Seilbahn im Campusbereich, Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft im Rat der Stadt Aachen vom 23.02.2022
FB 61/0844/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Ratsherr Zimmer stellt eine Beschlusserweiterung seiner Fraktion vor, der wie folgt lautet:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei einer möglichen Erweiterung der Regiotram in den Aachener Nordwesten eine Untersuchung einer Urbanen Seilbahn als Alternative durchzuführen.
Als Gründe führt er einige Vorteile der Seilbahn gegenüber einer Straßenbahn an wie beispielsweise den geringeren Flächenverbrauch oder die geringeren Kosten sowohl bei der Investition, als auch bei den Folgekosten. Aus seiner Sicht sei eine Prüfung und Abwägung in einer potenziellen Planung sinnvoll.
Ratsfrau Breuer verweist darauf, dass man derzeit genug mit der Regiotram zu tun habe und nicht mit einem solchen Prüfauftrag noch mehr Aufwand generieren wolle.
Herr Klopstein kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion an, da er keine Zeit gehabt habe, den Vorschlag intern abzuklären.
Sein Vorschlag beeinträchtige die Verwaltung nicht zum derzeitigen Zeitpunkt, sondern frühestens in zehn Jahren, so Ratsherr Zimmer.
Sein erweiterter Beschlussvorschlag wird sodann mehrheitlich bei 2 Zustimmungen und einer Enthaltung abgelehnt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem in der Anlage 1 beigefügten Antrag wir die Verwaltung beauftragt, den Einsatz einer urbanen Seilbahn als öffentliches Verkehrsmittel insbesondere in den RWTH Campus Bereichen und mit Verknüpfung zum Bahnhof West und der Vaalser Straße zu untersuchen. Regionale Partner wie Hochschulen, Unternehmen und ASEAG sowie relevante Forschungsprojekte sollen im Rahmen der Untersuchung mit einbezogen werden. Ziel soll sein, aktuelle Aussagen zu Kosten, technischen Möglichkeiten und Streckenführungen zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung
Wie schon in der Begründung zum Antrag aufgeführt, sind bereits im Jahr 2010 im Zusammenhang mit den Voruntersuchungen zur Campusbahn (Machbarkeitsstudie zur Campusanbindung, Vorlage FB61/0084/WP16, https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6959) verschiedene Verkehrssysteme zur Anbindung der Campusbereiche, darunter auch eine urbane Seilbahn, detailliert untersucht und bewertet worden.
Im Rahmen des Vergleichs der untersuchten Verkehrssysteme (Monorail, Seilbahn, Stadt- bzw. Straßenbahn) wurde im Ergebnis für die Seilbahn herausgestellt, dass für eine „Insellösung“ zwischen Uni-Klinikum und Super C die Seilbahn die beste Wahl darstellte. Auch eine Verlängerung Richtung Vaals und Dreiländerpunkt wurde als möglich eingestuft.
Die Finanzierung derartiger Großprojekte kann alleine mit städtischen Mitteln nicht realisiert werden. Eine Förderung aus Mitteln nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) ist hierfür zwingend erforderlich. Dafür sind positive Kosten-Nutzen-Indikatoren in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachzuweisen, die für ein derartiges Projekt Erweiterungsmöglichkeiten in Richtung Innenstadt und die Einbeziehung relevanter ÖPNV-Verknüpfungspunkte benötigen. Insbesondere die Erweiterung in das Stadtzentrum wurde in den früheren Untersuchungen zur Seilbahn als wenig realistisch bewertet.
Seit dem Jahr 2019 wird mit dem regionalen Projekt Regiotram ein neuer Anlauf gestartet, eine moderne Niederflurstadtbahn in Aachen zu realisieren. Im letzten Jahr sind diesbezüglich in den politischen Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften die entsprechenden Planungsbeschlüsse gefasst worden. Sobald der Förderbescheid für die Planungskosten vorliegt wird der AVV die weiteren Planungsphasen nach HOAI (Leistungsphasen 1 und 2, Vorplanung) ausschreiben und beauftragen.
Durch die regionale Verankerung des Projektes Regiotram besteht eine hohe Priorität, sodass die Verwaltung empfiehlt, die bestehenden Ressourcen für die Entwicklung derartiger Großprojekte hier zu konzentrieren. Ein weiteres infrastrukturelles Großprojekt, wozu eine Seilbahn im Campusbereich unzweifelhaft zählen würde, sollte aus Sicht der Verwaltung nicht zeitgleich angestoßen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
X | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 124314
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124314
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-02-01 FB 61_0844_WP18 Seilbahn im Campusbe SAO.pdf
23.10.2024
1.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 22.02.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:29