Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten: Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen
AVV/0100/WP18 · Entscheidungsvorlage
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten: Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen der AVV-Tarifbestimmungen zu den genannten Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anpassungen bei der Fahrradmitnahme durch Kinder im eezy avv-Tarif
Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) sowie der NRW-Tarifbestimmungen zu eezy.nrw (siehe auch Vorlage TOP 2.3) bedarf es im Sinne einer landesweit einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit eezy entsprechender Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fahrradmitnahme bei Kindern in der Anlage 14 „Besondere Tarifbestimmungen für eezy avv“ zum 01.07.2024.
Analog zu den in TOP 2.3 dargelegten Anpassungen in den NRW-Tarifbestimmungen empfiehlt die Verbundgesellschaft daher die Streichung des aktuellen Abschnittes in den AVV-Tarifbestimmungen. Anstelle dessen soll auf die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW verwiesen werden.
Die Anpassung in der Anlage 14 der AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.07.2024 erfolgen.
- Aufnahme Deutschlandsemesterticket
Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets („Deutschlandsemesterticket“) auf Basis des Deutschlandtickets bedarf es der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in die AVV-Tarifbestimmungen. Dezidierte Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung des Deutschlandsemestertickets können der Vorlage TOP 1.2 „Deutschlandsemesterticket“ entnommen werden.
Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.03.2024 erfolgen.
- Anpassung der Laufzeit des Mobil-ABO StädteRegion Aachen
Die Verlängerung des Piloten des Mobil-ABO StädteRegion Aachen um ein weiteres Jahr gemäß der Vorlage TOP 2.1 hat eine Anpassung (Anlage 3) in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.03.2024 zur Folge.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 124309
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124309
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-01-18 AVV_0100_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf
23.10.2024
1.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 22.02.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:28