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Haushaltsberatungen 2024, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2027

FB 61/0834/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Neumann beginnt mit der Vorstellung der durch die Koalition eingebrachten Änderungsanträge zum Haushalt.

Zum einen wolle man Mittel für ein Gutachten in den Haushalt einstellen lassen, welches sich mit dem im Gremium als notwendig empfundenen dritten Gleis beschäftige.

Außerdem wolle man die Mittel für die Einrichtung von Lichtsignalanlagen mit Blindensignal- und Leitelementen nicht reduzieren, weil es sich hierbei um einen wichtigen Baustein der Barrierefreiheit handele und zuletzt wolle man eine Position streichen, da der Gesetzgeber die Ausgaben in diesem Jahr nicht notwendig mache, da das Gesetz noch nicht verabschiedet sei.

Der Ausschussvorsitzende Blum schlägt vor, über jeden einzelnen eingebrachten Änderungsantrag direkt abstimmen zu lassen.

Die entsprechenden Änderungsanträge sind der digitalen Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der durch die Fraktionen SPD und Grüneeingebrachte Änderungsantrag wird sodann einstimmig angenommen.

Als nächstes plädiert Herr Klopstein für den durch die Fraktion Die Linke eingebrachten Änderungsantrag zur Preisabsenkung des Mobiltickets, da dieses aus seiner Sicht zu teuer sei.

Der durch die Fraktion Die Linke eingebrachte Änderungsantrag wird bei zwei Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend stellt Ratsfrau Breuer die Änderungsanträge der Fraktion CDU vor. Es handele sich bei den Anträgen bei allen Maßnahmen um notwendige Maßnahmen der Verkehrswende, deren Reduzierung aus ihrer Sicht nicht richtig sei. Ein leistungsfähiger ÖPNV beispielsweise sei unumgänglich. Es gehe nicht, dass man nun genau dort anfangen wolle zu sparen. Man habe mit dem Änderungsantrag nur die vorherigen Beträge wiederhergestellt. Zudem wolle sie dafür plädieren, die Maßnahme des Südausgangs Hauptbahnhof weiter zu verfolgen und hier keine Gelder zu streichen.

Inhaltlich kann Ratsherr Neumann dem zustimmen. Den Südausgang habe man aber gemeinschaftlich im MoA geschoben. Die Gründe für den schleppenden ÖPNV Ausbau hingen jedoch nur zum Teil am Geld, sondern auch an Gründen wie dem Fahrermangel oder dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur. Man erhoffe sich nun viel von dem ÖPNV Gutachten und wolle danach gegebenenfalls noch einmal nachsteuern. Momentan würden die durch die CDU beantragten zusätzlichen Gelder schlicht nicht helfen.

Herr Lindemann bezieht sich auf die Mobility Hubs, bei denen andere Kommunen bereits viel weiter seien. Aus diesem Grund dürfe man hier erst recht nichts einkürzen. Man müsse zweifelsfrei sparen, aber nicht an der Stelle, so dass nicht an finanziellen Gründen nachher die Verkehrswende scheitere.

Die Kämmerei habe die Anmeldungen auch schon darauf geprüft, was realisierbar sei, so Herr van den Hurk. Die Projekte müssten über eine gewisse Reife verfügen, bevor sie in den Haushalt einflössen. Man müsse sich also bei diesen Dingen erst einen genauen Plan machen, bevor man Gelder einplane. Gekürzt habe man indes keine Beträge.

Ratsherr Breuer signalisiert sein Verständnis für die eingebrachten Anträge, schließt sich darüber hinaus aber Herrn van den Hurk an. Das Projekt des Südausgangs beispielsweise sei derzeit für die Verwaltung gar nicht umsetzbar.

Ihre Forderungen seien realistisch, so Ratsfrau Breuer. Außerdem habe man bei geplanten Straßenbaumaßnahmen ja auch kein Problem damit, die Maßnahmen in das Gremium einzubringen, auch wenn die Zeit noch nicht absehbar sei. Sie habe kein Verständnis dafür, dass die Maßnahmen nun eingestampft würden.

Das würden sie auch nicht, so Ratsherr Breuer. Auch blockiere man die Verkehrswende nicht, sondern plane ein, was in dem Haushaltsjahr realistisch sei.

Bei der nun folgenden Abstimmung über die durch die CDU eingebrachten Anträge werden diese mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 mit dem Finanzzeitraum 2025 – 2027 inkl. der Veränderungsnachweisung. Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2024 bis 2027 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung. Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis. Darüber hinaus beschließt er die Streichung der ÖPNV Umlage mit einem Wert von 100.000€ in 2024 im PSP Element 1-021401-900-7, die Wiederherstellung der reduzierten Mittel für LSA mit Blindensignal- und Leitelementen (PSP 5-120202-920-2) mit einem Wert von 30.000 € in den Jahren 2024 und 2025 und je 50.000€ in den Jahren 2026 und 2027, sowie die Neueinrichtung eines PSP Elements zur Erstellung eines Gutachtens mit 5.000€ einmalig in 2024.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 mit dem Finanzzeitraum 2025 – 2027 inkl. derVeränderungsnachweisung.

Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2024 bis 2027 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung derVeränderungsnachweisung.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024einschließlich der Finanzplanung 2025bis 2027wurde am13.12.2023 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

020 701Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101Sondernutzung

120 102Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104Einräumung von Rechten an Straßen

120 201Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt, sofern Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungenin den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Anlage


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Mehrheitlich bei einer Ablehnung und 6 Enthaltungen. Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-12 FB 61_0834_WP18 Haushaltsberatungen SAO.pdf

23.10.2024

1.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 22.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:28

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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