7. März 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 8Öffentlich

Sachstandsbericht Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“

FB 45/0478/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Heider merkt an, dass unter Punkt 2.1 der Vorlage der Anschein erweckt werde, dass bei den vier Schulen, welche Prowise Geräte erhielten, keine Angabe zum Sachstand gemacht werden könne.

Herr Auler erinnert, dass der Ausschuss um eine Übersicht zu allen Förderprogrammen im Bereich der digitalen Ausstattung gebeten habe und fragt, wann diese Übersicht zur Verfügung gestellt werde.

Frau Wenzel erkundigt sich nach einer Frist zur Abwicklung der Fördermittel aus dem DigitalPakt.

Herr Fagot erläutert, dass die Übersicht derzeit durch die Abteilung Schule erstellt werde. Die Frist zur Abwicklung der Fördergelder laufe bis zum 31.10.2024. Diese Frist bringe die Verwaltung in arge Bedrängnis und es hätten bereits Gespräche mit der Bezirksregierung bezüglich eines Entgegenkommens gegeben. Erfreulich sei zu erwähnen, dass der Bereich der Präsentationstechnik nach aktuellem Stand wohl bis zu dieser Frist abgewickelt sein werde. Bei den von Frau Heider angesprochenen Schulen sei der Unterschied, dass diese direkt von der Hersteller-Firma ausgestattet würden. Derzeit müssten noch aktualisierte Angebote der Firma vorgelegt werden, aber die Verwaltung habe diese Vorhaben ebenfalls im Blick.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der vorliegende Sachstandsbericht soll eine Aktualisierung der verschiedenen Maßnahmen im Förderprogramm darstellen sowie die Entwicklung in Bezug auf die Förderbescheide seit dem letzten Sachstandsbericht thematisieren. Für eine ausführliche Darstellung des Förderprogramms in seinen Einzelheiten wird auf die Vorlage FB 45/0424/WP18 verwiesen, welche im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.09.2023 beraten wurde.

Im Rahmen des „DigitalPakt Schule NRW“ kann die Stadt Aachen eine Fördersumme von 8.659.780,00 € abrufen, wobei zusätzlich ein 10%iger Eigenanteil von 962.198,00 € durch die Kommune zu leisten ist (sh. Vorlage des Schulausschusses vom 04.06.2020). Für die Anschaffung und Verbesserung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen steht der Stadt Aachen demzufolge ein Gesamtbudget von 9.621.978€ zur Verfügung. Dieses verteilt sich auf die folgenden Förderbereiche innerhalb des DigitalPakts:


Förderbereiche des DigitalPakts Schule NRW

Förderbereich 2.1 – IT-Grundstruktur – insb. WLAN-Ausbau & IT-Infrastruktur

Im Rahmen von „Gute Schule 2020“ war es bereits möglich, 23 Schulen mit flächendeckendem WLAN sowie einer dem aktuellen Standard entsprechende IT-Infrastruktur auszustatten.

Für alle weiteren Schulen wurdenAnträge auf Förderung zur Fortsetzung des WLAN-Ausbaus und der Ertüchtigung der IT-Infrastruktur über den DigitalPakt gestellt.

Stand der Umsetzung
Die notwendigen Förderbescheide für die dargestellten Anträge wurden im Oktober 2021 durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Maßnahmen beginnen. Die verschiedenen IT-Infrastrukturmaßnahmen werden sukzessive von E 26 geplant und ausgeschrieben.

Schulen

Status

Couven-Gymnasium

Umgesetzt

Maria-Montessori-Gesamtschule

Umgesetzt

KGS Marktschule Brand

Umgesetzt

GGS Brander Feld

Umgesetzt

KGS Düppelstraße

Umgesetzt

Inda-Gymnasium

Umgesetzt

4. Aachener Gesamtschule

Umgesetzt

GGS Am Lousberg

Umgesetzt

GGS Gut Kullen

Umgesetzt

GGS Vaalserquartier

Umgesetzt

KGS Karl-Kuck-Schule

In der Umsetzung

KGS Luisenstraße

In der Umsetzung

KGS Passstraße

In der Umsetzung

KGS Michaelsbergstraße in den Räumlichkeiten GHS Burtscheid

In der Ausschreibung

KGS Höfchensweg

In Planung*

Montessori Grundschule Mataréstraße

In Planung*

Montessori Grundschule Reumontstraße

In Planung*

Hugo-Junkers-Realschule

In der Umsetzung

GGS Am Höfling

In Planung*

GGS Am Römerhof

In Planung*

KGS Forster Linde

In Planung*

GGS Oberforstbach

wird in 2024 ausgeschrieben

KGS Birkstraße

wird in 2024 ausgeschrieben

Peter-Härtling-Schule

wird in 2024 ausgeschrieben

GHS Aretzstraße

Offen

GGS Am Haarbach

Offen

GGS Walheim

Offen

Martin-Luther-King Schule

Offen

Schule am Rödgerbach

Offen

*In Planung = Vorbereitung der Ausschreibung

Tabelle 3: Aktueller Stand der Umsetzung im Bereich der IT-Infrastruktur und des WLAN Ausbaus

Förderbereich 2.1 – Interaktions- und Anzeigetechnik

In der Vorlage Nr. FB45/0757/WP17, die in der Sitzung des Schulausschusses am 04.06.2020 beraten wurde, wurde beschlossen, dass sämtliche Klassen- und Kursräume der städt. Schulen mit Präsentationstechnik ausgestattet werden sollen, sofern diese nicht bereits über eine zeitgemäße Präsentationstechnik (bspw. über „Gute Schule 2020“) verfügen.

Stand der Umsetzung

Bis auf wenige Schulen, die Prowise Geräte erhalten und deshalb nicht direkt von unserer ausführenden Firma ausgestattet werden, wurden alle Schulen begangen bzw. die Begehungen der Schulen beauftragt. Aufgrund der Baumaßnahmen in der Montessori Grundschule Eilendorf und dem Gebäude der GHS Burtscheid (für den Umzug der GGS Michaelsbergstraße) kann eine Begehung dort erst stattfinden, wenn der Baufortschritt dies zulässt. Ein Großteil der Schulen wurde bereits ausgestattet bzw. befindet sich in der Umsetzung. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine erfolgreiche Umsetzung aller Maßnahmen im Bereich der Präsentationstechnik innerhalb des Durchführungszeitraums realistisch.

Schulen

Anzahl der Räume

Status

KGS Bildchen

4

Abgeschlossen

GGS Brander Feld

7

Abgeschlossen

Couven-Gymnasium

1

Abgeschlossen

KGS Marktschule Brand

1

Abgeschlossen

GGS Am Lousberg

10

Abgeschlossen

GGS Düppelstraße

12

Abgeschlossen

GGS Gut Kullen

8

Abgeschlossen

KGS Luisenstraße

8

Abgeschlossen

KGS Am Fischmarkt

4

Begangen

KGS Höfchensweg

10

Abgeschlossen

GGS Am Höfling

12

Abgeschlossen

Montessori Reumontstraße

12

Abgeschlossen

KGS Forster Linde

8

Abgeschlossen

KGS Am Römerhof

12

Abgeschlossen

Montessori Mataréstraße

14

Begangen

GGS Walheim

8

Abgeschlossen

Schule am Rödgerbach

13

In der Umsetzung

KGS Birkstraße

10

Abgeschlossen

Anne-Frank-Gymnasium

9

Abgeschlossen

KGS Beeckstraße

4

Abgeschlossen

Geschwister-Scholl-Gymnasium

32

In der Umsetzung

KGS Karl-Kuck-Schule

4

Abgeschlossen

KGS Passstraße

4

Abgeschlossen

4. Aachener Gesamtschule

18

Begangen

GGS Vaalserquartier

4

Abgeschlossen

Hugo-Junkers-Realschule

18

Begangen

GHS Aretzstraße

20

In der Umsetzung

Inda-Gymnasium

36

In der Umsetzung

GGS Oberforstbach

4

Installationstermin steht fest

Martin-Luther-King-Schule

5

In der Umsetzung

Peter-Härtling-Schule

1

Installation beauftragt

KGS Kornelimünster

7

Installationstermin steht fest

GGS Am Haarbach

6

Installationstermin steht fest

KGS Feldstraße

1

Installationstermin steht fest

Kaiser-Karls-Gymnasium

12

Installationstermin steht fest

GGS Laurensberg

1

Installation beauftragt

Gesamtschule Brand

4

Installationstermin steht fest

GGS Driescher Hof

6

Installationstermin steht fest

Einhard-Gymnasium

39

Installationstermin steht fest

GGS Richterich/Horbach

6

Installationstermin steht fest

Rhein-Maas-Gymnasium

5

Begehung beauftragt

Luise-Hensel-Realschule

11

Installation beauftragt

KGS Hanbruch

8

Installationstermin steht fest

GGS Gerlachstraße

8

Begehung beauftragt

EGS Annaschule

5

Begehung beauftragt

Heinrich-Heine-Gesamtschule

33

Begehung beauftragt

GGS Schönforst

4

Begehung beauftragt

KGS Auf der Hörn

6

Begehung beauftragt

St. Leonhard Gymnasium

24

In Abstimmung

Förderbereich 2.2Digitale Arbeitsgeräte

Innerhalb dieses Förderbereichs konnten die Schulen entsprechende Anschaffungswünsche für digitale Arbeitsgeräte für den Schulunterricht äußern. In diesem Bereich wurde das restliche Budget in Höhe von 1.575.578 € verortet.

Stand der Umsetzung

Die Bestellung der mobilen Präsentationstechnik (insgesamt 145) über die Fördersäule „digitale Arbeitsgeräte“ ist erfolgt. Die Schulen werden über die entsprechenden Liefertermine zeitnah informiert.

Der Prozess für die Beschaffung der verschiedenen sonstigen digitalen Arbeitsgeräte hat ebenfalls begonnen, in dem vorbereitende Maßnahmen für entsprechende Ausschreibungen getroffen werden. Parallel läuft die Abfrage bei den Schulen nach den geforderten pädagogischen Begründungen für einzelne Arbeitsgeräte.


Da die digitalen Arbeitsgeräte nicht über den städtischen IT-Dienstleister regioiT beschafft werden können, ist der Prozess aufgrund des breiten Spektrums der beantragten Geräte sowie der Ausschreibungs- und Vergaberegularien deutlich komplexer und langwieriger. Es wurden verschiedenste digitale Arbeitsgeräte beantragt, über Mikroskope, Robotik Sets bis hin zu 3D-Druckern. Die Leistungsverzeichnisse und die Zusammenstellung der Pakete nehmen entsprechend Zeit in Anspruch. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Ausschreibungen auf den Weg zu bringen um eine möglichst erfolgreiche Umsetzung innerhalb des Durchführungszeitraums zu ermöglichen.

Förderbereich 2.3 – schulgebundene mobile Endgeräte

Laut Förderrichtlinie konnte für jede Schule im Rahmen dieses Förderbereichs ein max. Budget von 25.000 € zur Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte wie Notebooks, Tablets und Zubehör angesetzt werden.

Insgesamt wurden 1070 iPads, 739 Laptops und mehrere tausend Zubehörartikel (z.B. Apple Pencil, Taschen, Schutzhüllen, iPad Koffer usw.) an die Schulen geliefert. Dies umfasst ein Volumen von 1.375.000 €. Die Lieferungen wurden vollständig ausgeführt und diese Fördersäule wurde somit abgeschlossen.

Stand der Ausgaben im Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ (31.12.2023)

Maßnahme

Obligo

Kosten

Ausbau der Infrastruktur / WLAN

186.667,01 €

474.933,93 €

Präsentationstechnik / IT

2.691.151,20 €

210.121,92 €

Schulgebundene mobile Endgeräte

39.651,07 €

1.335.348,93 €

Summe

2.917.469,28 €

2.020.404,78 €

Bei dem „Obligo“ handelt es sich um Vorbelastungen für anstehende bzw. bereits beauftragte Maßnahmen, die „Kosten“ stellen bereits verausgabte Finanzmittel dar.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1)5-030302-900-01400-900-1, 78350000

2)5-030302-900-01400-900-2, 78350000

3)5-030302-900-01400-900-3, 78350000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortg. Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortg. Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 1.813.487,55

2) 4.172.855,86

3) 1.615.229,59

1.813.487,55

4.172.855,86

1.615.229,59

0

0

0

0

Ergebnis

-7.601.573,00

-7.601.573,00

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1)4-030302-927-5, 52560000

2)4-030302-927-6, 52560000

3)4-030302-927-7, 52560000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortg. Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortg. Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 1.813.487,55

2) 4.172.855,86

3) 1.615.229,59

1.813.487,55

4.172.855,86

1.615.229,59

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-7.601.573,00

-7.601.573,00

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-14 FB 45_0478_WP18 Sachstandsbericht Foe SAO.pdf

8.11.2024

1.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 07.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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