Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2024/2025
FB 45/0480/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Fischer weist darauf hin, dass die Sozialräume Brand und Eilendorf schon in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk bekommen hätten und festgestellt worden sei, dass es nicht genügend Schulplätze in diesen Bereichen gebe. Das würden die aktuellen Anmeldezahlen wieder bestätigen und es seien auch weiter Zuzüge in diese Sozialräume zu erwarten. Er weist darauf hin, dass der derzeit gültige Schulentwicklungsplan für den Primarbereich bis zum Jahr 2024 gelten würde und erkundigt sich nach dem Sachstand der Fortschreibung des SEP Primar. Gleichzeitig bittet er darum, die Beteiligungsprozesse von Politik und den Schulen an dem neuen SEP auszuweiten.
Herr Auler berichtet, dass sich die BV Brand auch schon mit dieser Thematik befasst habe. Es sei in der Vergangenheit so gewesen, dass die Schulen Marktschule und Brander Feld abwechselnd eine dritte Eingangsklasse gebildet hätten, zum kommenden Schuljahr würden beide Schulen eine zusätzliche Klasse bilden und somit in Brand insgesamt acht Züge zur Verfügung stehen. Daher habe die BV-Brand für die Sitzung vor der Sommerpause bereits einen TO-Antrag zur schulischen Situation in Brand gestellt.
Herr Funk, Schulaufsichtsbeamter der StädteRegion Aachen, lobt die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen, der Verwaltung und der Schulaufsicht bei dem Umgang mit den Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr. Es sei eine herausfordernde Arbeit unddie Verwaltung lege immer sehr viel Wert auf die Betrachtung der Bedarfe der Kinder und der Sozialräume.
Herr Kaldenbach ergänzt, dass vorbereitende Arbeiten zum SEP Primar bereits begonnen hätten. Auch werde die Verwaltung wieder alle Beteiligten rechtzeitig einbeziehen, denn bisher habe es immer eine sehr gute Kommunikation in diesem Bereich gegeben.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu §93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 124 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2024/2025.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.
Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2024/2025 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 129 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.
Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.
Unter Berücksichtigung der genannten Punkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2024/2025 124 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.
Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach einvernehmlicher Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:
GGS Am Haarbach: Eine zusätzliche Klasse, somit 4 Eingangsklassen
KGS Marktschule Brand: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen
KGS Birkstraße: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der betreffenden Schulen haben die Einrichtung der zusätzlichen Klassen beantragt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden.
Die angemeldeten Kinder an der GGS Am Haarbach wohnen fast ausschließlich im Stadtbezirk Haaren, um eine ortsnahe Beschulung dieser Kinder zu gewährleisten, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse befürwortet.
Durch die Errichtung einer dritten Eingangsklasse an der Marktschule Brand können nahezu alle angemeldeten SuS aufgenommen werden, die Karl-Kuck-Schule kann einige der angemeldeten Kinder nicht aufnehmen. Freie Plätze stehen an der 2,5-zügigen GGS Brander Feld zur Verfügung, die aufgrund der erweiterten räumlichen Kapazitäten zum kommenden Schuljahr 3 Eingangsklassen bilden kann. Somit ist die Beschulung aller Kindern die im Stadtbezirk Brand wohnen auch dort gewährleistet.
Ebenso können durch die Bildung einer zusätzliche Eingangsklasse an der KGS Birkstraße ausreichend Schulplätze für den Stadtbezirk Eilendorf bereitgestellt werden. Die Eltern der Kinder die an der GGS Brühlstraße nicht aufgenommen werden können, werden durch die Schulleitung auf die freien Plätze an der KGS Birkstraße hingewiesen.
Bei allen anderen Schulen, die aus Kapazitätsgründen Kinder ablehnen müssen, stehen ausreichend freie Plätze an benachbarten Grundschulen zur Verfügung. Die entsprechenden Schulleitungen, informieren die Eltern und weisen auf alternative Schulen mit Platzkapazitäten hin.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind noch nicht alle Verfahren zur Feststellung eines evtl. vorhanden Förderbedarf eines Kindes (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen, daher kann sich die Zahl der aufzunehmenden Kinder an den städt. Grundschulen noch leicht verändern, fallsdie Eltern als Förderort eine Förderschule wählen.
In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.
Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung und der Freigabe durch die Schulaufsicht kann seitens der Schulleitungen eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 124665
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124665
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-02-15 FB 45_0480_WP18 Beschluss ueber die K SAO.pdf
8.11.2024
726.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 07.03.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:35
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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