30. Januar 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 7Öffentlich

Regularien für Jurysitzungen (Förderung der Kulturarbeit außerhalb städt. Einrichtungen (KAStE)

E 49/0074/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Bergs erklärt, dass es hier um die Höhe der Vergütung der Jurymitglieder aus der freien Szene geht.
Zunächst war die Überlegung, eine Vergütung in Höhe von 400,00 € - analog der RKP-Jury - vorzunehmen, allerdings hat man sich darauf geeinigt, hier 250,00 € als Vorschlag zu unterbreiten. Die Belastung soll aus den vorhandenen KAStE-Mitteln erfolgen.

Frau Crumbach-Trommler erklärt, dass sie diese Arbeit überwiegend als Ehrenamt ansehe und hält daher 150,00 € für angemessen.

Ratsfrau Epstein zeigt sich vom Vorschlag von Ratsfrau Bergs überrascht; auch sie hält 150,00 € für ausreichend.

Ratsherr Pilgram äußert sich dahingehend, dass es seiner Meinung nach um eine soziale Frage geht. Er weist darauf hin, dass sowohl die Zeit als auch das Geld knapp für alle Vertreter*innen der freien Szene sind und spricht sich daher ebenfalls für 250,00 € aus. Dies sei keine wirkliche Belastung für den städtischen Haushalt, so Ratsherr Pilgram.

Unter Bezugnahme auf die Anmerkung von Frau Crumbach-Trommler erklärt Ratsherr Pilgram, dass hier kein Vergleich mit dem Ehrenamt möglich sei. Es handelt sich um eine professionelle Expertise.

Ratsfrau Bergs schließt sich der Anmerkung von Ratsherrn Pilgram an. Es wird viel Zeit investiert und diese Leistung für die Stadt Aachen soll entsprechend entlohnt werden.

Auch Ratsfrau Derichs spricht sich für 250,00 € Entschädigung aus.

Die Bürgermeisterin Scheidt berichtet, dass sie zunächst für eine Vergütung in Höhe von 400,00 €

je Jurymitglied aus der freien Szene war, in Summe folglich 2.400,00 €. Bei einer Vergütung von 250,00 € je Jurymitglied aus der freien Szene ergibt sich eine Summe in Höhe von 1.500,00 €. Sie bezeichnet die Diskussion über die Differenzhöhe als peinlich.

Nachrichtlich weist sie darauf hin, dass die RKP-Jury über 30 Anträge berate und die Sitzung ca. 8 Std. dauert.Folglich ist ihrer Meinung eine Vergütung in Höhe von 250,00 € der absolut kleinste Kompromiss.

Es folgen kurze Wortmeldungen von Ratsfrau Epstein und Frau Piwowarsky.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig: Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 250,00 € je Jurymitglied.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen wurde gem. § 4 die Einrichtung einer Jury beschlossen, die sich aus Vertreter*innen aus Politik, freier Szene und Verwaltung zusammensetzt.

Die Form der Zusammenarbeit wird in den beigefügten Regularien geregelt. Die Regularien wurden im Konsens der Jury entwickelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-11 E 49_0074_WP18 Regularien fuer Jurys SAO.pdf

11.10.2024

362.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Di., 30.01.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:15