6. Februar 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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ÖPNV-Betriebsfahrten über die A 544 während der Vollsperrung, hier: Sachstand und mögliche Anpassung des Planungsbeschlusses(FDP-Tagesordnungsantrag vom 29.11.2023)

FB 02/0299/WP18 · Kenntnisnahme

ÖPNV-Betriebsfahrten über die A 544 während der Vollsperrung, hier: Sachstand und mögliche Anpassung des Planungsbeschlusses(FDP-Tagesordnungsantrag vom 29.11.2023)

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Steffens erläutert den Tagesordnungsantrag und weist darauf hin, dass der Mobilitätsausschuss bereits einen Beschluss gefasst hat. Die entstandene Rampe aber stehe in einem Gebiet mit 430 Unternehmen im Umkreis von 500 Metern; hinzu käme die Frequenz der dortigen Fortbildungsstätten. Deshalb stelle sich die Frage, warum der Zubringer nicht auch den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden könne. Zudem vermisse sie die Kritik der GRÜNEN an den Baumfällungen und fragt sich, wo die Ermöglichungskultur bleibe.

Herr Hamblock erläutert seitens der Verwaltung, dass sich die Rampe zum Einen auf dem Privatgelände der ASEAG befinde und hier viel Verkehr auf wenig Verkehrsraum stattfinde, da auch der Baustellenverkehr die ehemalige Auffahrspur nutze. Zum Anderen gebe es eine schwierige Logistik-Koordination. Gleichwohl sei man in offenem Dialog mit der IHK, dem ‘Club 544‘ und anderen.

Beschluss

Der Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

ÖPNV-Betriebsfahrten über die A 544 während der Vollsperrung, hier:

Sachstand und mögliche Anpassung des Planungsbeschlusses
(FDP-Tagesordnungsantrag vom 29.11.2023)

Auf der Grundlage der umfassenden Verkehrsmodellierung zur Vollsperrung der A 544 hat die Stadt Aachen in enger Zusammenarbeit mit der ASEAG die Modelldaten hinsichtlich der Auswirkungen der Vollsperrung auf den ÖPNV ausgewertet und aus den Ergebnissen hierfür Kompensationsmaßnahmen bzw. Alternativangebote entwickelt. Dabei wurde untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, durch ein nochmals ausgebautes ÖPNV-Angebot eine Verlagerung bisheriger Kfz-Verkehre auf den Umweltverbund zu bewirken. Im Rahmen des künftigen Monitoring wird diese Arbeit über den gesamten Zeitraum der Vollsperrung kontinuierlich fortgesetzt.

Zur Stärkung des ÖPNV und Entlastung des Straßennetzes für den motorisierten individual Verkehr wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Beispielhaft sind auf der Alt-Haarener-Straße und der Haarener Gracht, jeweils vor dem Ortseingang, Pförtnerampeln eingerichtet. Durch die Pförtnerampeln kann der in die Ortslage einfließende Verkehr kontrolliert und der Rückstau auf die freie Strecke verlegt werden. Dies entlastet vor allem Anwohnende und Anlieger*innen von Lärm- und Luftbelastung und beugt der Überlastung des innerörtlichen Straßennetzes vor. Durch weitere Anpassungen an den Signalanlagen soll innerorts der Verkehrsfluss auf der Alt-Haarener Straße und der Haarener Gracht verbessert werden. Der ÖPNV hat zudem auf der Alt-Haarener-Straße von Würselen kommend bis zum Ortseingang einen eigenen Bussonderfahrstreifen. Diese Maßnahme dient der Stärkung und Beschleunigung des ÖPNV. Über den Bussonderfahrstreifen wird unmittelbar auch die rettungstechnische Erschließung für Haaren gesichert.

Für die innerstädtische Einsatzplanung der ASEAG hat die Autobahn GmbH eine Nutzung der A 544 zwischen Anschlussstelle Rothe Erde und Europaplatz für die Ausfahrt aus dem ASEAG-Busdepot bereitgestellt. Zentrales Thema ist dabei die (zeitliche) Verlässlichkeit des ÖPNV gerade auch bei Betriebsübernahme und Fahrer-/Fahrzeugwechseln zu gewährleisten. Die Nutzung der Wendeschleife wird nur für die ASEAG und deren Subunternehmen möglich sein. Die Einfahrt auf die Rampe erfolgt über das Betriebsgelände der ASEAG, dessen Nutzung einem strengen Sicherheitskonzept unterliegt und ausschließlich Betriebsfahrten des ÖPNV zulässt. Fahrten des "normalen" MIV bzw. sonstiger Wirtschaftsverkehre sind nicht zulässig. Auf dem Betriebsgelände gilt im Weiteren das Hausrecht der ASEAG als Eigentümerin des Areals.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-09 FB 02_0299_WP18 OePNV-Betriebsfahrten SAO.pdf

16.11.2024

42.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Datum
Di., 06.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:21

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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