29. Februar 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 4Öffentlich

Nachbereitung zu TOP Ö 5 der Sitzung vom 07.12.2023 Aufklärung zu Teamtagen und ähnlichen internen Veranstaltungen – hier: Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen

FB 14/0191/WP18 · Kenntnisnahme

Nachbereitung zu TOP Ö 5 der Sitzung vom 07.12.2023 Aufklärung zu Teamtagen und ähnlichen internen Veranstaltungen – hier: Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Emmerich leitet auf Bitte des Vorsitzenden in das Thema ein. Er weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung stehe. Insgesamt sei festzustellen, dass seitens der Verwaltung bereits einige wesentliche Maßnahmen ergriffen wurden. Die noch fehlenden Regelungen für anlassbezogene Zuwendungen seien in Arbeit. Es sei eine Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden der Eigenbetriebe und der Kernverwaltung feststellbar. Es habe hierzu durch die Verwaltungsleitung Gespräche mit den Betriebsleitungen gegeben; Ziel sei eine verwaltungsweite Anpassung der Regelungen, um den Haushaltsgrundsätzen gerecht zu werden.

Herr Pilgram (Grüne) äußert, dass der Fachbereich Rechnungsprüfung alle Fragen sehr seriös aufgeklärt habe und keine „Verdunkelung“ erkennbar sei. Aus den Feststellungen seien Folgerungen gezogen und Maßnahmen angestoßen worden. Es habe eine sehr sorgfältige Prüfung, auch bei den Eigenbetrieben, stattgefunden. Er freut sich über die klare Aussage zum Mitarbeitendenfest, welche auch die Grüne-Fraktion gut mittragen könne.

Herr von Thenen (CDU) hegt Zweifel, dass alle Fragen beantwortet wurden. Er fragt nach, wie der Divisor „Kosten pro Mitarbeitenden“ ermittelt wurde. Herr Emmerich erläutert hierzu, dass die Mitarbeitenden aller Eigenbetriebe/ eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen eingeflossen seien.

Frau Begolli (Linke) knüpft an und weist auf die Berichterstattung hin, bei der ein wesentlicher Punkt nicht kommuniziert worden sei und zwar, dass sich die Kosten auf 7 € pro Mitarbeitenden pro Jahr beliefen. Sie zeigt sich irritiert bzgl. der Handhabung zu Bewirtungsaufwendungen. Sie erinnere sich an eine Äußerung von Herrn Mertens (FB 11/400) in der letzten Sitzung, dass man nicht alles überregulieren müsse. Sie habe den Eindruck, dass die Bewirtungen immer in einem ordentlichen Rahmen gehandhabt wurden und sehe daher nicht die Notwendigkeit einer Regulierung.

Frau Moselage (FDP) äußert, man sei mitten im Prozess und weist darauf hin, es müsse eine Analogie der Regelungen zwischen Kernverwaltung und Eigenbetrieben geben. Man solle nichts regulieren, was nicht eine strafrechtliche Relevanz besitze. Die Richtlinie dürfe nicht dazu führen, dass Mitarbeiter etwa keinen Blumenstrauß zum Jubiläum bekämen.

Frau Lürken (CDU) weist auf die Schwierigkeit hin, zwischen den Inhalten des öffentlichen und nichtöffentlichen Teils zu trennen. Die Frage der Gleichbehandlung sei aus Sicht der CDU-Fraktion wichtig. Sie bittet, die Diskussion im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Auf der Basis der im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.23 vorgetragenen Erkenntnisse über die Finanzierung von Teamtagen und ähnlichen internen Veranstaltungen ergaben sich unterschiedliche seitens der Verwaltung zu ergreifenden Maßnahmen. Diesen wird nachgekommen. Insbesondere konkrete Regelungen über die Handhabung und Finanzierung von fachbereichsübergreifenden Veranstaltungen sowie Regelungen zur Handhabung von Bewirtungsaufwendungen sind im Entwurf erstellt und befinden sich in der Abstimmung. Die Fragestellungen im Rahmen der in einem konkreten Fachbereich festgestellten Auffälligkeiten befinden sich in der internen Bewertung.

Darüber hinaus erfolgen Verbesserungen in der Nachvollziehbarkeit und Auswertung archivierter Buchungsunterlagen.

Für das im Jahr 2025 vorgesehene Mitarbeitendenfest wird mit Blick auf das angestrebte Ziel der Mitarbeiterbindung eine konkrete Kostenplanung im Rahmen der Budgets erstellt.

Bei der weiteren Aufarbeitung seitens der Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die meisten Eigenbetriebe der Stadt im Rahmen der Ausführung des Wirtschaftsplans Aufwendungen für übergreifende Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern und Sommerfeste in einer durchschnittlichen Höhe von rund 7 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr verausgabt hatten, was nicht im Einklang mit der geltenden gesamtstädtischen Handhabung der Haushaltsausführung stand. Begründet wird dies ebenso wie die anlass- und personenbezogenen Zuwendungen für Jubiläen, o.ä. mit der notwendigen Mitarbeitendenbindung und den besonderen Erschwernissen während bzw. nach der Corona-Pandemie. Klarstellende Regelungen werden auch hier getroffen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig beschlossen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-14 FB 14_0191_WP18 Nachbereitung zu TOP SAO.pdf

19.11.2024

111.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
Rechnungsprüfungsausschuss
Datum
Do., 29.02.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:31