14. Februar 2024 um 17:05, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Bildung einer Arbeitsgruppe: Öffentlichkeitsarbeit, Digitales, Medienpflege

FB 56/0357/WP18 · Entscheidungsvorlage

Bildung einer Arbeitsgruppe: Öffentlichkeitsarbeit, Digitales, Medienpflege

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Demmer fasst die sachlichen Argumente und Ziele der Gründung der neuen Arbeitsgruppe zusammen. Er äußert sich insbesondere zu den Gründen, warum die Vorsitzende und ihre drei Stellvertreter*innen die Leitung gleichberechtigt übernehmen sollen.

Außerdem erklärt Herr Demmer, dass alle Arbeitsgruppen des Integrationsrats seiner Auffassung zufolge in Zukunft als „Projektgruppen“ firmieren sollten.

Auf Hinweis und Nachfrage von Herrn Tönnes, dass ein Definitionsmerkmal von Projektgruppen stets eine konkret begrenzte Dauer - mit Beginn bei Projektstart und Ende bei Erreichung des Projektziels - sei, die Einrichtung der Arbeitsgruppen bisher jedoch als „auf unbegrenzte Dauer“ beabsichtigt verstanden wurde, vertritt Herr Demmer die Auffassung, dass die neue Benennung als „Projektgruppen“ an der Begrifflichkeit der Hauptsatzung der Stadt Aachen anknüpfe und deshalb notwendig sei.

Einstimmig und bei zwei Enthaltungen beschließt der Integrationsrat in wie folgt geänderter Form:

Beschluss

Der Integrationsrat beschließt die Einrichtung der Projektgruppe - Öffentlichkeitsarbeit, Digitales, Medienpflege und benennt die Vorsitzende des Integrationsrats und den ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrats, die zweite stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrats und den dritten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrats zu gleichberechtigten Leiter*innen der Projektgruppe. Gleichzeitig beschließt der Integrationsrat die Umbenennung der bisherigen vier „Arbeitsgruppen“ in „Projektgruppen“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt die Einrichtung der Arbeitsgruppe – Öffentlichkeitsarbeit, Digitales, Medienpflege – und benennt die Leitung und stellvertretende Leitung der Arbeitsgruppe.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Integrationsrates vom 16. Juni 2021 wurden die folgenden vier Arbeitsgruppen gebildet:

Arbeitsgruppe 1 - Erziehung, Bildung, Beruf, Digitalisierung

Arbeitsgruppe 2 - Interkulturelle Öffnung, Anti-Rassismus, Vielfalt

Arbeitsgruppe 3 - Gesundheit, Soziales, Senioren, Kultur, Sport

Arbeitsgruppe 4 - Geflüchtete, Interkulturelle Zentren, bürgerliches Engagement

In seiner Sitzung des 24. Januar 2024 berät der Integrationsrat über die Bildung einer Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit, Digitales und Medienpflege“ und beschließt gegebenenfalls deren Besetzung.

Die Vorsitzende und ihre Stellvertretungen regen an, dass diese Arbeitsgruppe von ihnen geleitet wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-02 FB 56_0357_WP18 Bildung einer Arbeit SAO.pdf

7.11.2024

129.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sondersitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 14.02.2024
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:23