Tarifierung der Bildungskooperationen der Musikschule
E 49/0079/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Bürgermeisterin Scheidt weist darauf hin, dass die Tariferhöhungen eine erhebliche Belastung für Kitas und Schulen darstellen. Sie fragt, ob mit den Einrichtungen besprochen worden sei, wie sie das auffangen können. Insbesondere die Projekte an den Kitas sieht sie als gefährdet an. Letztere seien das schwächste Glied im System und verfügten über die geringsten Finanzierungsmöglichkeiten. Daher solle besonders darauf geachtet werden, dass die Projekte in den Kitas nicht beendet werden müssten.
Zu bedenken gab sie, ob die Einnahmesteigerung von 50.000,00 € diese Risiken wert sei.
Ratsfrau Bergs stellt eine Frage zum Ermäßigungssystem. So erhalte das Einhard-Gymnasium eine Ermäßigung bei den Bläserklassen, nicht jedoch bei den Streicherklassen.
Frau Epstein bringt ihre Sorge zum Ausdruck, dass nur einige Schulen die Mehrkosten auffangen werden können, es sei zu vermeiden, die anderen auszuschließen. Sie hinterfragt die Möglichkeit einer gestuften Anpassung.
Herr Gassenmeier erläutert die Schwierigkeiten der Thematik. Im Jahr 2003 wurde das Tarifsystem kostendeckend kalkuliert, seitdem sei in der historischen Genese bei den Kooperationsprojekten nicht mehr auf die Entwicklung der Kostenseite geschaut worden. Mit Blick auf die Finanzlage der Musikschule bestehe also Handlungsbedarf.
Würde man die Kostensteigerung aus über 20 Jahren auf einmal umlegen, ergäbe sich ein Aufschlag für die Kooperationspartner um rund 100 %. Daher stelle das vorliegende Tarifierungsmodell mit den zwei Ermäßigungsstufen bereits ein Kompromiss dar. Zudem wurde darauf geachtet, dass Projekte, die aufgrund ihrer Struktur direkt nach der Schulgeldordnung angeboten werden könnten, entsprechend tariflich angepasst werden.
Aus diesem Grund wurde der Kleingruppenunterricht in den Bläserklassen mit einer Ermäßigungsstufe belegt – daraus ergebe sich auch die unterschiedliche Bewertung der Bläser- und Streicherklassen am Einhard-Gymnasium.
Alle Schulen seien mit Informationen zu den Hintergründen der Erhöhung angeschrieben worden. Zudem sei die Musikschule durch die neue Fachleitung für die Bildungskooperationen an der Musikschule, Frau Cameron mit den Schulen und insbesondere mit den Grundschulen intensiv im Gespräch. Ziel sei, den Fortbestand der Projekte sicherzustellen und die Finanzierungsmodelle der Schulen kennenzulernen.
Die Projekte werden zu einem hohen Anteil aus dem Musikförderfonds des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule finanziert. Die Grundschulen werden durch die Tariferhöhung vor Probleme gestellt. Mögliche Optionen, dem zu begegnen, wären eine erhöhte Zuwendung aus dem Fonds oder auch die Struktur der Projekte zu überdenken.
Bürgermeisterin Scheidt appelliert, die Entscheidung zu überdenken. Es dürfe nicht riskiert werden, dass Einrichtungen, insbesondere im Kita-Bereich, abspringen. So sei es in sozialen Brennpunkten kaum möglich, Sponsoren zu finden.
Frau Crumbach Trommler weist auf Service-Clubs hin, die entsprechende Projekte unterstützen. Sie bittet darum, in den Gesprächen mit den Einrichtungen darauf hinzuweisen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
BeschlussvorschlagBetriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
BeschlussvorschlagAusschuss für Schule und Weiterbildung:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
BeschlussvorschlagKinder- und Jugendausschuss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Musikschule unterhält mit Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen zahlreiche Bildungskooperationen. Derzeit werden in unbefristeten Projekten mit 14 Schulen und 8 Kitas dauerhaft rund 1.400 Kinder und Jugendliche erreicht. Hinzu kommen befristete Projekte an weiteren Einrichtungen (z.B. Bildungszugabe) sowie Unterricht im sog. „Drehtürmodell“. Mit diesen besonderen Angeboten erreicht die Musikschule im großen Maße auch Kinder und Jugendliche aus sog. benachteiligten Bevölkerungsschichten und leistet hier wertvolle musikalische Bildungsarbeit. So erlernen beispielsweise an der Grundschule Schönforst alle Kinder der Schule von Jahrgang 1 bis 4 ein Streichinstrument. Insgesamt beläuft sich die Reichweite der Bildungskooperationen auf rund ein Drittel der durchschnittlichen Belegungen an der Musikschule.
Die zahlreichen Projekte haben sich „historisch“ auf sehr unterschiedlicher Basis entwickelt und unterscheiden sich hinsichtlich Umfang, inhaltlicher Ausrichtung und Finanzierung teilweise deutlich. So wünschenswert diese Projekte aus inhaltlicher Sicht sind, ist durch die beschriebene Genese im Verlauf der Jahre ein in organisatorisch-administrativer Hinsicht wenig übersichtliches Konvolut entstanden.
Tarifierung der Bildungskooperationen
Da die jeweiligen Projekte nach Inhalt und Umfang in gegenseitiger Absprache mit den Partnern individuell auf die Bedürfnisse der Einrichtung zugeschnitten werden, werden die anfallenden Kosten je nach Projekt individuell ermittelt. Bemessungsgröße für die Tarifermittlung sind die Kosten für die sog. „Jahreswochenstunde“. Die Bemessungsgröße aus dem aktuell angewandten Tarifsystem stammt allerdings aus dem Jahre 2003.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Erfordernisse besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zusätzlich ergibt sich aus der gebotenen Vereinheitlichung bei der Anrechnung von Unterrichtsdeputaten bei den jeweiligen Projekten Regelungsbedarf im Bereich der sog. Regiezeiten. Eine Neufassung steht also vor der Herausforderung, diese Ausgangslage insbesondere bei stundenplanintegrierten Bildungsprojekten zu berücksichtigen und gleichzeitig eine Tarifierung so zu gestalten, dass wünschenswerte und förderwürdige Projekte im Bestand durch zu große Kostensteigerungen nicht gefährdet werden: Denn eine kostendeckend kalkulierte Tarifierung im Verbund mit einer Bereinigung der Regiezeitenregelung würde zu Kostensteigerung bei den Kooperationspartnern von teilweise über 100% liegen und ist damit undurchführbar.
Lösungsvorschlag
Die vielfältigen Bezüge der Kooperationsprojekte zur sonstigen Bildungsarbeit der Musikschule bieten gute Argumente dafür, auf eine vollständige Kostendeckung zu verzichten und den Schwerpunkt auf eine „angemessene“ Tarifierung zu legen.
Kriterien für eine angemessene Tarifierung sollten sein:
-Projekte, die nach Inhalt und Umfang Angeboten entsprechen, die nach Schulgeldordnung der Musikschule angeboten werden, sollten mindestens den gleichen Ertrag wie letztere erwirtschaften.
-Projekte, die stundenplanintegriert während der Unterrichtszeit allgemeinbildender Schulen stattfinden, sollten sich prinzipiell der Kostendeckung annähern
-unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. sozialer Kontext) sollte es für vorgenannte Projekte genügen, wenn eine deutlich höhere Kostendeckung als im Kernbereich der Musikschule ausgewiesen werden kann.
Nach diesen Kriterien wurde folgender Vorschlag ausgearbeitet:
1)Die Bemessungsgröße für eine Jahreswochenstunden wird auf 2.000,- Euro festgelegt, dies entspricht einer Steigerung gegenüber der bisherigen Tarifierung um 53%.
2)Neu eingeführt werden 2 Ermäßigungsstufen in Höhe von 15% bzw. 30%.
Für die Zuordnung zu den Ermäßigungsstufen wird folgende Festlegung getroffen:
1)Ermäßigungsstufe 1 (15 %):
alle Kitas und Grundschulen, außerdem Projekte, die eine Vergleichbarkeit mit Angeboten der Schulgeldordnung aufweisen. Hierzu gehört z.B. der Kleingruppenunterricht in den Bläserklassen.
2)Ermäßigungsstufe 2 (30%):
Diese zusätzliche Ermäßigungsstufe soll bei Projekten mit besonderer sozialer Indikation zur Anwendung kommen. Hierzu zählen das große Streicherklassenprojekt GGS Schönforst sowie die Gitarren- und Blockflötenklassen in der KGS Düppelstr., der KGS Michaelsbergstr. und der Montessorischule Mataréstr.
Auswirkungen
Die Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Tarifsystems für die einzelnen Kooperationspartner sind aufgrund der beschriebenen heterogenen Ausgangslage nicht einheitlich zu benennen. Im Grundsatz ergeben sich für Kooperationen im Kita- und Grundschulbereich Kostensteigerungen von durchschnittlich 25%. Im Bereich der weiterführenden Schulen liegen diese teilweise deutlich höher.
Durch die Maßnahme würde sich für die Musikschule eine Einnahmesteigerung von rund 50.000 Euro jährlich ergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es wird mündlich berichtet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 124682
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124682
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-02-14 E 49_0079_WP18 Tarifierung der Bild SAO.pdf
11.10.2024
118.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur und Theater
- Datum
- Di., 27.02.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:30