7. März 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 6Öffentlich

Tarifierung der Bildungskooperationen der Musikschule

E 49/0079/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog weist auf eine ausgelegte ergänzende Tabelle zur Vorlage hin (siehe Anlage im Ratsinformationssystem, im Nachgang nochmals korrigiert) und begrüßt Herrn Gassenmeier, den Leiter der Musikschule in Aachen.

Herr Becker betont, dass die musikalischen Angebote an den Schulen enorm wichtig seien sowohl für die Kinder, als auch für die Viertel, in denen die Schulen beheimatet seien. Dennoch habe er viele Fragen in Bezug auf die in der Vorlage dargestellten Kostensteigerungen. Diese sei an manchen Schulen sehr enorm. Zudem sei die Finanzierung der Musikangebote nicht einheitlich geregelt, daher sei es schwierig, die konkreten Auswirkungen für jede einzelne Schule abwägen zu können. Zudem seien die in der ausgelegten Tabelle dargestellten Ermäßigungsstufen nicht ausreichend erklärt. Laut der Tabelle komme es zu Mehrkosten in Höhe von rund 70.000 Euro, in der Vorlage sei jedoch von 50.000 Euro die Rede. Daher benötige er noch weitere Aufklärung.

Herr Auler schließt sich dem an. Die Finanzierung der Angebote werde häufig über Fördervereine, Stiftungen, Spenden und nicht zuletzt über Elternbeiträge gestemmt. Da diese Einnahmen nicht angepasst worden seien, müsse überlegt werden, wie der Kostenausgleich gelingen könne. Im schlimmsten Fall müssten die Angebote reduziert werden und das könne nicht gewollt sein. In der Vorlage würden die Mehrkosten hauptsächlich durch Personalkostensteigerungen begründet, laut den Wirtschaftsplänen des Kulturbetriebes (E 49), habe jedoch stets ein Kostenausgleich aus dem städtischen Haushalt in diesem Bereich stattgefunden, daher sei er über die Angabe der Mehrkosten in diesem Bereich erstaunt. Er werte die Schließung der entstehenden Finanzlücke als Versuch den Kostendeckungsgrad des E 49 zu erhöhen und zwar auf Kosten der kulturellen Bildung. Dies könne nicht der richtige Weg sein.

Herr Fischer spricht von einem Grundsatzproblem, dass die individuellen musikalischen Angebote nie ausreichend im Haushalt gesichert worden seien. Die Linke Fraktion habe daher seit Jahren versucht, im Haushalt die Einrichtung eines Musikfonds zu beantragen, dies sei vor zwei Jahren dann auch endlich erfolgt. Für die aktuellen Haushaltsberatungen möge es zu spät sein, jedoch sollte in den folgenden Jahren der Ansatz für diesen Fonds deutlich erhöht werden, damit mehr Schulen von den musikalischen Angeboten profitieren könnten.

Herr Becker erwidert, dass der Musikfonds bis dato stets ausreichend gewesen sei, da er sich an den Anträgen der Schulen bemessen habe. In den aktuellen Haushaltsberatungen habe die Linke Fraktionen zudem keinen Antrag auf Erhöhung gestellt.

Herr Auler ergänzt, dass der Musikfonds eigens für die Grundschulen eingerichtet worden sei und die weiterführenden Schulen daher nicht davon profitieren könnten.

Herr Gassenmeier erläutert, dass die Bildungskooperationen vor über 20 Jahren entstanden seien. Die Musikschule verfolge zum einen das Ziel der aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit, die Angebote seien speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten. Zum anderen stehe die Teilhabe der jungen Menschen an den Musikangeboten im Vordergrund. Bei den weiterführenden Schulen werde versucht, die Angebote in die bereits vorhandenen musikalischen Strukturen der Schule einzubinden. Die Angebote seien ein Add-On zum regulären Musikunterricht. Von Seiten der Lehrkräfte gebe es ein hohes Engagement und eine große Offenheit.

Die Finanzierung werde durch die Einrichtungen selbst sichergestellt und folge entsprechend der gültigen Entgeltordnung dem Prinzip der Kostendeckung. Obwohl die Kosten seit Jahren stetig ansteigen würden, seien die Tarife jedoch auf gleichbleibendem Niveau verblieben mit der Folge, dass sich nun ein Finanzierungsproblem entwickelt habe. Es handele sich um freiwillige kulturelle Leistungen, daher müsse die Musikschule nun handeln. Dies stelle manche Einrichtung jedoch vor große Herausforderungen.

Bezüglich des Ausgleiches der Mehrkosten aus dem städtischen Haushalt entgegnet Herr Gassenmeier, dass es sich bei den Personalkosten um eine Mischkalkulation handele, der Kulturbetrieb leiste mittlerweile einen Eigenanteil von circa 50 %. Zudem könnten Bildungskooperationen nur mit fest angestelltem Personal durchgeführt werden und nicht mit Honorarkräften, daher würden auch höhere Personalkosten anfallen. Die Differenz zwischen den 70.000 Euro in der Tabelle und den 50.000 Euro in der Vorlage komme durch einen Ausgleich von Unwuchten bei der unterschiedlichen Bemessung der Lehrkräfte in Höhe von 20.000 Euro zustande.

Insgesamt seien diese Projekte ein wichtiger Pfeiler der Musikschule, auf welchen nicht verzichtet werden wolle, aber es müsse über eine angemessenere Lastenteilung gesprochen werden. Insbesondere die Grundschulen und Kitas würden dabei einen besonderen Schutz benötigen, da diese finanziell oft nicht gut aufgestellt seien. Die Ermäßigungsstufen kämen dabei je nach Projektart und Größe der Gruppe zustande. So seien beispielsweise die Bläserklassen, welche oft aus weniger Personen bestünden, nach Schulgeldordnung zu bewerten. Dem gegenüber stünden Projekte, welche im gesamten Klassenverband durchgeführt würden, da müsse anders bewertet werden. Die Musikschule habe bereits viele Gespräche mit den Schulen geführt.

Frau Heider dankt für die weiteren Erläuterungen und sieht den Gedanken der Vereinheitlichung grundsätzlich positiv. Jedoch gehe die soziale Indexierung nicht transparent aus der Vorlage hervor. Die Details zur Refinanzierung müssten jedoch eher im Betriebsausschuss des E 49 besprochen werden, da der Ausschuss die genauen Strukturen nicht kennen würde. Für den ASW sei nur entscheidend, dass die Angebote an den Schulen erhalten bleiben würden. Allerdings würden noch einige Informationen fehlen, um die Situation in Gänze beurteilen zu können. Dann könnte auch entschieden werden, welche Einrichtung noch konkrete finanzielle Hilfe benötige. Daher bittet sie um eine ergänzende Vorlage in der gemeinsamen Sitzung von KJA und ASW im Mai.

Herr Schneider als ehemaliger Schulleiter des Viktoria-Gymnasiums wundert sich über die aus seiner Sicht sehr hohen Teilnahmezahlen für diese Schule und bittet die Verwaltung hier nochmals um Prüfung.

 Siehe hierzu ergänzende Hinweise als Anlage zu diesem TOP der Niederschrift im Ratsinformationssystem

Herr Auler erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten sollen, da die vermeintlichen Mehreinnahmen im beschlossenen Wirtschaftsplan des E 49 noch nicht enthalten seien also bräuchten diese auch nicht zum kommenden Schuljahr bereits ihre Wirkung entfalten. Zudem merkt er an, dass über die Hälfte der Einnahmen des E 49 aus dem städtischen Haushalt stammen würden.

Herr Gassenmeier erklärt, dass sich die Musikschule in keiner guten finanziellen Situation befinde. Es gebe zwar eine Kostenstelle für Schulgeldeinnahmen, jedoch würden nicht alle Einnahmen aus Bereichen des städtischen Haushaltes gedeckt. Zum 01.08.2022 sei zudem die Schulgeldordnung reformiert worden, da die Musikschule im Vergleich mit den Beitragszahlungen sehr weit unten angesiedelt gewesen sei. Hier habe bereits eine Erhöhung um rund 20 % stattgefunden, daher könnte eine Erhöhung in anderen Bereichen auch zugemutet werden.

Herr Brötz unterstreicht, dass die Musikschule extrem sozial engagiert sei und eine gute aufsuchende Jugendarbeit leiste. Die kulturelle Bildung werde bereits sehr durch den städtischen Haushalt subventioniert. Den Schulen stünden verschiedene Instrumente zur Verfügung, um den Steigerungen zu begegnen: an 14 Grundschulen würde eine Förderung aus dem Grundschulfonds gewährt, es gebe finanzielle Unterstützung aus dem Musik- und Zukunftsfonds. Darüber hinaus würden die Schulen über ein Schulbudget verfügen und es werde in Kürze das sogenannte Startchancen-Programm von Bund und Land ins Leben gerufen. Durch die Rechtsform des Eigenbetriebes müsse der Kulturbetrieb, und damit auch die Musikschule, als Profit Center agieren, welches Dienstleistungen mit der Erhebung von Gebühren erbringe. Es sei durchaus legitim, dass die historisch gewachsenen Tarife angepasst würden. Die Tarife hätten mittlerweile auch zu einer Ungleichbehandlung des Personals geführt, die den Handlungsdruck noch verstärkt habe. Daher müssten hier unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden. Es sei aus seiner Sicht eine moderate Lösung gefunden worden.

Herr Becker erkundigt sich danach, was passieren würde, wenn die Schulen aufgrund der Kostensteigerungen die Angebote nicht mehr annehmen würden. Da es sich um fest angestelltes Personal handele, könne dies nicht ohne weiteres entlassen werden. Er verstehe daher nicht den Hintergrund der zusätzlichen Personalkostenabdeckung.

Herr Auler bekräftigt, dass er die Arbeit der Musikschule ebenfalls als unverzichtbar und hervorragend empfinde. Ihm als Vertreter des Finanzausschusses gehe es vielmehr um die Finanzierungsfrage. Er könne daher den schlechten Kostendeckungsgrad nicht nachempfinden, obwohl es seitens des städtischen Haushaltes Zuschüsse gebe und auch erhöhte Einnahmen durch das Schulgeld.

Frau Tirtey, Kaufmännische Geschäftsleitung des Kulturbetriebes, berichtet, dass die Musikschule immer unterfinanziert gewesen sei. Es werde nun versucht, die Bilanz möglichst auszugleichen. Sollte dies mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht funktionieren, müsste beantragt werden, dass der städtische Zuschuss erhöht wird. Die detaillierten finanziellen Auswirkungen für die Schulen könnten für die kommende gemeinsame Sitzung aufbereitet werden.

Herr Gassenmeier ergänzt, dass eine Lehrkraft eine Kostendeckung erzeuge, wenn diese in der Musikschule selbst unterrichte. Sobald eine Lehrkraft jedoch außerhalb der Musikschule ein Kurs anbiete, müsse dies ausfinanziert werden. Dies sei momentan nicht der Fall.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass noch einige Fragen offen seien und der Ausschuss die Vorlage heute lediglich zur Kenntnis nehmen sollte, dies sei jedoch schwer möglich. Dem stimmen Herr Schneider und Herr Becker zu.

Herr Auler empfiehlt, das Thema nochmals in den Fraktionen zu beraten. Seiner Meinung nach sei der Kostendeckungsgrad das entscheidende Instrument. Der Zuschuss könne nur durch den Rat bzw. Finanzausschuss und den Betriebsausschuss geregelt werden.

Herr Fischer schließt sich dem an und bittet alle Beteiligten sich dazu zeitnah erneut auszutauschen.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass es keine Eile gebe, da die Haushaltsberatungen bereits abgeschlossen seien. Das Informationsbedürfnis sei jedoch sehr hoch. Der Ausschuss werde daher die heutigen Ausführungen zur Kenntnis nehmen, bittet jedoch um weitere Erläuterungen in der kommenden gemeinsamen Sitzung von KJA und ASW. Die Politik werde Fragen sammeln und diese bis zu den Osterferien an die Verwaltung zur Beantwortung weiterleiten.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

BeschlussvorschlagBetriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

BeschlussvorschlagAusschuss für Schule und Weiterbildung:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

BeschlussvorschlagKinder- und Jugendausschuss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die Musikschule unterhält mit Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen zahlreiche Bildungskooperationen. Derzeit werden in unbefristeten Projekten mit 14 Schulen und 8 Kitas dauerhaft rund 1.400 Kinder und Jugendliche erreicht. Hinzu kommen befristete Projekte an weiteren Einrichtungen (z.B. Bildungszugabe) sowie Unterricht im sog. „Drehtürmodell“. Mit diesen besonderen Angeboten erreicht die Musikschule im großen Maße auch Kinder und Jugendliche aus sog. benachteiligten Bevölkerungsschichten und leistet hier wertvolle musikalische Bildungsarbeit. So erlernen beispielsweise an der Grundschule Schönforst alle Kinder der Schule von Jahrgang 1 bis 4 ein Streichinstrument. Insgesamt beläuft sich die Reichweite der Bildungskooperationen auf rund ein Drittel der durchschnittlichen Belegungen an der Musikschule.

Die zahlreichen Projekte haben sich „historisch“ auf sehr unterschiedlicher Basis entwickelt und unterscheiden sich hinsichtlich Umfang, inhaltlicher Ausrichtung und Finanzierung teilweise deutlich. So wünschenswert diese Projekte aus inhaltlicher Sicht sind, ist durch die beschriebene Genese im Verlauf der Jahre ein in organisatorisch-administrativer Hinsicht wenig übersichtliches Konvolut entstanden.

Tarifierung der Bildungskooperationen

Da die jeweiligen Projekte nach Inhalt und Umfang in gegenseitiger Absprache mit den Partnern individuell auf die Bedürfnisse der Einrichtung zugeschnitten werden, werden die anfallenden Kosten je nach Projekt individuell ermittelt. Bemessungsgröße für die Tarifermittlung sind die Kosten für die sog. „Jahreswochenstunde“. Die Bemessungsgröße aus dem aktuell angewandten Tarifsystem stammt allerdings aus dem Jahre 2003.

Mit Blick auf die wirtschaftlichen Erfordernisse besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zusätzlich ergibt sich aus der gebotenen Vereinheitlichung bei der Anrechnung von Unterrichtsdeputaten bei den jeweiligen Projekten Regelungsbedarf im Bereich der sog. Regiezeiten. Eine Neufassung steht also vor der Herausforderung, diese Ausgangslage insbesondere bei stundenplanintegrierten Bildungsprojekten zu berücksichtigen und gleichzeitig eine Tarifierung so zu gestalten, dass wünschenswerte und förderwürdige Projekte im Bestand durch zu große Kostensteigerungen nicht gefährdet werden: Denn eine kostendeckend kalkulierte Tarifierung im Verbund mit einer Bereinigung der Regiezeitenregelung würde zu Kostensteigerung bei den Kooperationspartnern von teilweise über 100% liegen und ist damit undurchführbar.

Lösungsvorschlag

Die vielfältigen Bezüge der Kooperationsprojekte zur sonstigen Bildungsarbeit der Musikschule bieten gute Argumente dafür, auf eine vollständige Kostendeckung zu verzichten und den Schwerpunkt auf eine „angemessene“ Tarifierung zu legen.

Kriterien für eine angemessene Tarifierung sollten sein:

-Projekte, die nach Inhalt und Umfang Angeboten entsprechen, die nach Schulgeldordnung der Musikschule angeboten werden, sollten mindestens den gleichen Ertrag wie letztere erwirtschaften.

-Projekte, die stundenplanintegriert während der Unterrichtszeit allgemeinbildender Schulen stattfinden, sollten sich prinzipiell der Kostendeckung annähern

-unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. sozialer Kontext) sollte es für vorgenannte Projekte genügen, wenn eine deutlich höhere Kostendeckung als im Kernbereich der Musikschule ausgewiesen werden kann.

Nach diesen Kriterien wurde folgender Vorschlag ausgearbeitet:

1)Die Bemessungsgröße für eine Jahreswochenstunden wird auf 2.000,- Euro festgelegt, dies entspricht einer Steigerung gegenüber der bisherigen Tarifierung um 53%.

2)Neu eingeführt werden 2 Ermäßigungsstufen in Höhe von 15% bzw. 30%.

Für die Zuordnung zu den Ermäßigungsstufen wird folgende Festlegung getroffen:

1)Ermäßigungsstufe 1 (15 %):
alle Kitas und Grundschulen, außerdem Projekte, die eine Vergleichbarkeit mit Angeboten der Schulgeldordnung aufweisen. Hierzu gehört z.B. der Kleingruppenunterricht in den Bläserklassen.

2)Ermäßigungsstufe 2 (30%):
Diese zusätzliche Ermäßigungsstufe soll bei Projekten mit besonderer sozialer Indikation zur Anwendung kommen. Hierzu zählen das große Streicherklassenprojekt GGS Schönforst sowie die Gitarren- und Blockflötenklassen in der KGS Düppelstr., der KGS Michaelsbergstr. und der Montessorischule Mataréstr.

Auswirkungen

Die Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Tarifsystems für die einzelnen Kooperationspartner sind aufgrund der beschriebenen heterogenen Ausgangslage nicht einheitlich zu benennen. Im Grundsatz ergeben sich für Kooperationen im Kita- und Grundschulbereich Kostensteigerungen von durchschnittlich 25%. Im Bereich der weiterführenden Schulen liegen diese teilweise deutlich höher.

Durch die Maßnahme würde sich für die Musikschule eine Einnahmesteigerung von rund 50.000 Euro jährlich ergeben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es wird mündlich berichtet.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-14 E 49_0079_WP18 Tarifierung der Bild SAO.pdf

11.10.2024

118.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 07.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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