6. Februar 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch Hinzuziehung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe; Hier: Fortführung der Entsendung in den Kinder- und Jugendausschuss

FB 45/0474/WP18 · Entscheidungsvorlage

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch Hinzuziehung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe; Hier: Fortführung der Entsendung in den Kinder- und Jugendausschuss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau van der Meulen dankt der Verwaltung für die Vorlage. Sie bittet um Prüfung, ob und in welcher Form die von der AG entsandten Personen dauerhaft in den Ausschuss aufgenommen werden könnten. Eine dauerhafte Entsendung sei notwendig, damit die Personen auch eine Aufwandsentschädigung sowie eine Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme erhalten könnten. In anderen Ausschüssen habe dies bereits dazu geführt, dass die Personen nicht an den Sitzungen hätten teilnehmen können, da die Fahrtkosten für ein bestimmtes Fahrzeug nicht übernommen worden wären und sie folglich die Räume nicht hätten erreichen können.

Frau Scheidt dankt Frau van der Meulen für diesen wichtigen Hinweis. Sie regt an, dass die AG Behindertenhilfe diese Situationin einer der kommenden Sitzungen erläutern könne.

Der Rat habe bereits den Fachbereich Recht und Versicherung mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, wie die Personen in die Gremien aufgenommen werden könnten. Sobald das Ergebnis vorliege, könne dieses im Ausschuss vorgestellt werden.

Frau Schmitt-Promny regt an, mit der AG Behindertenhilfe abzustimmen, ob es dort Personen mit einem Bezug zu den im KJA relevanten Themenbereichen gebe. Diese würden sich gegebenenfalls gut eignen für eine dauerhafte Entsendung in den Ausschuss.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe weiterhin interimsweise bis zur Überarbeitung der Satzung für das Jugendamt als Gast zu den weiteren Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses einzuladen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Satzungsüberarbeitung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft abzustimmen, ob diese eine dauerhafte Entsendung als beratendes Mitglied wünscht und dies entsprechend zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe weiterhin interimsweise bis zur Überarbeitung der Satzung für das Jugendamt als Gast zu den weiteren Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses einzuladen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Satzungsüberarbeitung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft abzustimmen, ob diese eine dauerhafte Entsendung als beratendes Mitglied wünscht und dies entsprechend zu berücksichtigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung am 25.04.2023 beschloss der Kinder- und Jugendausschuss, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende des Sitzungsjahres 2023 als Gast zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen.

Nach Ablauf des Sitzungsjahres sollten die rechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Entsendung der AG als beratendes Mitglied im Ausschuss geprüft werden.

Zu den Hintergründen und der ersten rechtlichen Einschätzung wird auf die Erläuterungen in der entsprechenden Vorlage (Vorlagennummer: FB 45/0358/P18) verwiesen:

Dort wird u.a. ausgeführt, dass die Regelung des § 5 AG-KJHG eine Aufnahme der AG als beratendes Mitglied grundsätzlich ermöglicht, sofern eine Änderung der Jugendamtssatzung dahingehend erfolgt, dass der Personenkreis der beratenden Mitglieder entsprechend erweitert wird.

Als nächster Schritt wäre daher die Anpassung der Jugendamtssatzung zu prüfen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule soll jedoch im Laufe des Jahres 2024 umstrukturiert werden. Infolge dessen wird auch die Jugendamtssatzung an die neue Organisationsstruktur anzupassen sein.

Daher wird vorgeschlagen, dass die Aufnahme der AG Behindertenhilfe – sofern dies dem Wunsch der AG entspricht – als beratendes Mitglied im Rahmen der anstehenden Satzungsüberarbeitung infolge der Umstrukturierung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule geprüft und berücksichtigt wird.

Bis dahin soll die AG weiterhin interimsweise als Gast zu jeder Ausschusssitzung eingeladen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-16 FB 45_0474_WP18 Politische Partizipa SAO.pdf

11.10.2024

130.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 06.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:22

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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