21. Februar 2024 um 18:00, Raum
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Auswahl der Familienzentren und Elterncafés für das Kitajahr 2024/2025- Landesförderung- Kommunale Förderung

FB 45/0460/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Fischer, Grüne, erwähnt das es 2 Einrichtungen gibt, Familienzentrum Lindenstraße und Elterncafé Stapperstraße, laut Vorlage sind noch Kapazitäten für weitere Einrichtungen frei, findet da noch eine Umsetzung statt.

Frau Pautsch, FB 45, erklärt das die Kitas mit ihrem regulären Betrieb an Ihre Belastungsgrenze gekommen sind und auch darüber hinaus. Ein Familienzentrum übernimmt durch seine Zertifizierung, zusätzliche Aufgaben und bekommt Förderung, aber keine Förderung für zusätzliches Personal, die solche Aufgaben übernimmt.Das führt dazu, das zur Zeit keine Bewerbung vorliegt. Man hofft auf eine Entspannung im nächsten Kita Jahr.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen – Eilendorf nimmt die Ausführungen der Vorlage einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlendem Kinder- und Jugendausschuss:

  1. aufgrund fehlender Bewerbungen die erwartete Zuweisung von Kontingenten durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025 zurückzustellen und ggfs. erst im darauffolgenden Jahr zu nutzen.
  2. im Falle einer erneuten Zuweisung deszusätzlichenKontingents durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für KinderPhillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen)zuzuweisen.
  3. ab KiTa-Jahr 2024/25 die kommunale Förderung von Elterncafés und Familienzentren fortzuführenund folgende Kitas in die kommunale Förderung als Elterncafé vorzusehen:
  • Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen)
  • Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  • Katholische Kindertagesstätte „Arche Noah“, Stettiner Straße 4 (pro futura)
  • Inklusive Kindertagesstätte„Mirabilis", Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
  • Kindertagesstätte MiniMax, Passstraße 10 (Arbeiterwohlfahrt e.V.)
  • Katholischer Kindergarten St. Adalbert, Wilhelmstraße 49 (Pfarre Franziska von Aachen)

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt - vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirks-vertretungen - vorbehaltlich einerZuweisung von Kontingenten für Familienzentren durch das Land:

  1. aufgrund fehlender Bewerbungen die erwartete Zuweisung von Kontingenten durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025 zurückzustellen und ggfs. erst im darauffolgenden Jahr zu nutzen.
  2. im Falle einer weiteren Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für KinderPhillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen.
  3. ab KiTa-Jahr 2024/25 die kommunale Förderung von Elterncafés und Familienzentren fortzuführenund folgende Kitas in die kommunale Förderung aufzunehmen:
  • Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen)
  • Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  • Katholische Kindertagesstätte „Arche Noah“, Stettiner Straße 4 (pro futura)
  • Inklusive Kindertagesstätte„Mirabilis", Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
  • Kindertagesstätte MiniMax, Passstraße 10 (Arbeiterwohlfahrt e.V.)
  • Katholischer Kindergarten St. Adalbert, Wilhelmstraße 49 (Pfarre Franziska von Aachen)


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Die Landeszuweisung für Kontingente erfolgt in Kürze; ausgehend von den letzten Jahren ist eine Zuweisung von ein bis zwei Kontingenten zu erwarten.

Die bisher an der Landesförderung Familienzentren NRW beteiligten Tageseinrichtungen für Kinder sind in Anlage 1 aufgeführt.

Die folgende Tageseinrichtung befindet sich in der Zertifizierung für die Landesförderung:

  • Kindertagesstätte Elise, Wespienstr. 6 (Lebenshilfe Aachen e. V.)
  1. Aktuelle Bewerbungssituation

Für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 liegen keine Bewerbungen für eine Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor.

  1. Planung für das Kindergartenjahr 2024/2025

Laut Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Die Bewerbungsfrist zur Zertifizierung Familienzentrum NRW endete am 01.09.2023; es liegen keine Bewerbungen vor. Für das kommende Kindergartenjahr 2024/25 kann somit kein neues Familien-zentrum gemeldet werden, sofern ein Kontingent zugewiesen wird.

Grundsätzlich weist die Stadt bereits ein breites Spektrum an Familienzentren auf, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.

Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren auf die Jugendämter anhand eines Indexes unter Berücksichtigung sowohl sozialer als auch demographischer Bedarfslagen festgelegt. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Gleichzeitig sollen aber auch allen Familien beste Startchancen ermöglicht werden.

3.1Auswahlkriterien

Folgende Kriterien werden grundsätzlich für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

Hinsichtlich der Trägerpluralität besteht derzeit in der Gesamtbetrachtung weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft.

3.2Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW

In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.

Im letzten Jahr wurde bereits ein solches nicht genutztes Kontingent dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11,Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 zugewiesen (alle Stadt Aachen). Für das Kitajahr 2024/25 wurde dieses zugewiesene zusätzliche Kontingent seitens des LVR wieder in Aussicht gestellt, so dass es für das Kitajahr 2024/25 erneut beantragt wird. Dem Viererverbund, der sich derzeit in der Rezertifizierung befindet, könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden.

  1. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

Zusätzlich zu den landesgeförderten Familienzentren hatte die Politik beschlossen, zusätzliche Angebote zur Unterstützung benachteiligter Familien zu installieren, um diesen Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen und das System Familie zu stärken. Der niedrigschwellige Zugang zu Familien in Kindertagesstätten ist hier von besonderer Bedeutung, deshalb arbeiten Kindertages-stätten in Form von Elterncafés oder als kommunale Familienzentren mit Familienbildnern zusammen:

Elterncafés sind regelmäßige offene Angebote für Eltern (z.B. 14tägig zwei Stunden) in der Kita, die durch eine Referentin, einen Referenten eines kooperierenden Familienbildners begleitet werden. Es wird in Absprache mit der Kitaleitung zu bestimmten Themen informiert oder die Person steht als Ansprechperson für die Belange von Familien zur Verfügung.

Kommunalen Familienzentren stehen die doppelten Fördermittel zur Verfügung, so dass – meist neben einem Elterncafé – zusätzlich durch den Familienbildner themenspezifische Veranstaltungen oder Kurse für Familien angeboten werden. Eine Zuteilung der Familienbildner zu den kommunalen Familienzentren und Elterncafés findet einvernehmlich unter Federführung der Fachabteilung statt.

Im Kitajahr 2023/2024 befinden sich sechs Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung als Familienzentrum, wovon vier Einrichtungen in zwei Verbünden agieren (siehe Anlage 2).

Im Kitajahr 2024/ 2025verbleiben weiterhindrei Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung als Familienzentrum, wovon zwei Einrichtungen im Verbund agieren:

  1. Kindertagesstätte St. Monika, Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche, Hermann-Löns-Straße 6 (beide pro futura) / Familienbildner IN VIA
  2. Kindertagesstätte St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 (pro futura) / Familienbildner IN VIA

Die Tageseinrichtung für Kinder „Burtscheid“, Branderhofer Weg 14 (Evang. Frauenverein Aachen), möchte den Verbund auflösen und aus der kommunalen Förderung aussteigen; die Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen) möchte in der kommunalen Förderung verbleiben, aber zum Elterncafé wechseln.

Die Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 möchte ebenfalls auf eigenen Wunsch von der kommunalen Förderung als Familienzentrum zum Elterncafé wechseln.

Statt der Förderung eines kommunalen Familienzentrums war es in der Vergangenheit möglich, statt einem Familienzentrum zwei Elterncafés für die Förderung vorzuschlagen.

Die im Kindergartenjahr 2023/2024 in der Durchführung von Elterncafés gefördertenKindertages-stätten sind in Anlage 2 aufgeführt.

Die beiden Tageseinrichtungen für Kinder Am Höfling und Lochnerstraße sollen – wie oben beschrieben - aus der kommunalen Förderung von Familienzentren in Elterncafés überführt werden.

Damit stehen weitere vier Kontingente für Elterncafés zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die bereits installierten Familiengrundschulen schlägt die Verwaltung vor, folgende Kitas, die in direkter Nachbarschaft zu einer Familiengrundschule liegen, für ein Elterncafé vorzusehenund ab Kitajahr 2024/ 2025 finanziell zu fördern, gleichzeitig findet eine Zuordnung zu einem Familienbildner statt:

  • Katholische Kindertagesstätte „Arche Noah“, Stettiner Straße 4 (pro Futura) / Gesunde Familiengrundschule Driescher Hof / Familienbildner IN VIA
  • Inklusive Kindertagesstätte „Mirabilis", Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.) / Gesunde Familiengrundschule Schönforst / Familienbildner Deutsches Rotes Kreuz
  • Kindertagesstätte MiniMax, Passstraße 10 (Arbeiterwohlfahrt e.V.) / Gesunde Familiengrundschulen Beeckstraße und Am Fischmarkt / Familienbildner IN VIA
  • Katholischer Kindergarten St. Adalbert, Wilhelmstraße 49 (Pfarre Franziska von Aachen) / Gesunde Familiengrundschule Beeckstraße / Familienbildner Helene-Weber-Haus

Durch diese Zuordnung kann eine erste Anbindung von Familien an ein Elterncafé in der Kindertagesstätte erfolgen, und somit eine kontinuierliche Begleitung und Beratung der Eltern im Rahmen der Elterncafés von dem Besuch der Kindertagesstätte bis hin zur Grundschule über einen langen Zeitraum der elementarpädagogischen Bildung erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1) 5-060101-800-00600-900-1, SK 68120000

2) 5-060101-800-00600-900-1, SK 78350000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Auszahlungen

2) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1) 4-060101-804-2, SK 41420000

2) 4-060101-804-2, SK 41610001

3) 4-060101-804-2, SK 50190000

4) 4-060101-804-2, SK 52560000

5) 4-060101-804-2, SK 52790000

6) 4-060101-804-2, SK 52910000

7) 4-060101-804-2, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 813.600

2) 40.000

1) 813.600

2) 40.000

1) 2.597.400

2) 120.000

1) 2.597.400

2) 120.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 38.500

4) 40.000

5) 336.900

6) 35.000

7) 519.700

3) 38.500

4) 40.000

5) 336.900

6) 35.000

7) 519.700

3) 115.500

4) 120.000

5) 1.085.300

6) 105.000

7) 1.641.100

3) 115.500

4) 120.000

5) 1.085.300

6) 105.000

7) 1.641.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-116.500

-116.500

-349.500

-349.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Hinweis: Zahlen aus der Entwurfsmeldung für 2024 ff.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-05 FB 45_0460_WP18 Auswahl der Familien SAO.pdf

11.10.2024

279.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 21.02.2024
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
15.12.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:26

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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