Tarifierung der Bildungskooperationen der Musikschule
E 49/0079/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Gassenmeier (Leiter der Musikschule) weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgelegte Übersicht über die neu ermittelten Kooperationstarife der einzelnen Kooperationspartner der Musikschule hin (als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem einsehbar).
Er erläutert, dass die Bildungskooperationen in den 2000er Jahren entstanden seien. Die Musikschule verfolge zum einen das Ziel der aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit, die Angebote seien speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten. Zum anderen stehe die Teilhabe der jungen Menschen an den Musikangeboten im Vordergrund. Bei den weiterführenden Schulen werde versucht, die Angebote in die bereits vorhandenen musikalischen Strukturen der Schule einzubinden. Die Angebote seien ein Add-On zum regulären Musikunterricht. Von Seiten der Lehrkräfte gebe es ein hohes Engagement und eine große Offenheit.
Die Finanzierung werde durch die Einrichtungen selbst sichergestellt und folge dem Prinzip der Kostendeckung. Obwohl die Kosten seit Jahren stetig ansteigen würden, seien die Tarife jedoch auf gleichbleibendem Niveau verblieben mit der Folge, dass sich nun ein Finanzierungsproblem entwickelt habe. Außerdem gebe es eine historisch gewachsene Ungleichbehandlung der Lehrkräfte mit Blick auf die sog. ‚Regiezeiten‘, was man mit der neuen Tarifierung heilen wolle. Auch wenn die Bildungseinrichtungen und insbesondere die KiTas sehr im Fokus stünden und die Angebote gerade im frühkindlichen Bereich viel bewirken könnten, handele es sich um freiwillige kulturelle Leistungen, daher müsse die Musikschule nun handeln. Dies stelle manche Einrichtungen jedoch vor große Herausforderungen.
Frau Scheidt dankt Herrn Gassenmeier für die Erläuterungen. Sie sei allerdings irritiert über das Vorgehen der Musikschule. Im Normalfall gebe es eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik und sie hätte sich eine frühzeitigere Information über die Kostensteigerungen gewünscht. Die nun benötigte Summe in Höhe von rund 50.000 Euro hätte auch im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht werden können. Dann hätte man im Ausschuss gemeinsam nach Möglichkeiten der Deckung suchen können. Bei manchen KiTas wisse sie, dass es keinen finanzkräftigen Förderverein im Hintergrund gebe, der die Kostensteigerung tragen könne. Eigentlich seien die Kinder die Gewinner des Programms gewesen, da sie sonst keinen vergleichbaren Zugang zur musikalischen Förderung gehabt hätten. Sie befürchtet nun viel Unruhe und schlimmstenfalls die Reduzierung der Angebote.
Frau Begolli zeigt sich ebenfalls irritiert über die reine Kenntnisnahme der Vorlage. Dies suggeriere, dass es sich bei der Angelegenheit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Das Verständnis des Bildungsauftrages der Musikschule als städtische Einrichtung sei jedoch eine politische Entscheidung. Ihrer Ansicht nach müsse der Bildungsauftrag so verstanden werden, dass insbesondere die Kinder erreicht und unterstützt würden, die sonst keinen Zugang zur musikalischen Erziehung hätten. Es gebe viele interfraktionelle Bemühungen, die instrumentellen Grundschulklassen in Sozialräumen mit besonderer sozialer Herausforderung zu unterstützen. Die benötigte Summe hätte sich sicher im städtischen Haushalt auftreiben lassen können. Selbst mit Ermäßigungsstufen könnten die Summen eine große Belastung für die betreffende Einrichtung darstellen, beispielsweise in der KGS Düppelstraße oder in der GGS Michaelsbergstraße. Die angestrebte Kostendeckung könne eigentlich nicht in Einklang gebracht werden mit dem Bildungsauftrag. Auch wenn diese Vorlage heute nur zur Kenntnis genommen werden könne, wünsche sie sich die Ausarbeitung einer neuen Vorlage für die beteiligten Gremien.
Herr Tillmann erläutert, dass er als Mitglied des Betriebsausschusses Kultur die Herausforderungen des Kulturetats kenne. Gleichzeitig solle keines der Projekte gefährdet werden. Die konkreten Auswirkungen seien noch nicht bekannt. Er schließt sich daher dem Vorschlag an, über das Thema in der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Mai erneut zu beraten. Bei der Gelegenheit könnten die Projekte in beiden Bereichen zusammen betrachtet werden. Auch wenn die Information nun kurzfristig gekommen sei, gehe er davon aus, dass alle Beteiligten an einer guten Lösung interessiert seien.
Herr Tillmanns schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Die Kostensteigerungen empfinde er als enorm. Auch wenn beispielsweise das Einhard-Gymnasium über einen gut aufgestellten Förderverein verfüge, würde sich der Tarif um 93 % nahezu verdoppeln. Die Steigerungen könnten sicherlich nicht von allen Einrichtungen getragen werden. Zwar könne er die Argumentation und Not der Musikschule nachvollziehen. Gleichzeitig hätte sich sicher eine Lösung gefunden, in den Haushaltsberatungen eine Deckung für diese vergleichsweise geringe Summe zu finden. So entstünden nun eine nicht notwendige Diskussion und Unruhe. Wie auch Frau Begolli zweifelt er daran, dass es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Die Vorlage könne zwar nicht nicht zur Kenntnis genommen werden. Im Interesse aller Beteiligten befürwortet auch er eine erneute Vorlage mit Entscheidungskompetenz der Gremien. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag um den Auftrag an die Verwaltung zu erweitern, ein tragfähiges Finanzierungskonzept der Kooperationsprojekte zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Brötz stimmt den Positionen sowohl der Musikschule als auch der Politik zu. Aus ihren jeweiligen Blickwinkeln seien beide Seiten im Recht. Er unterstreicht, dass die Musikschule extrem sozial engagiert sei und eine gute aufsuchende Jugendarbeit mache. Es sei durchaus legitim, dass die historisch gewachsenen Tarife angepasst würden. Die Tarife hätten mittlerweile auch zu einer Ungleichbehandlung des Personals geführt, die den Handlungsdruck noch verstärkt habe. Den Schulen stünden verschiedene Instrumente zur Verfügung, um den Steigerungen zu begegnen: an 14 Grundschulen würde eine Förderung aus dem Grundschulfonds gewährt, es gebe finanzielle Unterstützung aus dem Musik- und Zukunftsfonds. Darüber hinaus würden die Schulen über ein Schulbudget verfügen und es werde in Kürze das sog. Startchancen-Programm von Bund und Land ins Leben gerufen. Diese Möglichkeiten hätten die KiTas nicht. Daher seien diese viel anfälliger und würden dringend Lösungen benötigen. Eine frühere Information über die Kostensteigerungen sei wünschenswert gewesen, damit diese in die Haushaltsberatungen hätten aufgenommen werden können. Er sei überzeugt, dass Lösungen hätten gefunden werden können. Dies könne nun aber nicht mehr geheilt werden. Im kulturellen Bereich bestehe ein strukturelles Defizit und die finanziellen Positionen im Kulturetat müssten gut gerechtfertigt werden. Die Mitglieder des ASW hätten angekündigt, der Verwaltung bis zu den Osterferien Fragen zukommen zu lassen. Die Antworten auf diese Fragen würden ebenfalls in die Vorlage für die gemeinsame Sitzung einfließen.
Herr Gassenmeier ergänzt, dass die Mehreinnahmen durch die Tariferhöhungen in das Personal fließen würden. Die geäußerte Kritik am Vorgehen nehme er an. Gleichzeitig sei er dankbar für das Bestreben des Ausschusses, eine Lösung zu finden. Er werde gerne eine ausführlichere Vorlage in die gemeinsame Sitzung im Mai einbringen. Die Projekte seien so wichtig und es sei ihm ein großes Anliegen, diese auch weiterhin anbieten zu können. Er schlägt zudem vor, das bisherige Verfahren zunächst fortzuführen, bis eine Lösung gefunden worden sei.
Frau Scheidt betont, dass im Ergebnis ein Gesamtpaket für alle Einrichtungen verabschiedet werden müsse. Dem Ausschuss sei nicht daran gelegen, dass einzelne Einrichtungen um finanzielle Unterstützung konkurrieren müssten.
Frau Begolli befürwortet den Beschlussvorschlag von Herrn Tillmanns. Die wichtigen Projekte dürften nicht gefährdet werden. Nicht nur, dass die KiTas nicht auf finanzstarke Fördervereine zurückgreifen könnten. Schulen würden darüber hinaus viele Sponsorengelder generieren.
Herr Brötz stellt klar, dass die finale Beschlussfassung über Entgelte in den Betriebsausschuss eingebracht werden müsse.
Frau Scheidt lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
BeschlussvorschlagBetriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
BeschlussvorschlagAusschuss für Schule und Weiterbildung:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
BeschlussvorschlagKinder- und Jugendausschuss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Musikschule unterhält mit Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen zahlreiche Bildungskooperationen. Derzeit werden in unbefristeten Projekten mit 14 Schulen und 8 Kitas dauerhaft rund 1.400 Kinder und Jugendliche erreicht. Hinzu kommen befristete Projekte an weiteren Einrichtungen (z.B. Bildungszugabe) sowie Unterricht im sog. „Drehtürmodell“. Mit diesen besonderen Angeboten erreicht die Musikschule im großen Maße auch Kinder und Jugendliche aus sog. benachteiligten Bevölkerungsschichten und leistet hier wertvolle musikalische Bildungsarbeit. So erlernen beispielsweise an der Grundschule Schönforst alle Kinder der Schule von Jahrgang 1 bis 4 ein Streichinstrument. Insgesamt beläuft sich die Reichweite der Bildungskooperationen auf rund ein Drittel der durchschnittlichen Belegungen an der Musikschule.
Die zahlreichen Projekte haben sich „historisch“ auf sehr unterschiedlicher Basis entwickelt und unterscheiden sich hinsichtlich Umfang, inhaltlicher Ausrichtung und Finanzierung teilweise deutlich. So wünschenswert diese Projekte aus inhaltlicher Sicht sind, ist durch die beschriebene Genese im Verlauf der Jahre ein in organisatorisch-administrativer Hinsicht wenig übersichtliches Konvolut entstanden.
Tarifierung der Bildungskooperationen
Da die jeweiligen Projekte nach Inhalt und Umfang in gegenseitiger Absprache mit den Partnern individuell auf die Bedürfnisse der Einrichtung zugeschnitten werden, werden die anfallenden Kosten je nach Projekt individuell ermittelt. Bemessungsgröße für die Tarifermittlung sind die Kosten für die sog. „Jahreswochenstunde“. Die Bemessungsgröße aus dem aktuell angewandten Tarifsystem stammt allerdings aus dem Jahre 2003.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Erfordernisse besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zusätzlich ergibt sich aus der gebotenen Vereinheitlichung bei der Anrechnung von Unterrichtsdeputaten bei den jeweiligen Projekten Regelungsbedarf im Bereich der sog. Regiezeiten. Eine Neufassung steht also vor der Herausforderung, diese Ausgangslage insbesondere bei stundenplanintegrierten Bildungsprojekten zu berücksichtigen und gleichzeitig eine Tarifierung so zu gestalten, dass wünschenswerte und förderwürdige Projekte im Bestand durch zu große Kostensteigerungen nicht gefährdet werden: Denn eine kostendeckend kalkulierte Tarifierung im Verbund mit einer Bereinigung der Regiezeitenregelung würde zu Kostensteigerung bei den Kooperationspartnern von teilweise über 100% liegen und ist damit undurchführbar.
Lösungsvorschlag
Die vielfältigen Bezüge der Kooperationsprojekte zur sonstigen Bildungsarbeit der Musikschule bieten gute Argumente dafür, auf eine vollständige Kostendeckung zu verzichten und den Schwerpunkt auf eine „angemessene“ Tarifierung zu legen.
Kriterien für eine angemessene Tarifierung sollten sein:
-Projekte, die nach Inhalt und Umfang Angeboten entsprechen, die nach Schulgeldordnung der Musikschule angeboten werden, sollten mindestens den gleichen Ertrag wie letztere erwirtschaften.
-Projekte, die stundenplanintegriert während der Unterrichtszeit allgemeinbildender Schulen stattfinden, sollten sich prinzipiell der Kostendeckung annähern
-unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. sozialer Kontext) sollte es für vorgenannte Projekte genügen, wenn eine deutlich höhere Kostendeckung als im Kernbereich der Musikschule ausgewiesen werden kann.
Nach diesen Kriterien wurde folgender Vorschlag ausgearbeitet:
1)Die Bemessungsgröße für eine Jahreswochenstunden wird auf 2.000,- Euro festgelegt, dies entspricht einer Steigerung gegenüber der bisherigen Tarifierung um 53%.
2)Neu eingeführt werden 2 Ermäßigungsstufen in Höhe von 15% bzw. 30%.
Für die Zuordnung zu den Ermäßigungsstufen wird folgende Festlegung getroffen:
1)Ermäßigungsstufe 1 (15 %):
alle Kitas und Grundschulen, außerdem Projekte, die eine Vergleichbarkeit mit Angeboten der Schulgeldordnung aufweisen. Hierzu gehört z.B. der Kleingruppenunterricht in den Bläserklassen.
2)Ermäßigungsstufe 2 (30%):
Diese zusätzliche Ermäßigungsstufe soll bei Projekten mit besonderer sozialer Indikation zur Anwendung kommen. Hierzu zählen das große Streicherklassenprojekt GGS Schönforst sowie die Gitarren- und Blockflötenklassen in der KGS Düppelstr., der KGS Michaelsbergstr. und der Montessorischule Mataréstr.
Auswirkungen
Die Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Tarifsystems für die einzelnen Kooperationspartner sind aufgrund der beschriebenen heterogenen Ausgangslage nicht einheitlich zu benennen. Im Grundsatz ergeben sich für Kooperationen im Kita- und Grundschulbereich Kostensteigerungen von durchschnittlich 25%. Im Bereich der weiterführenden Schulen liegen diese teilweise deutlich höher.
Durch die Maßnahme würde sich für die Musikschule eine Einnahmesteigerung von rund 50.000 Euro jährlich ergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es wird mündlich berichtet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 124842
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124842
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-02-14 E 49_0079_WP18 Tarifierung der Bild SAO.pdf
11.10.2024
118.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 12.03.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:35
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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