14. Februar 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Aggressive Bettelei und andere belästigende Verhaltensweisen im Bereich des Elisenbrunnens und des Domviertels - Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2024

Dez II/0039/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Eschweiler (CDU) möchte sich bei den Stadtführer*innen für die sehr sachliche Berichterstattung bedanken. Die Probleme seien gegenwärtig und vielschichtig und häufig werden in solchen Situationen die Rufe nach dem Ordnungsamt lauter. Ihrer Meinung nach könne man dies jedoch nicht darauf reduzieren. Sie selbst habe am vergangenen Samstag einen Mann entdeckt, der barfuß im Geldbrunnen gestandenund die Münzen dort rausgefischt habe. Sehr viele Menschen haben dies toll gefunden und den Mann mit ihren Handys gefilmt. Man erkenne an der Stelle klar, dass der Mann ein großes Problem habe, wenn er sich bei der Kälte barfuß in diesen Brunnen stelle. Das Problem löse sich mit dem Ruf des Ordnungsdienstes nicht, sondern es bedarf viel Ansprache und unterschiedlicher Herangehensweise, an der die Stadtverwaltung arbeite. Sie nimmt Bezug auf den Stellenplan und hält fest, dass von den für den Ordnungsdienst 249 eingerichteten Stellen nur 173 besetzt seien und somit eindeutig ein großer Personalmangel in diesem Gebiet bestehe. Man müsse unbedingt überlegen, wie man mit all den Konzepten, die auf unterschiedlichster Art und Weise entwickelt werden, dazu beitragen könne, diese Lücke zu schließen und Menschen finden, die bereit sind, für den Ordnungsdienst zu arbeiten. Hier sei ihrer Meinung nach ein Blick in die Ausschreibungen notwendig, diese müssen attraktiver gestaltet werden, um auch dauerhaft Unterstützung zu bekommen. Natürlich müsse auch auf der sozialen Seite nachgesteuert werden und daher sei das Petitum der CDU-Fraktion, sowohl dem Ordnungsdienst bei der Stellenbesetzung zu helfen, als auch mit allen die soziale Seite betreffenden Ausschüssen gemeinsam nach einer Lösung des Problems zu suchen. Man müsse sich den Herausforderungen stellen, um das Stadtbild wieder herzustellen.

Ratsherr Servos (SPD) spricht an der Stelle für die Koalition und hält fest, dass im letzten Sozialausschuss ein Antrag an die Verwaltung eingebracht wurde, ein Gesamtkonzept „Obdach“ für Aachen zu entwickeln. Dazu gehöre auch das Thema „ordnungspolitische Maßnahmen“, welches explizit in den Antrag reingeschrieben wurde. Es müssen Angebote geschaffen, vernetzt und dort ergänzt werden, wo es erforderlich sei. Die Sozialverwaltung müsse Hand in Hand mit dem Ordnungsdienst und der StädteRegion arbeiten. Sicherlich sei auch die Frage der Stellenbesetzung ein wichtiger Punkt, auch das müsse in dem Gesamtpaket mit eingeplant werden. Seiner Meinung nach könne dies eine heutige Diskussion nicht ersetzen, aber einen gewissen Impuls setzen. Die Verwaltung müsse sich nun an die Arbeit machen und mit den entsprechenden Ausschüssen das Gesamtpaket ausarbeiten. Die vorliegende Vorlage sei daher eine gute Bestandsaufnahme und der Beschlussentwurf genau der richtige. Dies bedeute nicht, dass die politische Tätigkeit nun eingestellt werde, sondern dass an den entsprechenden Stellen nun nachjustiert werde und ggf. auch Ressourcen dort zur Verfügung gestellt werden, wo es erforderlich sei.

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) teilt mit, dass er seit dem Jahr 2009 bis heute ununterbrochen Mitglied des Sozialausschusses sei und das Thema Obdachlosigkeit immer wieder auf der Tagesordnung des stehe. Dies zeige deutlich, wie lange dieses Problem auch schonbestehe. Zur heutigen Vorlage äußert er, dass die Fraktion DIE LINKE vorrangig für die sozialpolitischen Maßnahmen stehe, was nicht bedeute, dass es keine ordnungspolitischen Maßnahmen geben solle. Die in der Vorlage erwähnte Ernennung eines Kümmerers im Raum Elisenbrunnen werde man im Sozialausschuss sicherlich auch nochmal thematisieren.

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) hält fest, dass dieses gesellschaftliche Problem seit Jahren bestehe und man nicht wirklich viel tun könne, um es vollständig in den Griff zu kriegen. Man müsse akzeptieren, dass man in einer Großstadt lebe und Probleme dieser Art unvermeidbar seien. Natürlich dürfe man alle bisherigen Bemühungen nicht aufgeben, man müsse weiter daran arbeiten und unterschiedliche Konzepte entwickeln.

Ratsherr Mohr (AfD) ist der Meinung, dass die Stärke auf ordnungspolitische Maßnahmen gelegt werden müsse, da die sozialpolitischen Maßnahmen in den letzten Jahren bekanntlich nicht ausgereicht haben.

Stadtdirektorin Grehling möchte inständig darum werben, dass verschiedene Bereiche, auch hinsichtlich der Ursachenforschung, nicht in einen Topf geworfen werden. Obdachlosigkeit und Bettelei sei kein Automatismus, aggressive Bettelei erst recht nicht. Insgesamt gebe es in Aachen 14-16 auffällige Personen in der beschriebenen Art und Weise. Nicht jeder, der ordnungsbehördlich untergebracht und dem im Sinne der Obdachlosigkeit geholfen wurde, gehöre in die Rubrik dessen, was hier als Beschwerdeführung geltend gemacht worden sei. Sie bittet, dies wirklich ganz scharf zu trennen.Die Bettelei und die aggressive Bettelei habe es schon immer gegeben, jedoch überfalle nicht jeder Arme automatisch eine Bank oder werde automatisch zum Bettler. Man habe viele verschiedene Szenen, die sich extremst untereinander mischen. Man habe

Menschen, die in ihrer Abhängigkeit und Verhaltensweise Eltern geworden seien, Menschen, die psychisch gar nicht mehr in der Lage seien, es zu steuern und auch nicht ansprechbar seien. Jede Großstadt habe das Thema seit Jahren autark auf der Tagesordnung stehen. Das mache es natürlich nicht besser, zeige jedoch, dass das Thema allgegenwärtig sei. Sie hält fest, dass man durch diese Vorlage die Möglichkeit erhalten habe, zu zeigen, wie stark die Präventionsarbeit und die soziale Struktur der Stadt Aachen sei. Das Thema solle nicht nur im Sozialausschuss, sondern in den verschiedensten Ausschüssen positioniert werden. Der Fachbereich für Sicherheit und Ordnung könne nicht allein interagieren und 24/7 präsent sein. Sie betont, dass das Ziel der Aufgabe nicht eine Stadt ohne jegliche Auffälligkeit in Richtung „Belästigung“ sei, dies sei nicht möglich und daher solle auch die Erwartungshaltung darauf gerichtet sein, sondern Ziel sei es, den Zuwachs solcher Personen zu verhindern.

Ratsfrau Scheidt (Grüne) bedankt sich bei Stadtdirektorin Grehling für die Ausführungen und für die Klarstellung. Es sei wichtig, die Menschen mit sozialen Problemen und die auffälligen Personen, die hier angesprochen wurden, klar voneinander zu trennen. Sie schlägt vor, die Stadtbürger*innen in das Café Plattform miteinzubinden und zu kooperieren. Sie könne verstehen, dass das Verhalten bestimmter Obdachloser erschreckend sei, gerade auch für Touristinnen und Touristen, jedoch seien diese Menschen auch ganz normale Bürger*innen der Stadt Aachen.

Ratsherr Schaadt (Grüne) bedankt sich bei allen demokratischen Redner*innen für die differenzierte und ganzheitliche Betrachtungsweise der Problematik. Diese werde der Herausforderung und vor allem den Menschen gerecht. Der simple Ruf nach Ordnungsmaßnahmen bzw. die simplen Anforderungen, die von der AfD kommen, seien viel zu kurz gesprungen, da es hier um Menschen gehe.

Er bedankt sich bei Frau Eschweiler (CDU) für die Einleitung und hält fest, dass man beim „Schließen von Lücken“ ähnlich denke, auch in Bezug auf die vielen unbesetzten Stellen im Ordnungsdienst. Wie jedoch Stadtdirektorin Grehling bereits erwähnt habe, gehe es darum, die Ansprache zu differenzieren. Eine Möglichkeit wäre, Streetworker und Sozialarbeiter mit einzubeziehen und an diese Menschen herantreten zu lassen.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Streetworkern und dem Ordnungsdienst häufig als Lösung vorgetragen werde, was rein mathematisch auch richtig sein möge, erfahrungsgemäß jedoch nicht möglich sei. Es bedarf zumindest einer Vertrauensbasis und die ordnungsrechtliche Einführung eines vertrauenssuchenden Streetworkers werde auch aus der Sicht der Streetworker selbst nicht unbedingt herausragend gesehen. Die getrennte Aufstockung oder getrennte Zusammenarbeit, bevor man evtl. in so eine Vorgehensweise überleiten könne, insbesondere bei Menschen, die sich schon länger in der Situation befinden, sei das Eine, aber die erste Kontaktaufnahme müsse aus der reinen Vertrauensbasis kommen und werde von den Betroffenen selten hinter der Uniform vermutet.

Ratsfrau Breuer (CDU) äußert, dass es natürlich immer schon Betteleien gegeben habe, jedoch seien diese nun deutlich aggressiver geworden und die Menschen fühlen sich teilweise auch bedroht durch dieses Verhalten. Man könne Betteleien nicht gänzlich unterbinden, müsse jedoch immer weiter gemeinsam nach Lösungswegen suchen.

Ratsherr Servos (SPD) hält fest, dass das Thema momentan von allen Fraktionen bearbeitet werde, die Dringlichkeit sei bekannt. Wichtig sei die weitere Vorgehensweise, hierzu gebe es bereits verschiedene Initiativen in unterschiedlichen Ausschüssen, beispielsweise das Besetzungsverfahren im Personal- und Verwaltungsausschuss. Beigeordneter Dr.Kremer werde die Anregung mit Sicherheit mitnehmen, prüfen und entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten. Das gleiche gelte für den Sozialausschuss, ein entsprechender Beschlussentwurf liege bereits vor, daher sei die vorliegende Kenntnisnahme nicht der richtige Beschluss, entbinde die politischen Fraktionen jedoch nicht von der Pflicht, sich mit dem Thema weiter auseinanderzusetzen.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlässlich eines Schreibens von Mitarbeitenden des Aachen Tourist Service e.V. (ats) zur Situation der Obdachlosigkeit und des aggressiven Bettelns im Bereich des Elisenbrunnen/- gartens beantragte die CDU mit Tagesordnungsantrag vom 31.01.2024 eine diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Hauptausschusses am 14.02.2024.

Die freien Mitarbeitenden des ats beantragten:

-Die Ernennung eines/r Kümmerers/-in im Raum Elisenbrunnen/-garten und Krämerstraße, vergleichbar denen am Bushof und Kaiserplatz

-Regelmäßige Streifen des Ordnungsdienstes in den angegebenen Regionen, um bei Belästigungen schneller eingreifen zu können

-Stärkere Unterstützung der sozialen Dienste und des Alexianerkrankenhauses, die sich für die Obdachlosen bzw. psychisch leidenden Menschen aus der Szene einsetzen.

Zu der allgemeinen Thematik des aggressiven Bettelns und des provokanten Verhaltens wurde verwaltungsseitig zuletzt mit Vorlage FB 32/0027/WP 18 ausgeführt. So stellen, wie in nahezu allen nordrhein-westfälischen Großstädten, aggressives Betteln und provokante Verhaltensweisen in öffentlichen Bereichen auch in der Stadt Aachen eine enorme fachbereichs- und behördenübergreifende Herausforderung dar. Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie z.B. Belästigungen, Verunreinigungen, Vermüllungen, spielen insoweit eine entscheidende Rolle, als sie auch unterhalb der Schwelle der Kriminalität Unsicherheit und Unwohlsein bis hin zu Angst entstehen lassen.

Die Stadt Aachen nimmt die ihr zukommende Verpflichtung und Aufgabe der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger*innen sehr ernst. So ist der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (kurz: OSD) des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung aktuell im Zwei-Schicht-System tätig. Der „Frühdienst“ hat sonntags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 17:15 Uhr sowie freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 11:00 Uhr und 19:15 Uhr Dienst. Im „Spätdienst“ beginnt die Schicht um 17:00 Uhr respektive 19:00 Uhr und endet um 01:15 Uhr bzw. 03:15 Uhr. Mit dem letzten Stellenplanverfahren 2023 stimmte die Politik der aus ordnungsrechtlicher Sicht dringlich gebotenen Erhöhung der OSD-Planstellen um 18 Stellen zu. Insgesamt sind von den nun 54 Stellen im OSD aktuell jedoch nur 34 besetzt. Hiervon sind 4 Mitarbeitende noch in Ausbildung, sodass über das o.g. Zwei-Schicht-System verteilt faktisch nur 30 Kräfte tätig werden können, die durch die 4 Kräfte der Koordinierungsstelle sowie durch die 7 Kräfte des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes unterstützt werden. Hierbei gilt es festzuhalten, dass die vorgenannten 30 Kräfte des OSD stets mindestens in Zweier-Teams zum Einsatz kommen.

Bereits gegenwärtig stellt der historische Altstadtkern einen Einsatzschwerpunkt des OSD dar. Allerdings beschränkt sich die Tätigkeit des OSD nicht alleine auf die Innenstadt, sondern auf die gesamten 160 km² Stadtgebiet, welche insgesamt regelmäßig zu bestreifen sind. Der in Rede stehende Bereich rund um den Elisenbrunnen wird mehrfach täglich gezielt von den Einsatzkräften des OSD bestreift. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Bestreifung im Rahmen der allgemeinen Innenstadtbestreifung sowie im Rahmen der gemeinsamen Streife mit der Polizei. Der Fokus dieser Bestreifungen liegt stets auf aggressivem Betteln, lagernden Personen, Verunreinigungen / Vermüllungen sowie sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Unabhängig von den skizzierten regelmäßigen Bestreifungen kann der Ordnungs- und Sicherheitsdienst von Bürger*innen, Geschäftsleuten sowie dem ats bei akuten Störungen bzw. Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu den genannten Dienstzeiten auch über die Hotline-Rufnummer 0241/432-2801 kontaktiert werden. Bei rechtlicher Würdigung der Sachverhalte sind die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2019 heranzuziehen.

Gem. § 6 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen vom 19.03.2004 in der derzeit geltenden Fassung vom 17.07.2019 (Aachener Straßenverordnung) ist im Geltungsbereich dieser Verordnung jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen sowie Sachen zu beschädigen, insbesondere durch:

1. Betteln durch aktives Ansprechen bzw. aggressives Verhalten gegenüber den angesprochen Personen (insbesondere Versperren des Weges, Verfolgen, Festhalten, Anfassen, sonstiges aufdringliches oder einschüchterndes Verhalten, sowie organisiertes Betteln (die Erlöse werden von den bettelnden Personen an einen Auftraggeber ausgehändigt) und kommerzielles Betteln (Betteln, mit dem nicht nur vorübergehend Erträge erwirtschaftet werden, Betteln mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren).

Eine Durchsetzung und Ahndung der vorgenannten Regelung erfolgt i.d.R. durch Platzverweisung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 in der aktuell gültigen Fassung i.V.m. § 34 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2003 in der aktuell gültigen Fassung) und Einleitung eines entsprechendenOrdnungswidrigkeitenverfahrens. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Platzverweisungen in einem engen räumlichen und zeitlichen Kontext zu der abzuwehrenden Gefahr zu stehen haben, was bedeutet, dass diese Maßnahme nur kurzfristig und punktuell (i.d.R. unter 12 Std. und begrenzt auf wenige Straßenzüge) Wirkung entfalten kann. Zur Durchsetzung der Platzverweisung können betroffene Personen in Gewahrsam genommen werden, wobei dies jedoch dem richterlichen Vorbehalt unterliegt. Um dem seitens des ats geschilderten Problems daher habhaft zu werden, ist eine Intensivierung der bisherigen präventiven und begleitenden Maßnahmen im Sinne von Betreuung und Unterstützung zu bedenken.

Mit Stand 31.12.2023 sind in Aachen insgesamt 449 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Hierbei handelt es sich um 227 alleinstehende Männer und 62 alleinstehende Frauen sowie 160 Menschen, die als Paar oder im Familienverband leben. Die Fallzahlen sind seit dem Frühjahr 2023 auf einem anhaltend hohen Niveau. Die Steigerung von rund 10% in den ersten Monaten des Jahres ist insbesondere in der Personengruppe der Menschen, die als Paar oder im Familienverband leben, erfolgt. Nach wie vor ist der Wohnungsmarkt in Aachen enorm angespannt. Die Vermittlung von ordnungsbehördlich untergebrachten Menschen auf dem freien Wohnungsmarkt wird immer schwieriger und gelingt nur mit hohem personellem Aufwand.

Die Stadt Aachen unterhält insgesamt 7 Übergangsheime und zahlreiche Einzelwohnungen für wohnungslose Menschen. Ein Objekt (Leydelstr. 2) mit insgesamt 15 Plätzen für psychisch kranke Wohnungslose wird im Wege einer Kooperation mit den Alexianern betreut (Wohnhotel). Durch engmaschige soziale Betreuung werden die Menschen intensiv dabei unterstützt, unter Berücksichtigung ihres Krankheitsbildes die Wohnungslosigkeit zu überwinden. Zusätzlich wird das Haus Lintertstr. 29 in Kooperation mit verschiedenen Trägern ebenfalls zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen, z. T. mit eigenen Mietverträgen, genutzt (Clearingstelle der WABe, ambulant betreutes Wohnen Caritas und Träger der BeWo-Anbieterkonferenz).

In der überwiegenden Anzahl handelt es sich bei den städtischen Unterkünften um klassische Mehrfamilienhäuser, in denen Familien in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht werden. Einzelpersonen werden in Einzel- oder Mehrbettzimmern untergebracht und nutzen gemeinsam die Küche und das Bad der jeweiligen Wohnungen. Darüber hinaus gibt es auch Übergangsheime mit Appartements sowie Kleinwohnungen, in denen Einzelpersonen und Paare untergebracht werden. Einzelpersonen oder Familien, bei denen der Unterstützungsbedarf gering eingeschätzt wird, werden vermehrt in städtischen oder angemieteten Einzelwohnungen untergebracht.

Die Bewohner*innen der Übergangsheime und der zur Verfügung gestellt Einzelwohnungen werden durch den städtischen Sozialdienst betreut. Ein/e Sozialarbeiter/in ist zuständig für 50 Alleinstehende oder 75 Personen, die im Familienverband leben. Ziel ist es, die Bewohner*innen bei der Bewältigung der bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, um zukünftig wieder eine reguläre Wohnung beziehen zu können. Der städtische Sozialdienst berät die Klient*innen allgemein und vermittelt im Bedarfsfall an weitergehende Hilfsangebote verschiedener Träger. Falls nötig, werden die betroffenen Personen bei der Inanspruchnahme der Hilfen auch persönlich begleitet.

In allen Übergangsheimen sind zudem städtische Hausmeister*innen im Einsatz, die insbesondere für die Ausstattung der Wohnungen, die Einhaltung der Hausordnung sowie die Sauberkeit und

Sicherheit der Einrichtung zuständig sind. Die häufig sucht- und/oder psychisch kranken Nutzer*innen verursachen regelmäßig erhebliche Schäden am Mobiliar, an den sanitären Einrichtungen, an Fenstern und Türen. Die Kolleg*innen vor Ort sorgen zeitnah für die erforderlichen Reparaturen.

Insbesondere durch fehlendes Hygieneverhalten bis hin zu sogenannten Messie-Tendenzen sind Zimmer häufig stark verschmutzt bzw. zugestellt. Entrümpelungen auch gegen den Willen der Bewohner*innen werden regelmäßig durchgeführt. Hierzu bedarf es jedoch entweder einer Gefahr aus Sicht des Brandschutzes (Rettungswege zugestellt) oder für die Bewohner*innen selbst (z. B. Schädlingsbefall). In Fällen, in denen eine (Krankheits-) Einsicht bei den betroffenen Bewohner*innen nicht vorhanden ist, wird eng mit dem sozialpsychiatrischen Dienst zusammengearbeitet.Neben dem Angebot, in einem städtischen Übergangsheim untergebracht zu werden, gibt es für Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine Vielzahl weiterer Hilfen.

Die Angebote reichen von sozialer Beratung und der Vermittlung weitergehender Hilfen über die Einrichtung einer Postadresse, Tagestreffsmit Getränken und dem Angebot von Mahlzeiten, Duschmöglichkeiten, Nutzung von Waschmaschinen bis zur kostenlosen Nutzung der städtisch finanzierten Notschlafstelle. Damit stehen auch unabhängig von der Unterbringung in städtischen Übergangsheimen nahezu rund um die Uhr Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem erfolgt im Stadtgebiet Aachen aufsuchende soziale Arbeit von Streetworkern der WABe, des Caritasverbands und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule. Eine Vernetzung aller im Bereich der Wohnungslosenhilfen engagierten Träger und Institutionen erfolgt in den monatlichen Treffen des Arbeitskreises niederschwellige Hilfen (Teilnehmer: Caritas mit Café Plattform und Notschlafstelle sowie Streetwork der Suchthilfe, WABe mit Wärmestube und Fachberatungsstelle für Frauen sowie Streetwork, Bahnhofsmission, Bewährungshilfe, Sozialdienst JVA, JobCenter, sozialpsychiatrischer Dienst, Alexianer, Schervierstube, Streetwork des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Sozialdienst des FachbereichsWohnen, Soziales und Integration) .

Das vorstehende Angebot besteht ganzjährig, so dass niemand draußen schlafen muss- weder bei warmen noch bei kalten Temperaturen. Die Kräfte des OSD und des Streetworks verweisen die Obdachlosen stetig auf die dortig freien Kapazitäten. In den Wintermonaten ergänzen die sogenannten Kältehelfer der Johanniter das bestehende umfangreiche Angebot, indem sie zweimal in der Woche an zwei Ausgabestellen Getränke, Essen und warme Kleidung ausgeben.

Es gibt jedoch Menschen, die die bestehenden Angebote nicht annehmen können oder wollen. Auch diese Personen zu erreichen und durch Ansprache und Aufbau einer Bindung in das Hilfesystem zu holen, ist weiterhin Ziel der im Bereich der Wohnungslosenhilfe tätigen Träger und Institutionen. Perspektivisch soll ein Angebot im Rahmen des Housing First Konzeptes die bestehenden Hilfen ergänzen.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen das Erfordernis und die bereits diesseitige fachbereichs- und behördenübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich des Umganges von Obdachlosen oder aggressiv bettelnden Personen, gleichwohl es sich hierbei um zwei gesonderte Personengruppen handelt. Nicht jede/jeder Obdachlose ist der Gruppe der „Bettler“ oder gar „aggressiven Bettler“ zuzuordnen. Und nicht jede/jeder aggressive oder „auffällige Bettler“ ist der Gruppe der obdachlosen Aachener und Aachenerinnen zuzuordnen. Auf der einen Seite ist die Zahl der „Zugereisten“ Obdachlosen und zugereisten Bettler nicht zu unterschätzen. Auf der anderen Seite befördern jenseits der Obdachlosigkeit gegebene dauerhafte Suchterkrankungen auch eine ständig steigende Zahl psychischer Erkrankungen, die dann in physische Erkrankungen und eben auffälliges Verhalten münden.

Aus Sicht der Verwaltung ist es vorrangig geboten, die Vakanz der 24-Stellen im OSD zu schließen. Die Schaffung einer weiteren Kümmerinnenstelle für den Bereich Elisenbrunnen kann, wie auch die vergangenen Ausschreibungsverfahren verdeutlichten, keine kurzfristig wirkende Maßnahme sein.

Des Weiteren ist der Elisenbrunnen und -garten aus Sicht der Verwaltung trotz der Schilderungen und tatsächlichen Erfahrungen nicht mit der Situation am Kaiserplatz und am Bushof gleichzusetzen. Schließlich rechtfertigen die dortigen Zustände gar eine stationäre Videoüberwachung durch die Polizei. Die sichtbare Situation am Elisenbrunnen spiegelt vielmehr eine in der gesamten „zentralen“ Einkaufsstadt gegebene Situation wider, die zum Beispiel hinreichend in den Sommermonaten rund um die gastronomischen Betriebe des Marktes deutlich erfahrbar ist.

So wird das aggressives Betteln in der Innenstadt, insbesondere auch am Elisenbrunnen, weiterhin verstärkt im Fokus der Kräfte des OSD sowie des Streetworks liegen. Des Weiteren wird die Verwaltung den Austausch mit dem Alexianerkrankenhaus – wie bereits in der kommunalen Gesundheitskonferenz am 24.05.2023 angeregt und besprochen - bzgl. der dortigen Maßnahmen im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen intensivieren, denn auch die durchschnittlich vom OSD durchgeführten ca. 750 Maßnahmen nach dem PsychKG binden hiesig enorme personelle Kapazitäten, ohne dass diese – wie das Schreiben des ats verdeutlicht – eine spürbare Wirkung für die Bürger*innen in der Innenstadt entfalten.

Darüber hinaus ist im zweiten Quartal diesen Jahres ein Fachaustausch geplant, welcher sich ausschließlich mit den Themen „Obdachlosigkeit“ und „aggressives Betteln“ und kurzfristigen Handlungsmaßnahmen beschäftigen wird. Die Verwaltung wird die Politik hierzu noch gesondert informieren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-09 Dez II_0039_WP18 Aggressive Bettelei SAO.pdf

16.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 14.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
31.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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