6. Februar 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Maßnahmenkataloge in Kitas als Reaktion auf den bestehenden Fachkräftemangel

FB 45/0473/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Mendes erläutert, dass der Jugendamtselternbeirat es begrüße, dass die in der Vorlage vorgestellten Notfallpläne nun einsehbar seien. Diese Transparenz habe es bislang in der Form nicht gegeben. Sie erkundigt sich, wie die Verwaltung Kenntnis über eingeschränkte Betreuungszeiten in KiTas erhalte.

Herr Kaldenbach erläutert, dass in § 47 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) eine grundsätzliche Meldepflicht für Träger verankert sei, u.a. wenn die Betreuungszeiten eingeschränkt werden müssten. Die Träger seien verpflichtet, die Einschränkung sowie die Hintergründe hierfür umgehend dem Landschaftsverband Rheinland zu melden. Der örtliche Jugendhilfeträger sollte eine Durchschrift der Meldung erhalten.

Frau Mendes merkt an, dass die Meldung nicht in allen Fällen erfolge, sondern zunächst die eigenen Notfallpläne aktiviert würden.

Herr Kaldenbach betont, dass bei Betreuungseinschränkungen eine Meldung erfolgen müsse. Hier gebe es keinen Spielraum. Dass die Träger unabhängig davon über eigene Notfallpläne verfügen würden, sei der Trägerhoheit geschuldet. Es werde jedoch versucht, die Modelle trägerübergreifend im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KiTas und Kindertagespflege möglichst aufeinander abzustimmen.

Auf Nachfrage von Frau Mendes ergänzt Herr Kaldenbach, dass die in der Tageszeitung benannten Zahlen zu eingeschränkten Zeiten lediglich die städtischen KiTas betroffen hätten und nicht die der freien Träger.

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass die Landesmeldung nicht zwingend am ersten Tag der Betreuungseinschränkung erfolgen müsse, um keine übereilten Kurzschlussreaktionen hervorzurufen. Sofern sich abzeichne, dass die Einschränkung voraussichtlich mehrere Tage anhalten werde, würde und müsse die Meldung erfolgen. Die vorgestellten Notfallpläne der Träger finde sie sehr spannend. Es sei für sie deutlich, dass alle KiTas und Träger darum bemüht seien, möglichst gute Lösungen für eine angespannte Situation zu finden mit einer größtmöglichen Transparenz für alle Beteiligten. Insbesondere die Pläne des Studierendenwerkes hebt sie hervor, da diese flexibel gestaltet seien. Sogenannte Ampelsysteme, die in manchen Einrichtungen angewendet würden, seien eher starr und in ihren Abläufen festgelegt. Es sei für sie irritierend, wenn bei Erreichen eines Schrittes sofort ganze Gruppen geschlossen würden. Es sei für sie jedoch auch denkbar, wenn Gruppen flexibel betreut werden könnten. Dies schaffe mehr Möglichkeiten. Ebenso lobt sie, wenn Eltern sich in Notsituationen abstimmen und vernetzen würden.

Herr Kaldenbach hebt hervor, dass das Personal in den Einrichtungen trägerübergreifend in den vergangenen Monaten ein hohes Maß an Flexibilität und Lösungsorientiertheit bewiesen habe und bis an die Grenzen gegangen sei. Selbstverständlich könne das vermeintlich starre System an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden, es werde stets die gesamte Einrichtung in den Blick genommen. Es bleibe jedoch dabei, dass Maßnahmen getroffen werden müssten, wenn zu wenig Personal vor Ort sei.

Herr Tillmann merkt an, dass die Maßnahmenkataloge voraussichtlich noch einige Zeit notwendig seien. Die transparente Darstellung in der Vorlage sei daher sinnvoll und gut. Er nehme jedoch wahr, dass die Kurzfristigkeit der Kommunikation von Seiten der Eltern oftmals kritisch gesehen werde. Er könne zwar verstehen, dass bei einem plötzlich eintretenden Personalausfall nicht automatisch Einschränkungen für die kommende Woche angekündigt werden könnten sondern die weitere Entwicklung ein stückweit abgewartet werden müsse. Die Frustration der Eltern könne er aber auch nachvollziehen. Es sei daher wichtig, in den Blick zu nehmen, wie das Personal von konkreten Belastungssituationen und den Frustrationen der Eltern entlastet werden könne.

Frau Scheidt betont, dass die Situation der KiTas, der Eltern und Kinder stets im Blick gehalten werden müsse. Das System stehe an der Grenze jeglicher Flexibilität. Es sei spürbar, dass das Personal alles versuche, ihre Gruppen weiterhin gut zu betreuen und die Eltern frühzeitig zu informieren. Sie habe jedoch auch die Sorge, dass die wichtige Entwicklung hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder rückläufig werde und das Erreichte verloren gehe. Es sei daher unbedingt notwendig, dass alle Akteure immer wieder auf die Situation aufmerksam machen würden und das System bestmöglich zu unterstützen. Es werde versucht, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Dennoch sei mittlerweile eine Grenze erreicht.

Frau Hoffmann bestätigt die Ausführungen. Auch die Kinder würden die Unzufriedenheit und die Belastungen miterleben und versuchen, damit umzugehen. Für das Personal vor Ort sei dies eine zusätzliche Herausforderung. Sie schließt sich daher dem Appell an, den Druck weiter gemeinsam auf Landes- und Bundesebene aufrechtzuerhalten.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangslage

Seit längerer Zeit ist der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten offensichtlich und wurde in verschiedenen Vorlagen dargestellt und bearbeitet (06.12.2023 „Betreuungs- und Kernzeiten in Kindertagesstätten“, FB 45/0298/WP18, 17.1.2023 „Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung“, FB 45/0311/WP18).

Neben den tatsächlich vakanten Stellen sind es die kurz- und langfristigen krankheitsbedingten Fehlzeiten und Ausfälle aufgrund von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft und/ oder Elternzeiten (in einem überwiegend von Frauen ausgeübten Beruf), die die Betriebsführung in einer Kindertagessstätte immer wieder stark beeinträchtigen.

Zunächst führt Personalmangel zum Reduzieren von (personalintensiven) Veranstaltungen wie Ausflügen, Feste und Feiern, Elternveranstaltungen usw. Dadurch ist die Betreuung im Gruppendienst gesichert, andererseits ist dies eine bereits deutliche Qualitätseinbuße, welche nicht zur Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden führt und für zusätzliche Kritik seitens der Familien sorgt, die eine andere Erwartungshaltung haben.

Darüber hinaus müssen jedoch zunehmend wegen fehlender pädagogischer Mitarbeiter*innen auch Betreuungszeiten eingeschränkt und/oder zusätzlich tageweise oder auch längerfristig die Anzahl der zu betreuenden Kinder reduziert werden.

Gem. § 47 SGB VIII ist bei einer Unterschreitung des durch das KiBiz festgelegten Mindest-personalschlüssels der Träger von Kindertagesstätten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und diese dem LVR zu melden.

Um den Kitas vor Ort Planungssicherheit zu geben, und auch den Eltern mit einer hohen Transparenz zu begegnen, entwickeln die Träger von Kindertagesstätten verschiedene Notfallkriterien und Maßnahmenkataloge, um eine Betriebsführung – wenn auch eingeschränkt – sicherzustellen.

1.Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsführung

Für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft wurde das Stufenmodell analog einem Ampelsystem entwickelt und im Juni 2023 den Kitas und damit auch der Elternschaft zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).

Das Stufenmodell sieht in Stufe 1 den regulären Betrieb vor, wo Ausfälle aufgefangen werden können und die Abläufe im KiTa-Alltag nicht eingeschränkt werden müssen. Über das – auch längerfristige - Reduzieren von Betreuungszeiten, ein Ansprechen der Eltern, ob sie ihr Kind wenige Tage anderweitig betreuen können, führt der Plan zu einem Wechselmodell, d.h. Kinder können nicht fünf Tage die Woche die Kitas besuchen, bis hin zur gänzlichen Schließung der Kindertagesstätte.

Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde beim Eintreten eines Wechselmodells große Bedeutung beigemessen. Die Eltern wurden gebeten, eine Selbstauskunft auszufüllen, an welchen Tagen sie dringende Betreuungsbedarf aufweisen und wann sie ggfs. auf eine alternative Betreuungsmöglichkeit zurückgreifen könnten. Diese Auskunft ist freiwillig, es müssen aber im konkreten Fall ausreichend Daten vorliegen, ansonsten muss auf ein rollierendes System zurückgegriffen werden.

Andere Träger in Aachen arbeiten mit ähnlichen Modellen wie die Stadt Aachen; einige sind der Vorlage exemplarisch beigefügt.

Träger von wenigen Einrichtungen geben an, sehr individuell auf die Einrichtung, die Elternschaft und das Personal gucken zu können und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

2.Maßnahmen aus Fürsorgepflicht den Beschäftigten gegenüber

Die bereits lange andauernde krisenhafte Situation in den Kindertagesstätten führt zunehmend zu einer hohen Belastung der Beschäftigten. Hier treffen die Bedürfnisse der Kinder, die Verzweiflung der Eltern, gesetzliche Anforderungen und von Überforderung bedrohte Beschäftigte aufeinander. Es entstehen Gefühle von Ohnmacht, Blitzableiter zu sein, Konflikte untereinander und mit den Familien. Für konzeptionelles Arbeiten ist kaum Raum, da die Betreuung der Kinder oberste Priorität erhält.

Neben den berechtigten Interessen und Bedarfen der Kinder und Familienist daher ein umfassender Blick auf die Situation in den Kitas notwendig; es kann nicht mehr allein darum gehen, die Kinder so lange wie möglich zu betreuen, sondern der Blick muss auch auf die Beschäftigten gehen, ihnen Raum zu geben für notwendige Besprechungen und konzeptionelles Arbeiten und damit auch der Sicherung von qualitativen Ansprüchen. Es wird auf die Vorlage aus Dezember 2022 (FB 45/0298/WP18) verwiesen.

3.Fazit

Es wird deutlich, dass die Situation sich leider nicht kurzfristig ändern wird, trotz aller Bemühungen gerade der Beteiligten vor Ort. Es ist daher nach den Wintermonaten aus Sicht der Verwaltung auszuwerten, wie sich die Krisenpläne bewährt haben. Hierbei gilt es dann auch zu bewerten, wie sich wiederholende „Krisensituationen“ auf eine Kita selbst und die Mitarbeitenden auswirken und wie damit umgegangen werden kann.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-16 FB 45_0473_WP18 Massnahmenkataloge in SAO.pdf

11.10.2024

3.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 06.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:22

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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