TOP 4Öffentlich

AWO Quartiersentwicklung

FB 56/0373/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn der Beratung stellt Frau Koentges den geänderten Beschlussvorschlag der grün-roten Ratskoalition vor (Anlage 2 zu TOP 17, „Beschlussvorschlag – Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 1. Februar 2024: Haushaltsplanberatungen 2024“). Die Koalition möchte der AWO-Quartiersentwicklung Burtscheid im Haushaltsjahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 27.192 Euro gewähren.

Herr Tillmanns begrüßt den Vorschlag seitens der CDU-Ratsfraktion und kündigt die Zustimmung der CDU an.

Der Ausschuss beschließt einstimmig in wie folgt geänderter Form:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid im Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 27.192 Euro zu unterstützen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid, für die bisher keine Mittel im Haushalt eingeplant sind, für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtsraft des Haushalts 2024, eine Förderung erhält.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Aachen-Stadt e.V. (AWO) betreibt seit März 2019 ein Quartiersbüro in Aachen-Burtscheid, welches sich im Wesentlichen mit der Stärkung vielfältiger Teilhabe- und Teilgabemöglichkeiten im Sozialraum mit dem Schwerpunkt partizipative Empowermentarbeit, der Stärkung nachbarschaftlicher Strukturen (Hilfe zur Selbsthilfe) und Inklusion (altersgerechte Sozialraumgestaltung sowie inklusive Kulturprojekte) befasst.

Bisher finanziert sich das Projekt über Stiftungsmittel des Deutschen Hilfswerks (Deutsche Fernsehlotterie) und Eigenmittel der AWO. Zum 31. Mai 2024 läuft die Förderung aus den genannten Stiftungsmitteln aus, ohne dass diesbezüglich noch eine Verlängerungsmöglichkeit besteht. Aus diesem Grund hat die AWO dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Datum vom 18. Januar 2024 einen Antrag eingereicht (Anlage 1), mit dem die Förderung des Projekts für den Zeitraum 01. Juni bis 31. Dezember 2024 begehrt wird. Der Finanzierungsbedarf für diese sieben Monate wird mit rund 27.200 Euro (Anlage 3) beziffert (Anmerkung: hochgerechnet auf ein vollständiges Kalenderjahr würde der Finanzierungsbedarf demnach rund 46.700 Euro betragen).

Zur Antragsbegründung im Einzelnen wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag sowie die ausführliche Beschreibung „Aufgabenportfolio der AWO Quartiersentwicklung“ (Anlage 2) verwiesen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

27.200

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-27.200

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen:

Für das Haushaltsjahr 2024 sind bisher keine Mittel zur Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid eingeplant. Für den jahresanteiligen Zeitraum 01.06. bis 31.12.2024 würde im Falle einer vollumfänglichen Bewilligung ein Mehraufwand in Höhe von 27.200 Euro im Haushaltsjahr 2024 entstehen. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-22 FB 56_0373_WP18 AWO Quartiersentwick SAO.pdf

19.11.2024

667.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 01.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:19