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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 211 – Bogenstraße / Kreuzstraße – im Bereich Bogenstraße und Kreuzstraße, hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0847/WP18 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 211 – Bogenstraße / Kreuzstraße – im Bereich Bogenstraße und Kreuzstraße, hier: Aufhebungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 211 – Bogenstraße / Kreuzstraße – im Kreuzungsbereich Bogenstraße und Kreuzstraße im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 211 – Bogenstraße / Kreuzstraße – im Kreuzungsbereich Bogenstraße und Kreuzstraße im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 211 – Bogenstraße / Kreuzstraße – im Kreuzungsbereich Bogenstraße und Kreuzstraße im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Anlass des Aufstellungsbeschlusses A 211 war eine Bauvoranfrage im Eckbereich Bogenstraße/Kreuzstraße für die Errichtung von 11 Einfamilienhäusern in Form von zwei Hausgruppen in zweigeschossiger Bauweise. Nach der damaligen planungsrechtlichen Situation wären die beantragten zweigeschossigen Einfamilienhäuser mit einem Garagenhof nach § 34 BauGB genehmigungsfähig gewesen. Allerdings wäre dies städtebaulich nicht verträglich gewesen. Deswegen wurde am 19.04.2007 der Aufstellungsbeschluss A 211 für den Kreuzungsbereich Bogenstraße und Kreuzstraße gefasst. Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 211 war es, den Kreuzungsbereich Bogenstraße / Kreuzstraße durch eine drei- bis viergeschossige Bebauung einzufassen. Dadurch sollte die Fortführung der bereits vorhandenen benachbarten Bebauung mit drei bis vier Geschossen ermöglicht und die Betonung der Ecksituation erreicht werden.

Mittlerweile ist das Bauvorhaben realisiert worden. Das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 211 wurde somit umgesetzt, sodass dieser aufgehoben werden kann.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Haaren die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 211 – Bogenstraße / Kreuzstraße – zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-25 FB 61_0847_WP18 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

7.11.2024

5.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 29.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:32