TOP 16Öffentlich

Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Zuschussgewährung für das Jahr 2024

FB 56/0370/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Bevor der Vorsitzende den TOP 16 aufruft, unterbricht er die Sitzung von 18:52 Uhr bis 19.00 Uhr.

Zum Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussvorschlag der Koalition (Anlage 2 zu TOP 17) vor. Frau Koentges spricht sich dafür aus, dass eine Deckelung der Erhöhungen bei 10,7 % erfolgt, soweit denn im Einzelfall mindestens in dieser Höhe beantragt wurde.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Tillmanns, dass ihm die Herkunft des Erhöhungssatzes 10,7 % unklar sei. Seine Fraktion möchte darüber hinausgehen und in 2024 sowie den Folgejahren - wie von den freien Trägern explizit beantragt - je insgesamt 120.700 Euro zusätzlich bereitstellen (Anlage 3 zu TOP 17). Herr Tillmanns appelliert an die Koalition, sich dem CDU-Antrag anzuschließen.

Frau Braun erklärt, dass die 10,7 % genommen wurden, weil mehrere Träger diese beantragt haben und weist den Vorschlag der Koalition mit der Begründung zurück, man wolle zwar die Tarifsteigerungen auffangen, nicht jedoch überzogene Maximalforderungen erfüllen.

Herr Tillmanns bittet um Abstimmung über die tabellarische Gesamtübersicht der Erhöhungsanträge, Nr. 1 bis 14 (vgl. Anlage 1 der Verwaltungsvorlage FB 56/0370/WP18).

In der Abstimmung findet der Antrag der CDU-Fraktion keine Mehrheit. Mit acht Nein-Stimmen bei sieben Ja-Stimmen wird der Antrag zurückgewiesen.

Danach lässt Herr Deumens über den Antrag der Koalition abstimmen. Einstimmig wird in gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage geändert wie folgt beschlossen:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den freien Trägern der Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 93.226 Euro zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die freien Träger der Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, zu gewährenden Zuschüsse.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zuwendungsbescheide an die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Für das Jahr 2024 haben die TrägerAnträge auf Gewährung und Erhöhung der Zuschüsse gestellt. Sofern die Träger ihre Erhöhungsbegehren mit den allgemeinen Kostensteigerungen begründen, werden diese Anträge hiermit innerhalb einer (Sammel-)Vorlage dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Diese betrifft alle Fälle der beigefügten Übersichtstabelle (Anlage 1), mit Ausnahme des Antrags des Caritasverbands zur Beratungsstelle für Wohnungslose im Café Plattform (laufende Nummer 9 der Liste), zu dem der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in gleicher Sitzung eine gesonderte Vorlage erhält.

Für alle übrigen Fälle ist der beantragte Erhöhungsbetrag 2024 in der letzten Spalte der Tabelle ausgewiesen. Diese beantragten Erhöhungen summieren sich auf insgesamt 120.700 Euro. Prozentual betrachtet weisen die Erhöhungsbeträge für das Jahr 2024 eine Bandbreite von 0 % (Antrag des WABe e.V.; laufende Nummer 10) bis 25,1 % (Antrag des Diakonischen Werks zum interkulturellen Begegnungszentrum – Inzel; laufende Nummer 8) gegenüber der Förderung des Vorjahrs auf. Die Anträge im Einzelnen sind als Anlage 2 beigefügt.

Eine vollumfängliche Berücksichtigung derausgewiesenen Erhöhungsbeträge würde zu Mehraufwendungen in Höhe der genannten 120.700 Euro im/ab Haushaltsjahr 2024 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Im Laufe des Jahres 2024 wird die Verwaltung ihre Prüfung fortsetzen, in welchen Fällen die Förderung geeignet ist, sie künftig – 2025 ff. - im Wege einer Leistungsvereinbarung abzuwickeln. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie wird dazu zu gegebener Zeit gesondert berichtet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Falls den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 120.700 Euro.Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-16 FB 56_0370_WP18 Antraege der Traeger d SAO.pdf

24.10.2024

5.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 01.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:19