe übersehen worden sei, auf volle 1.000 Euro zu runden. Daher müsse die Summe hier auf 93.000 Euro in 2024 sowie 131.000 Euro in 2026 angepasst werden.

Herr Hecker weist darauf hin, dass Sprachförderung an Grundschulen eine Aufgabe des Landes sei.

Herr Brötz erklärt, dass die Verwaltung das Thema der Sprachförderung explizit in die Angebote der OGS integrieren wolle, daher sei es an dieser Stelle eine geteilte Aufgabe.

Herr Hecker empfiehlt, die Verbindung zur OGS dann in den Titel der Haushaltsposition aufzunehmen.

Es wird über die drei Anträge der SPD und Grünen Fraktion abgestimmt.

a)200.000 € einstimmig angenommen

b)10.000 Euro 1 Enthaltung, einstimmig angenommen

c)93.000 Euro einstimmig angenommen

d) Stellen Schulsozialarbeit

Herr Hecker beantragt den Beschluss auf neun VZÄ zu erweitern.

Abstimmung neun VZÄ:7 Zustimmung8 Ablehnung  mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung zwei VZÄ:8 Zustimmung7 Enthaltungen  einstimmig angenommen

3. Geänderter Beschluss BV-Brand

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass auch andere Bezirke ähnliche Anträge beraten hätten, hier läge nun der Beschluss aus der BV Aachen-Brand vor. Es sei ein schwieriges Thema, da die Schulhausmeister für außerschulische Veranstaltung in schulischen Veranstaltungsräumen eingesetzt werden sollen. Dies sei in diesem Sinne dann kein Thema für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Sie empfehle daher, den Beschluss zur Kenntnis zu nehmen und an den Personal- und Verwaltungsausschuss zu verweisen.

Herr Brötz ergänzt, dass das Thema in seiner Gesamtheit an den PVA verwiesen werden sollte. Die Betreuung von schulischen Veranstaltungsstätten sei außerhalb der schulischen Nutzung nicht durch die Schulhausmeister zu leisten.

Herr Königs sieht jedoch den offensichtlichen Bedarf in einigen Bezirken, daher sollte der Ausschuss das Thema nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen. In Schulen entstünden immer wieder auch Veranstaltungsräume für bezirkliche Zwecke. In dem Zusammenhang sei bereits der Vertragsschluss mit einem Hausmeisterunternehmen diskutiert worden aber dies sei nicht möglich, da stets eine fachkundige Person anwesend sein müsse, da die schulischen Veranstaltungsräume mit sensibler Technik ausgestattet seien. Daher würde er gerne dem Beschluss der BV Aachen-Brand folgen.

Herr Kaldenbach erklärt, dass die Hausmeister durchaus die Bereitschaft hätten, allerdings gebe es dann arbeitsrechtliche Probleme mit Überstunden. Es habe sich die Gesamtsituation an Schulen verändert. Wo früher noch Kernzeiten von 8:00 Uhr bis 13:00Uhr herrschten, seien Schulen nun teilweise bis in die Abendstunden für Veranstaltungen geöffnet. Daher müsse diese Fragestellung gesamtheitlich geklärt werden.

Herr Hecker spricht sich dafür aus, dies dann auch in einem Beschluss an den PVA zu formulieren.

Es wird über folgenden Beschluss abgestimmt:

„Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der BV Aachen-Brand zur Kenntnis und bittet den Personal- und Verwaltungsausschuss, sich der Gesamtproblematik anzunehmen.“

 einstimmig angenommen

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2024 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2027, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinausdie Produktblätter.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließenddie im Teilfinanzplan 2024 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2027, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich des Finanzplanes bis 2027 wurde am 13.12.2023 in denRateingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte

030101Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2023 ff. voraussichtlich zwischen dem 10.01.2024 und dem 31.01.2023. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Eine Veränderungsnachweisung, sofern diese erfolgt, zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

Für den Schulbereich liegt ein aus 2023 stammender Antrag der freien Träger der OGS auf Anpassung der Förderung im Rahmen der Tariferhöhungen (TVöD) vor. Hierzu wird Bezug auf die Vorlage vom 21.09.2023 genommen, mit welcher über die Erhöhungen für das Jahr 2023 beraten und entschieden wurde. Hieraus ableitend schlägt die Verwaltung für die Jahre 2024 ff wie folgt zu verfahren:

Für die Monate Januar und Februar 2024 wird analog wie 2023 vorgeschlagen, die entstehenden Aufwände durch den SUE Zuschlag zusätzlich zu übernehmen. Der damit entstehende Aufwand liegtbei rd. 62.000 Euro.

Ab 01.03.2024 schlägt die Verwaltung vor, die derzeitigen geltenden OGS Pauschalbeträge um 8,01% zu erhöhen, um die Personalkostensteigerung von rd 10,27% zu kompensieren. Zum 01.08.2024 würde keine weitere Indexierung erfolgen. Ab 2025 würde der bisher geltende Index von 2,5 % wieder fortgeschrieben. In Summe würde dies im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen folgende Mehrbelastung bedeuten:

2024

2025

2026

2027

721.200 €

753.300 €

772.100 €

791.400 €

Im Haushaltsentwurf 2024 ff sind hierfür entsprechende Mittel hinterlegt, so dass vorbehaltlich der Verabschiedung und Genehmigung eine Erhöhung wie oben vorgeschlagen, erfolgen könnte.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-10 FB 45_0468_WP18 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

19.11.2024

486.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 01.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:18

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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