Einführung und Verpflichtung der/des 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin/Stellvertreters der Oberbürgermeisterin
FB 01/0452/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Im Anschluss an die Wahl verpflichtet Oberbürgermeisterin Keupen die neu gewählte Bürgermeisterin Frau Dr. Schmeer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin / des
Oberbürgermeisters durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet
(§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die
Bürgermeister*innen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 124471
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124471
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-01-31 FB 01_0452_WP18 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
17.11.2024
90.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6.1
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 31.01.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 21:14