6. März 2024 um 17:00, Rathaus
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Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt im Jahr 2024 und Vorschlag für Veranstaltungskriterien

Dez II/0036/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen ergänzt zu dieser Vorlage, dass zwei weitere Veranstaltungen für den Katschhof und den Markt eingereicht worden seien. Eine Veranstaltung sei der Christopher Street Day in der Zeit vom 31.05. bis 02.06., der im vergangenen Jahr erstmalig sehr erfolgreich auf dem Büchel stattgefunden habe und für eine weltoffene diverse Stadt Aachen stehe. Am 22.02.2024 seiim Arbeitskreis „Veranstaltungen“ vom Veranstalter das diesjährige Konzept, mit einer zu erwartenden Besucher*innenzahl von 7.000 bis 10.000 Personen, vorgestellt worden. Im Rahmen der Besprechung seien von Seiten der Sicherheitskräfte Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörde große Bedenken bezüglich der Veranstaltungsfläche geäußert worden, daher habe der Arbeitskreis empfohlen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, dass die Veranstaltung statt am Büchel auf dem Katschhof und auf dem Markt stattfinde. Auf dem Katschhof soll die Veranstaltung von Freitag bis Sonntag und auf dem Markt ausschließlich am Samstag, im Kontext der Christopher Street Day Parade, stattfinden.

Weiterhin soll der Aufstieg der Alemannia, der sich hoffentlich am 18. Mai ereignen werde, gebührend in der Stadt gefeiert werden. Die Rathaustreppe sei dafür ein wenig zu klein, daher möchte man hier entsprechende Veranstaltungen schon mal antizipieren und in die heutige Empfehlungsgenehmigung zusätzlich aufnehmen.

Ratsherr Schaadt (Grüne) bedankt sich für die Vorlage und die ergänzenden Ausführungen der Oberbürgermeisterin Keupen und sichert selbstverständlich volle Unterstützung zu.

Zur Vorlage äußert er, dass diese sehr gut sei und Transparenz und Richtlinie in der Verwaltung schaffe.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) bedankt sich ebenfalls für die Vorlage und die Ergänzungen, denen die CDU-Fraktion gerne zustimme. Sie gibt bzgl. des Fanfestes der Fußball-Europameisterschaft den Hinweis, dass dieses nicht explizit für den Katschhof bzw. den Markt, sondern für die Innenstadt beantragt worden sei. Vielleicht gebe es hier Ausweichmöglichkeiten, beispielsweise an den Willy-Brandt-Platz. Im Zuge des Fußballs könne man dies durchaus genehmigen, müsse jedoch eine Balance finden, was der Markt und der Katschhof aushalten können. Es seien die beliebtesten Plätze in der Stadt, jedoch halten sich dort auch Menschen auf, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Weiterhin bedankt sie sich für die zur Verfügung gestellten Kriterien, zu denen sie den Hinweis geben möchte, dass beim zweiten Kriterium die Klammern weggelassen werden sollen, da man Gefahr laufe, dass bestehende Veranstaltungen wegfallen. Es sei beispielsweise beim Domspringen und beim Kunsthandwerkermarkt sehr schwierig, das nicht kommerzielle rauszusehen.

Weiterhin gibt sie den Hinweis, dass die Verwaltung neue Veranstaltungen am besten über das Fraktionsinfokonto mitteilen solle, um nicht immer bis zur nächsten Hauptausschusssitzung zu warten. So erhalte die Verwaltung schnell eine Rückmeldung und könne auf die Anmeldungen auch entsprechend schnell reagieren.

Ratsherr Servos (SPD) bedankt sich und hält fest, dass der Katschhof aufgrund seiner umliegenden Gebäude und seiner Historie eine Verantwortung auslöse und daher Veranstaltungen nicht einfach so dort stattfinden können. Zudem bringe er eine Kulisse mit sich, die, wenn sie irgendwo gezeigt oder genutzt werde, eine enge Verbindung zur Stadt Aachen habe, die Veranstaltung somit auch in einem besonderen Kontext stehe und es daher stringente Kriterien geben müsse. So sehr man sich als Koalition für mehr Events in der Innenstadt ausspreche, so richtig sei es, dass der Katschhof davon ausgenommen werde und hohe Ansprüche an die Veranstaltungen gestellt werden. Die vorliegende Abwägung der Verwaltung sei sehr gut, man würde diese gerne so mittragen. In der SPD-Fraktion sei konkret bezüglich des Fan Festivals die Frage aufgekommen, ob es eventuell juristische Probleme mit sich bringen könnte, wenn gleiche Veranstaltungen unterschiedlich behandelt werden, wenn sie ein anderer Veranstalter ausrichtet.

Ratsfrau Lürken (CDU) ergänzt, dass man das Problem gelöst bekomme, wenn man die bereits genehmigten, etablierten Veranstaltungen, wo der Schwerpunkt das gesamtstädtische Interesse sei, zulasse. So bräuchte man auch nicht nochmal das ganze Prüfschema durchlaufen.

Ratsfrau Brinner (Grüne) erläutert, dass sich die drei Kriterien auf neue Veranstaltungen beziehen. Veranstaltungen, die in der Vergangenheit bereits stattgefunden haben, seien nicht betroffen. Eine Änderung der Kriterien sei daher nicht notwendig.

Ratsherr Servos (SPD) hält fest, dass man offensichtlich das Gleiche wolle, der Bestandsschutz bestimmter Veranstaltungen solle erhalten bleiben. Die Frage sei, ob beispielsweise das Domspringen im Jahr 2025 eine neue oder eine alte Veranstaltung sei. Wenn man zu Protokoll gebe, dass man die tradierten Veranstaltungen wolle, dann habe man das Problem in der Praxis nicht mehr. Es muss eine Lösung gefunden werden, wie man für die Nachfolger in der Aachener Politik den Beschluss richtig protokolliere.

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich für die Rückmeldungen und schlägt vor, die tradierten Veranstaltungen in der Vorlage zu ergänzen und dadurch zu präzisieren.

Stadtdirektorin Grehling bezieht sich auf die Frage von Ratsherrn Servos (SPD) und bestätigt, dass die Veranstaltungsgenehmigung abhängig vom Antragssteller sei, da die Veranstaltung nicht nur einen Namenswechsel, sondern grundsätzlich auch einen anderen Charakter erfahre. Diese Unterscheidung in der Ausrichtung, insbesondere bei Großflächen, halte sie für legitim und richtig. Zum anderen Anliegen im Sinne von „gemeinwohlorientiert und nicht kommerziell“ möchte sie gerne einräumen, dass man der Überzeugung gewesen sei, die tradierten Veranstaltungen unter einem der Spiegelstriche packen zu können. Man habe schon immer gesagt, dass der Katschhof eine herausragende Bespielungsstätte sei, insbesondere bei traditionsbedingten, kulturell relevanten und lokalbezogenen Veranstaltungen. Wenn man jetzt Veranstaltungen rauspacke, möchte man natürlich hinterher kein Disput darüber haben, ob beispielsweise ein Weinfest nebenbei kulturell sei oder nicht. Es sei in jedem Fall eine tradierte, bewohnte und insoweit auch genehmigungsfähige Veranstaltung. Ob das Wort „tradiert“ explizit richtig sei, sei dahingestellt, aber in die Richtung müsse es gehen und die Zielsetzung sei identisch. Wenn das Interesse noch darüber hinausgehe, dass grundsätzlich kommerzielle Veranstaltungen, die bisher noch nie hier stattgefunden haben, genehmigt werden und wo man sich drüber streiten könne, dann müsse man in der Tat über eine Öffnung der Klausel nachdenken und ob es einen weiteren Einschnitt gebe, sonst könnte man in den Kriterien alles unterordnen, was auch nicht gewollt sei. Zusammenfassend hält sie fest, dass es schwer werde, nun für jeden ein passendes Wort in den Kriterien zu finden, da eigentlich alles bereits erwähnt sei.

Ratsfrau Lürken (CDU) hält fest, dass man anhand der Wortbeiträge erkenne, dass eine ähnliche Vorstellung bezüglich der Veranstaltungen mit gesamtstädtischem Interesse bestehe. Es würde daher ausreichen, der Verwaltung Ermessen bei der Entscheidung einzuräumen. Um es wirklich gleichmaßen zu können und für die Verwaltung auch sicherer zu gestalten, empfehle sie daher dringend, die Klammer weg zu lassen.

Ratsfrau Breuer (CDU) erläutert, dass immer wieder eine Diskussion entstehen werde, wenn die Klammer in der Vorlage so bestehen bleibe.

Oberbürgermeisterin Keupen erläutert, dass man es zweiseitig sehen könnte. Als Verwaltung benötige man die Klammer, um in der Bewertung klar zu sein. Falle diese weg, sei das gesamtstädtische Interesse sehr breit und ein Orientierungsrahmen nicht mehr vorhanden.Erfahrungsgemäß würden die Klammern in der Genehmigungspraxis helfen, lässt man sie weg, wäre es wieder zu weich formuliert.

Ratsfrau Brinner (Grüne) würde sich im Namen der Fraktion Die Grüne anschließen, die Klammer weg zu lassen, um die Diskussion zu beenden.

Stadtdirektorin Grehling bittet, dass der Veranstaltungskatalog für dieses Jahr erstmal durchgewunken werde. Man werde versuchen, den zweiten Spiegelstrich, anhand der heutigen Diskussion, mit einem anderen Wort zu präzisieren.

Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass aufgrund der Wortbeiträge klar sei, was die Politik möchte.

Den Beschluss solle man jetzt so fassen, man werde im Nachhinein so oder so eine Veranstaltungsliste zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen. Für das Jahr 2025 könne man dann sicher noch etwas nachschärfen.

Oberbürgermeisterin Keupen hält fest, dass die Vorlage ohne die Klammer zur Beschlussfassung gestellt werde. Wenn sich noch eine gute Formulierung ergibt, mit der man präzisieren könne, werde man dies für 2025 auch tun.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2024 einstimmig zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung neue Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof nur dann genehmigt, wenn diese - einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder - von besonderem gesamtstädtischen Interesse gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell sind oder - bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2024 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung neue Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof nur dann genehmigt, wenn diese

-einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder

-von besonderem gesamtstädtischen Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

-bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.


Der Rat nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2024 zur Kenntnis. Er beschließt, dass die Verwaltung neue Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof nur dann genehmigt, wenn diese

-einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder

-von besonderem gesamtstädtischen Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

-bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Katschhof sowie der Markt gehören aufgrund ihrer schönen und historischen Kulisse sowie ihrer Platzverhältnisse zu den am stärksten frequentierten Veranstaltungsflächen in Aachen. Insofern war und ist die Vergabe dieser beider Flächen über die bereits tradierten Veranstaltungen hinaus (Domspringen, September Special, Archimedischer Sandkasten, Pennzelt usw.), von einer hohen gesamtstädtischen Bedeutung und insofern von politischer Relevanz.

Der Rat der Stadt Aachen hat anlässlich der Vergabe des Katschhofes zum 111-jährigen Jubiläum der Aachener Prinzengarde die Verwaltung mit Beschluss vom 06.05.2020 beauftragt, zukünftig bisher nicht regelmäßig stattfindende Veranstaltungen auf dem Katschhof und auf dem Markt im Einzelfall zur Entscheidung im Hauptausschuss vorzulegen. Da dieser politische Beschluss trotz der durch Corona reduzierten Anzahl an neuen Veranstaltungen einen erhöhten Beratungsbedarf auslöste, hatte die Verwaltung mit Sitzungsvorlage FB32/0014/WP18 zur Sitzung des Hauptausschusses am 16.03.2022 einerseits vier neue Anträge zur erstmaligen Nutzung des Katschhofes und des Marktes gebündelt vorgelegt und anderseits dem Hauptausschuss drei Kriterien vorgeschlagen, anhand derer die Verwaltung die künftige Bewilligung bzw. Versagung des Antrages prüfen solle. Eine Beteiligung des Hauptausschusses sollte dabei nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. Veranstaltungen sollten nach Vorschlag der grundsätzlich verwaltungsseitig genehmigt werden, wenn diese

-einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder

-von besonderem gesamtstädtischen Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

-bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.

Die Mitglieder des Hauptausschusses plädierten in der Sitzung dafür, dass der Rat über die vorstehenden Veranstaltungskriterien einen Beschluss fassen möge. Unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Hauptausschusses wurde seitens der Politik gegenüber der Oberbürgermeisterin sowie der Stadtdirektorin hinsichtlich der Kriterien Beratungsbedarf angemeldet. Da im Zuge dieses Beratungsbedarfes bislang noch kein Beschluss für grundsätzliche Veranstaltungskriterien für neue Veranstaltungsformate gefasst wurde, stellt die Verwaltung mit dieser Sitzungsvorlage den seinerzeitigen Veranstaltungsvorschlag erneut zur Abstimmung. Weitergehend schlägt die Verwaltung vor, mittels einer Sitzungsvorlage künftig in der ersten Hauptausschusssitzung eines jeden Jahres über sämtliche bis dahin angemeldete Veranstaltungen die Politik zu informieren und die – zumindest vorläufig der weitergehenden Antragseinreichung – erstmalig stattfindenden Veranstaltungen gesondert hervorzuheben. Bei erstmaligen Veranstaltungen, die im Zuge der nun vorgeschlagenen Grundsatzkriterien dennoch eine weitgehende Ermessensauslegung darstellen, wird die Verwaltung – wie es auch der Ratsbeschluss vom 06.05.2020 vorsah – diese Einzelfallentscheidungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen, sodass die vorgeschlagenen Veranstaltungskriterien durch diese Einzelfallentscheidungen geschärft werden. Durch diesen stetigen Evaluierungsprozess von Einzelfallentscheidungen bei manchen neuen Veranstaltungen soll sichergestellt werden, dass diese Veranstaltung stets im Einklang zu der sich ebenfalls fortentwickelnden „Marke Stadt Aachen“ stehen.

Mit Stand 01.02.2024 sind für das Jahr 2024 nachfolgende Veranstaltungen auf dem Markt oder auf dem Katschhof beantragt:

Datum

Veranstaltung

Veranstaltungsort

Erstmaliger Antrag

01.02. bis 15.02.2024

Pennzelt

Katschhof

08.02.2024

Karnevalsveranstaltung K.G. Oecher Spritzemänner

u.a. Katschhof

08.02.2024

RathausStürmung OpenAir Sitzung

Markt

14.04.2024

Wahlkampfauftaktveranstaltung zur Europawahl 2024(Bündnis 90 / Die Grünen)

Katschhof

01.05.2024

Maikundgebung DGB

Katschhof

01.05.2024

Europafest DGB

Markt

04.05.2024

Studifest des Projektvereins akademischer Kultur

Katschhof

06.05. bis 11.05.2024

Karlspreis

Katschhof und Markt

25.05.2024

Aktion für Kinderrechte – Unicef

Katschhof

X

14.06. bis 14.07.2024

FanFest zur Fußball-Europameisterschaft

Innenstadt

X

15.06.2024

Karnevalistenmeile Bund Deutscher Karnevalisten

Katschhof und Markt

X

05.07. bis 22.08.2024

Archimedischer Sandkasten

Katschhof

03.08.2024

Radrennen rund um Dom und Rathaus

u.a. Markt

22.08. bis 25.08.2024

WEINsommer

Katschhof

28.08.2024

Filmmusikkonzert

Katschhof

X

31.08.2024

Tag der Vielfalt/ Lange Tafel der Vielfalt

Katschhof

07.09. bis 08.09.2024

Europamarkt der Kunsthandwerker*innen

Katschhof und Markt

10.09. bis 12.09.2024

NetAachen Domspringen

Katschhof

19.09. bis 22.09.2024

Aachen September Special

Katschhof und Markt

22.11. bis 23.12.2024

Aachener Weihnachtsmarkt

Katschhof und Markt

Auf Grundlage der vorstehend beschriebenen Veranstaltungskriterien schlägt die Verwaltung vor, die erstmalige Unicef-Veranstaltung „Aktion für Kinderrechte“ am Katschhof sowie die Karnevalistenmeile Bund Deutscher Karnevalisten am Katschhof / Markt aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten und nichtkommerziellen Ausrichtung im Jahr 2024 zu genehmigen.

Ein bei der Verwaltung eingereichtes Public-Viewing Konzept „FanFest“ für die Fußballeuropameisterschaft einer nicht in Nordrhein-Westfalen ortsansässigen Veranstaltungs-GmbH stellt dagegen einen ausschließlich kommerziellen Antrag dar und ist aus Sicht Verwaltung abzulehnen. Sollten sich aus der Stadtgesellschaft heraus Anträge für ein nichtkommerzielles Public Viewing ergeben, so wären ein solcher verwaltungsseitig neu zu bewerten.

Gleiches gilt für die Anfrage zur Nutzung des Katschhofes für ein Open-Air-Konzert einer Entertainment-GmbH am 28.08.2024, welche bereits in der vergangenen Winterzeit im Eurogress Veranstaltungen durchgeführt hat. Der verwaltungsseitige Vorschlag für das Open-Air-Konzert, anstelle des Katschofes den Stadtgarten zu bespielen, wurde seitens der Entertainment-GmbH nicht angenommen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-05 Dez II_0036_WP18 Veranstaltungen auf SAO.pdf

6.11.2024

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
31.10.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:34

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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