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Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung: Umsetzung des Aachener Modells (QuiK-K)

FB 45/0476/WP18 · Entscheidungsvorlage

Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung: Umsetzung des Aachener Modells (QuiK-K)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kaldenbach weist ergänzend darauf hin, dass sich in der vorab per Mail versandten Vorlagenversion noch der Begriff der „Kindertagespflege“ finde. Richtigerweise müsste es jedoch „Kinderpflege“ heißen. In der nun ausgelegten Version sei dies bereits angepasst.

Herr Brötz bittet um Verständnis für das kurzfristige Einbringen dieses wichtigen und komplexen Themas in die heutige Sitzung. Die Verwaltung sei bislang bemüht gewesen, die Politik bestmöglich über die aktuellen Sachstände zu den Verhandlungen mit dem Landesministerium auf dem Laufenden zu halten. Im bisherigen Prozess habe es viele Wendungen gegeben. Das Ministerium habe zunächst gezögert, einen qualifizierten Quereinstieg überhaupt zu ermöglichen. Ursprünglich sei das Aachener Modell breiter aufgestellt gewesen, es sei beispielsweise zugänglich gewesen für Menschen mit und ohne Weiterbildungsinteresse. Nun liege der Fokus auf die Möglichkeit eines Quereinstiegs für Menschen mit einem Qualifizierungsinteresse mit der Perspektive, nach zwei Jahren in das zweite Ausbildungsjahr der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) Kinderpflege einsteigen zu können. Das Ministerium strebe an, das nun abgestimmte Modell „QuiK-K“ ab 2024/2025 mit drei Modellkommunen zu testen. Die Entwicklungen hätten sich jüngst überschlagen: es habe verschiedene, kurzfristige Abstimmungen mit dem Ministerium gegeben, telefonische Rücksprachen und Sitzungen zu der Frage, ob und in welcher Form dies umgesetzt werden könne. Es stehe fest, dass das Land das Modellprojekt nicht finanziell unterstützen werde. Dies sei eine massive Einschränkung und die Beteiligten in Aachen seien sehr enttäuscht über die Haltung des Landes. Von Seiten des Städtetages habe es eine Mobilisierung der anderen kommunalen Spitzenverbände gegeben, sich nachhaltig für eine Förderung des Landes einzusetzen.

Eine Bewerbung als Modellkommune sei bis zum 29.02.2024 möglich, dies sei auch der Hintergrund für die kurzfristige Tischvorlage. Die kurze Bewerbungsfrist sei eine Zumutung, da – sofern die Stadt Aachen den Zuschlag erhalte – erhebliche kommunale Mittel eingespielt werden müssten. Bei einem positiven Votum des Ausschusses sei auch eine umgehende, enge Zusammenarbeit mit der VHS notwendig, welche in kürzester Zeit ein entsprechendes Qualifizierungsprogramm konzipieren müsse.

Ebenso werde eine Koordinierungsstelle benötigt, die bei der möglicherweise anstehenden Abstimmung und Geltendmachung von Ansprüchen der Personen beim Jobcenter unterstützen könne. Nicht zuletzt müssten sich interessierte Personen für die Qualifizierung finden. Auch die Einbindung der freien Träger sei unerlässlich und wichtig.

Dennoch schlägt die Verwaltung vor, sich zu bewerben. Das System KiTa befinde sich an der Grenze. Dies könne ein Versuch sein, neue Personen für das System zu gewinnen ohne den Anspruch auf qualifizierte Kräfte aufgeben zu müssen.

Herr Kaldenbach betont, dass hiermit ein Weg beschritten werde, was es bislang in der Form noch nicht gegeben habe. Der öffentliche Jugendhilfeträger werde sich in neue Themenfelder, wie beispielsweise die Leistungen nach dem SGB III, einfinden und mit den entsprechenden Akteuren (Weiterbildungsträger, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Berufskollegs) abstimmen. Insofern stimme er einer Aussage des Ministeriums zu, dass hierfür Pioniere gesucht würden. Er bedauert jedoch, dass das Land sich weigere, das Projekt finanziell zu unterstützen. Die in der Vorlage benannten finanziellen Mittel hätten sich aus den allen bekannten Informationen der letzten Tage ergeben, verknüpft mit potenziellen Unwägbarkeiten und Annahmen. Somit stünde alles noch unter Vorbehalt. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befinde sich in engem Austausch mit der Kämmerei.

Herr Brötz verdeutlicht, dass auch das Schulministerium mit involviert sei, hierbei handele es sich um einen Paradigmenwechsel. In der regulären praxisintegrierten Ausbildung müssten jedoch 1.420 Unterrichtsstunden im ersten Ausbildungsjahr nachgewiesen werden. Im Programm QuiK-K könnten die ersten 480 Stunden über Weiterbildungsträger abgedeckt werden. Das Schulministerium habe sich damit einverstanden erklärt, dass die übrigen Stunden mit ihrer Genehmigung als Praxisstunden in den Einrichtungen vor Ort geleistet werden könnten. Dies sei ein großer Kompromiss von Seiten des Ministeriums.

Frau Scheidt hebt hervor, dass die Bewerbung als Stadt Aachen der einzig logische Schritt wäre, nachdem so viel Vorarbeit geleistet worden sei. Alle beteiligten Akteure hätten nie den Mut verloren und sich nicht beirren lassen, dies erfordere nun die nötige Anerkennung. Möglicherweise könnten von der Pilotphase auch andere Kommunen profitieren.

Herr Tillmann erinnert sich zurück an die erste Beratung in der Sondersitzung des KJA am 17.01.2023. Seither sei viel passiert und es sei positiv, dass das Land diese Pilotphase grundsätzlich ermögliche. Bei dem Programm handele es sich zwar nicht mehr um dasselbe wie vom Aachener Workshop erarbeitet. Es würden nun viele neue Akteure involviert, die Voraussetzungen seien aus seiner Sicht nicht besonders niederschwellig. Es sei auch äußerst bedauerlich, dass das Land nicht zu einer finanziellen Förderung bereit sei. Mit der derzeitigen Ausgestaltung des Programms müsse man sich nun arrangieren. Es biete trotzdem eine Chance, daher unterstützt er den Beschluss. Die notwendigen finanziellen Mittel würden zu gegebener Zeit beschlossen.

Frau Schmitt-Promny schließt sich den bisherigen Ausführungen weitgehend an. Es sei unstreitig, dass eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden müsse. Sie dankt der Verwaltung für die umgehende Weiterleitung der Informationen aus den letzten Abstimmungen mit dem Ministerium. Die Information an die Jugendämter sei erst Ende Januar erfolgt und bereits eine Woche später sei die Vorlage per Mail verschickt worden. Dies lobt sie ausdrücklich. Auch wenn noch viele Fragestellungen offen seien, sei es für sie keine Option, dass sich die Stadt Aachen nicht bewerbe. Der Quereinstieg sei dringend notwendig, die Bewerbung um die Pilotphase sei folgerichtig. Nichtsdestotrotz bittet sie die Verwaltung um die Koordination eines Fachgesprächs mit der Politik bis zum 29.02.2024, um möglichst viele Fragen abstimmen zu können. Sie pflichtet Herrn Brötz insofern zu, dass die Zusammenarbeit mit und zwischen den beiden Ministerien gut und wichtig sei. Gleichzeitig stelle das Schulministerium viele Hürden auf und erschwere verschiedene, weitere Zugänge ins System KiTa. Die Ansätze zur Vermittlung des Fachwissens sollten mit neuen Lernmethoden überdacht werden. Es sei ein offener Zugang zum System notwendig.

Herr Tillmanns lobt die Verwaltung für ihre geleistete Arbeit. Auch aus seiner Sicht sei es keine Frage, dass sich die Stadt bewerbe. Er stimmt Herrn Tillmann zu, dass man sich mit dem Programm arrangieren müsse. Dennoch halte er das Ergebnis – nämlich eine Qualifizierungsmaßnahme für 20 Personen für ungefähr 600.000 Euro – für zu wenig. Dies liege weder in der Verantwortung der Verwaltung noch des Ausschusses, sondern des Systems. Die gegenwärtige Situation sei sehr bedauerlich und es sei nicht richtig, dass die Kommunalpolitik nun darüber entscheiden müsse, wie die Finanzierung in den Haushalt eingestellt werden könne. Es hätte ein gutes Signal von Seiten des Landes sein können, die Kommunen, die sich auf den Weg machen würden, entsprechend zu würdigen und zu unterstützen.

Frau Mendes erläutert, dass auch der Jugendamtselternbeirat über das Programm QuiK-K enttäuscht sei. Es wirke eher wie ein Marathon als der notwendige Sprint. Die Zeit, bis die interessierten Personen tatsächlich unterstützend in das System integriert werden könnten, würde nun länger dauern. Sie begrüße dennoch, dass sich die Stadt bewerben wolle. Möglicherweise könne dies ein Anfang sein.

Frau Vallot betont ebenfalls, dass es eine Zumutung vom Ministerium sei, dass in kürzester Zeit ein neuer Ausbildungsgang quasi erfunden werden müssen bei dem gleichzeitigen Risiko, dass die Bewerbung abgelehnt werden könnte. Dann wäre es umsonst gewesen. Sofern sich die Verwaltung bewerben wolle, werde sie dies unterstützen. Genauso könne sie allerdings nachvollziehen, wenn es zeitlich nicht mehr umsetzbar wäre. Ebenso halte sie es für unerhört, dass die Kommunen dazu angehalten seien, die Finanzierung selbst zu stemmen.

Herr Brötz stimmt Frau Vallot zu. Es müssten verschiedene Akteure und Abläufe gut ineinandergreifen, damit es funktionieren könne. Gleichzeitig habe es positiv hervorzuhebende Entwicklungen gegeben, wie beispielsweise, dass über Quik-Kdie Personalverordnung indirekt erweitert werde und die Bereitschaft des Schulministeriums, das QuiK-K anzuerkennen. Dass sich das Land aus der Finanzierung heraushalte, sei sehr ärgerlich und belastend aber gleichzeitig sei diese Verschiebung von Landes- und Kommunalaufgaben zu Lasten der Kommune nicht neu.

Frau van der Meulen bekräftigt auch ihre Unterstützung für das Vorhaben. Letzten Endes gelte es nun abzuwarten, ob die Bewerbung erfolgreich verlaufe. Im Anschluss könne gemeinsam überlegt werden, wie es weitergehe, insbesondere wie es finanziert werden könne.

Frau Baumbach berichtet von der Abstimmung im Sprecher*innenteam der AG § 78 KiTas und Kindertagespflege. Auch von dortiger Seite aus würde eine Bewerbung begrüßt. Die Träger seien enttäuscht über die Haltung des Landes. Von Herrn Zohren (pro futura) habe es den Vorschlag gegeben, sich nochmals in einer größeren Runde – ähnlich wie beim Workshop – zusammen zu setzen. Unabhängig vom weiteren Verlauf des Programms QuiK-K müsse gemeinsam überlegt werden, wie es weitergehen könne. Denn im Endeffekt seien die 20 Personen zu wenig, um das gesamte System zu entlasten.

Frau Scheidt unterstützt den Vorschlag nach einem erneuten Austausch. Sie schlägt hierfür einen Termin im Zeitraum zwischen Karneval und Ostern vor.

Herr Weinen stellt abschließend das gemeinsame, mutige und standhafte Engagement aller Beteiligten im Interesse der Kinder positiv heraus. Ebenso lobt er die fraktionsübergreifende Suche nach Lösungen. Dies sei in Aachen einzigartig.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, sich bis zum 29.02.2024 am Bewerbungsverfahren des Landes zum Modellvorhaben „Quereinstieg in der KiTa – Kinderpflege“ (QuiK-K) als Stadt Aachen zu bewerben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, sich bis zum 29.02.2024 am Bewerbungsverfahren des Landes zum Modellvorhaben „Quereinstieg in der KiTa – Kinderpflege“ (QuiK-K) als Stadt Aachen zu bewerben.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Mangel an Fachkräften in der frühkindlichen Bildung stellt mittlerweile eine erhebliche Herausforderung dar. Neueinstellungen können die Ausfälle (z.B. aufgrund von Schwangerschaften, Elternzeiten, Langzeiterkrankungen) oder die Weggänge (z.B. durch Umzüge, Verrentungen und Berufswechsel) kaum ausreichend kompensieren. Die Folgen dieser Situation sind spürbar, nicht nur für die betroffenen Familien, sondern auch für die verbleibenden Fachkräfte und die Träger von Kindertageseinrichtungen, die nahezu täglich mit den Konsequenzen konfrontiert werden. Diese reichen von der Reduzierung der Betreuungszeiten bis hin zur Schließung von Gruppen oder ganzen KiTas. Die gleichzeitige Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus des Betreuungsangebots in der Region setzt das System zusätzlich unter Druck.

Um diesem Fachkräftemangel zu begegnen, wurde das bereits bekannte „Aachener Modell“ von verschiedenen Kita-Trägern, Berufskollegs, weiterbildungsträger, Personalräten und Elternvertretungen der Stadt Aachen entwickelt. Seither fanden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen zwischen der Verwaltung, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) sowie dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKJFGFI) statt. Im Rahmen eines Arbeitskreises des MKJFGFI mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen wurde das Konzept des „Aachener Modells“ aufgegriffen.

Anteile des „Aachener Modells“ wurden in ein Modellvorhaben des Landes „Quereinstieg in der KiTa – Kinderpflege“ (QuiK-K) aufgenommen.

Geplant ist, Personen ohne formale pädagogische Ausbildung und niedrigen formalen Zugangsvoraussetzungen die Möglichkeit zu bieten, in einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten und sich weiter zu qualifizieren. Die Quereinsteiger*innen werden fortlaufend durch theoretische und praktische Ausbildungsmodule qualifiziert. Nach einer Einarbeitungsphase können die Personen zeitlich befristet, anteilig als Ergänzungskräfte eingesetzt werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Qualifizierungsphase erwerben die Quereinstiger*innen ein Zertifikat, das ihnen ermöglicht, im zweiten Jahr der Kinderpfleger*innen -Ausbildung an einem Berufskolleg aufgenommen zu werden.

Ziel ist, mehr Personal in der Kindertageseinrichtungen zu bekommen und zeitgleich die fachliche Qualifizierung vorzunehmen.

Konkrete Planungen wurden bisher jedoch nur rudimentär bekanntgegeben. Im Rahmen einer Infoveranstaltung für interessierte Kommunen am 26.01.2024 machte das Land deutlich, dass vieles noch nicht geregelt ist. Aus diesem Grunde suche man „Pioniere“, die ein gutes Netzwerk mit Jobcenter, Agentur für Arbeit, Weiterbildungs- und KiTa-Trägern haben.

Deutlich ist aber, dass das Land nicht bereit ist, sich an den damit verbundenen Kosten zu beteiligen.

Die Rahmenbedingungen zur Teilnahme an der Erprobungsphase sehen vor, dass interessierte Kommunen bereits zum 01.08.2024 mit der Qualifizierung von Quereinsteiger*innen im Bereich der Kindertagesstätten beginnen können. Hierzu sollen Interessensbekundungen erfolgen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29.02.2024. Nach jetzigem Stand sollen nur 2-3 Kommunen hierfür die Möglichkeit erhalten. Hinsichtlich des Modellvorhabens und dessen „Leitplanken“ wird auf die anliegenden Unterlagen verwiesen.

Um dieses Modell umsetzen zu können, bedarf es einer intensiven Kooperation mit einem Weiterbildungsträger (VHS) und der Agentur für Arbeit/Jobcenter (zur maximalen Refinanzierung). Die Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe und den Berufskollegs ist selbstredend.

Die veröffentlichten nur sehr groben und lückenhaften Rahmenbedingungen stellen die Stadt Aachen und ihre möglichen Partner vor enormen konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.

VHS

Die VHS Aachen wurde bereits bei der Erstellung des Konzeptes zum „Aachener Modell“ als wichtiger Kooperationspartner angefragt. Seither befinden sich der FB 45 und die VHS in intensiven Gesprächen. Um die Förderfähigkeit nach dem SGB III zu erhalten, wird die VHS der formale Maßnahmeträger sein müssen. Das bedeutet, dass die finanzielle Abwicklung des Modellvorhabens über die Volkshochschule erfolgen muss. Als erste Grundlage hat die VHS kurzfristig eine Kostenkalkulation für einen Lehrgang mit 20 Plätzen kalkuliert. Hiernach betragen die Kosten rd. 10.500 € je Teilnehmer*in für die Gesamtmaßnahme.

Verhandlungen mit der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit

Gefördert werden können nach dem SGB III sowohl Lehrgangsgebühren als auch Lohnkosten sowie Hilfen zum Lebensunterhalt der Quereinsteiger*innen. Es besteht jeweils ein individueller Rechtsanspruch auf diese Förderungen. Die Höhe der Förderung ist an individuellen und persönlichen Voraussetzungen geknüpft.

Die Förderungsvoraussetzungen werden auf 2 „Zielgruppen“ differenziert:

  1. Qualifizierung Arbeitsloser (vor Einstellung) - Bezieher*innen des ALGs I

-Kein Arbeitsvertrag; Beschäftigungsverhältnis: Praktikum

-Personen erhalten weiterhin Leistungen des ALG I

Für diese Personengruppe können bis zu 100 % der anfallenden Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten sowie Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung gewährt werden. Mithilfe von Bildungsgutscheinen erhält dieser Personenkreis fortlaufend die bis dahin gewährten SGB I Leistungen.

Die Teilnehmer*innen erhalten keinen Arbeitsvertrag, sondern werden über den Maßnahmeträger (VHS) den KiTas zum Praktikum zugewiesen.

Die Förderung für Bezieher*innen von Bürgergeld wird nicht über die Agentur für Arbeit, sondern über das Jobcenter ausgezahlt. Theoretisch entspricht die Höhe der Förderung derjenigen, die über die Agentur für Arbeit angeboten wird. Ein Problem liegt jedoch in den Haushaltsbedingungen des Bundes, die zu Kürzungen der Weiterqualifizierungsgelder bei den Jobcentern geführt haben. Nach ersten Gesprächen empfiehlt die Agentur für Arbeit, diese Personen mit einem Arbeitsvertrag einzustellen. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber Zuschüsse für die Qualifizierung der Beschäftigten erhalten (siehe Ziff.2).

  1. Qualifizierung Beschäftigter (nach Einstellung)

-Arbeitsvertrag

-Personen erhalten Arbeitsentgelt

Dieser Personenkreis muss über den Träger der Kindertageseinrichtung einen Arbeitsvertrag erhalten.

Für gering qualifizierte Personen können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und Lohnkosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Für nicht gering Qualifizierte fällt dieser Zuschuss deutlich niedriger aus. Derzeit ist davon auszugehen, dass für diese Personengruppe mit einem Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren i.H.v. ca. 25 % und mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt i.H.v. 30 % zu rechnen ist.

Die Förderungsvoraussetzungen werden jedoch stets individuell geprüft und setzen dazu eine Beratung durch die Agentur für Arbeit voraus. Ein einheitlicher und pauschalierter Förderungsrahmen kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Förderung der praktischen Anleitung

Der Weiterbildungsträger hat die Möglichkeit, sämtliche anfallenden Kosten für die Weiterbildung und das Curriculum geltend zu machen. Die Agentur für Arbeit betonte, dass auch die Kosten für die praktische Anleitung übernommen werden können, sofern sie im Vertrag zwischen dem Weiterbildungsträger und der Agentur für Arbeit ausdrücklich festgehalten und Teil des Curriculums sind.

Förderung während der anschließenden PiA-Ausbildung

Des Weiteren wird während der nachfolgenden PiA-Ausbildung ein Zuschuss seitens der Agentur für Arbeit für beide zuvor genannten Zielgruppen in Aussicht gestellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine finanzielle Unterstützung bereitzustellen, welche die die Einkommensdifferenz während der PiA-Ausbildung ausgleicht und somit die Kontinuität der beruflichen Entwicklung fördert.

Curriculum

Das von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Curriculum muss vom Weiterbildungsträger bis zum 01.08.2024 implementiert werden. Hierbei sind nicht nur die Inhalte des Curriculums zu erarbeiten, sondern es müssen auch bestehende Schulplätze belegt oder sogar gänzlich neue geschaffen werden. Gleichzeitig ist es erforderlich, kurzfristig das benötigte Personal für die Beschulung der Quereinsteiger*innen zu finden. Dies umfasst eine zeitnahe Rekrutierung von Lehrkräften oder anderen Fachkräften, die für die erfolgreiche Umsetzung der Qualifizierungsphase entscheidend sind.

AZAV – Qualifizierung

Der Weiterbildungsträger und der Träger der Maßnahme (VHS) muss eine derzeit noch nicht vorhandene AZAV-Zertifizierung vorweisen. Die Kosten für die Zertifizierung belaufen sich auf einen mittleren vierstelligen Betrag. Erfahrungsgemäß beträgt der zeitliche Rahmen für eine solche AZAV-Zertifizierung zwischen einer Woche und drei Monaten.

Lohnkosten der Quereinsteiger*innen

Die Eingruppierung der Quereinsteiger*innen erfolgt trägerintern.

Personen, die im Rahmen des „Aachener Modells“ eingesetzt werden, werden nach ersten Einschätzungen in die Endgeldgruppe 3 TvöD – SuE eingruppiert. Für die Planung der Personalkosten werden die Werte der KGSt angesetzt. Für die EG S 3 TVöD-SuE wird ein Wert i.H.v. 55.300 € pro Jahr ausgewiesen.

Eine erste grobe Kalkulation unter Einbezug der Informationen, die erst am 24.01. und 26.01.2024 seitens einer Vertreterin der Regionaldirektion der Arbeitsagentur übermittelt wurde, ergibt einen Anteil von rd. 560.000 € - 580.000 € für die ersten beiden Jahre der auf die Stadt Aachen für einen ersten Lehrgang mit 20 Teilnehmenden entfällt. Hierin enthalten sind auch Projektkosten für den Fachbereich FB 45. Die vom Land erwartete „Pionierarbeit“, die Begleitung der arbeitsmarktgeförderten Einzelfälle sowie die notwendigen Netzwerkabstimmungen sind nicht aus dem Bestand im laufenden Betrieb zu stemmen. Hierfür bedarf es zusätzlichen Know-hows, der ggfls. einzukaufen ist. Die Kosten für die anschließende PIA-P Ausbildung (2. Jahr) fallen zusätzlich an. Die Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die Refinanzierung über die Arbeitsagentur/Jobcenter am Ende auch so eintrifft.

Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen haben betont, dass sie an dem Modellvorhaben teilnehmen möchten, sofern die Stadt Aachen beteiligt. Allerdings sind sie aufgrund der finanziellen Gesamtsituation nicht in der Lage, finanzielle Mittel beizusteuern. Auch die Städteregion Aachen hat Interesse am Modellvorhaben signalisiert.

Fazit:

Das Land greift mit dem vorgelegten Modellvorhaben einzelne Punkte des „Aachener Modells“ auf. Auch wenn leider andere Aspekte nicht beinhaltet sind, der Förderrahmen über aufwendige arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgt, das Modell noch sehr rudimentär beschrieben ist und eine solche Maßnahme nur einen kleinen Beitrag zur Milderung der Personalsituation darstellt, sollte sich die Stadt Aachen daran beteiligen. Letztlich auch, um mit den damit verbundenen Erfahrungen/Erkenntnissen und Netzwerken weiter an nachhaltigen Lösungen aktiv im Sinne der Kinder, der Familien und der Mitarbeitenden zu arbeiten.

Im Falle einer positiven Entscheidung der Politik wären die notwendigen Mittel zusätzlich in den Haushalt einzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-02 FB 45_0476_WP18 Fachkraeftemangel in SAO.pdf

11.10.2024

781.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 06.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:22

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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