5. März 2024 um 18:00, 4. Aachener Gesamtschule
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Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen - Antrag vom 02.06.2023

Dez II/0040/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dopatka erteilt Frau G. das Wort. Diese erläutert, dass es derzeit eine Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen in Tübingen, auf kommunaler Ebene gebe. Die Fast Food Kette McDonalds klage zwar dagegen, aber diese Klage sei in einem ersten Verfahren bereits abgewiesen worden. Eine solche Steuer habe die Deutsche Umwelthilfe forciert und als Mitglied von „Omas for Future“ sei sie so darauf aufmerksam geworden. Es gebe verschiedene Angebote, Mehrwegsysteme würden in Aachen leider selten genutzt und wenn es sie gebe, dann würde sie niemand nutzen, da sie zu umständlich seien. Die Verwendung von Mehrweg solle gefördert werden und ein guter Weg dies zu tun, sei durch Steuern auf Einwegverpackungen.

Herr Dopatka bedankt sich für den Vortrag und Frau Keupen erhält das Wort.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich, man könne auf dieses Thema nicht oft genug hinweisen. Sie verdeutlich aber auch, wie wichtig es sei, eine rechtssichere kommunale Umsetzung zu finden. McDonalds habe zwischenzeitlich erneut geklagt und das Verfahren schwebe noch. Die Kommunen müssen so lange warten, um eine einheitliche Lösung zu finden, die zur Normalität im täglichen Leben werden könne. Man brauche einfach ein rechtssicheres System für eine Steuer. Außerdem gebe es seit dem 16.05.2023 das Einwegkunststofffondsgesetz, laut dem die Hersteller von bestimmten Kunststoff-Einwegprodukten zukünftig an den Entsorgungskosten beteiligt würden. Die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sei, auf ein durchgängiges und einheitliches System zu warten. Bis dahin müsse man immer wieder darauf aufmerksam machen. Die Gewohnheiten der Menschen und Gastronomen seien leider sehr starr und nicht alle seien überzeugt. Auch die Mehrkosten schrecken Nutzende oft nicht ab, Einwegverpackungen zu nutzen. Das Einwegkunststofffondsgesetz sei ein guter Schritt, aber man müsse auch im Einzelhandel weiter werben. Frau Keupen appelliert an die Fraktionen, das Thema nochmals mitzunehmen, man brauche hier die Solidarität aller.

Herr Hilgers (CDU) meldet sich zu Wort. Er sei überrascht, dass die Zahl der Einwegbehälter immer noch so groß sei. Abfallvermeidung sei immer erstrebenswert, aber es bleibe die Frage, wie man das schaffe. Er stellt die Frage, wann der richtige Zeitpunkt sei und appelliert ebenfalls dazu, eine bundesweite Lösung abzuwarten. Eine örtliche Verbrauchssteuer sei sehr komplex, sowohl für die Verwaltung als auch für die Gastronomie. Das Projekt solle erst dann angegangen werden, wenn man „sattelfest in alle Richtungen“ sei. Sein Vorschlag sei, das Thema zu einem späteren Zeitpunkt bei anderen Rahmenbedingungen nochmal aufzugreifen und die Bürger*innen und die Gastronomie „Luft holen“ zu lassen. Alle seien derzeit finanziell hoch belastet und eine weitere Steuer sei nicht das Mittel der Wahl.

Herr Dopatka stellt die Nachfrage, ob der Beschluss ebenfalls zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung Aachen Mitte gehen solle. Herr Hilgers stimmt für die CDU dafür.

Herr Nießen bedankt sich für die gute Verwaltungsvorlage und schließt sich den Vorredenden in vielen Punkten an. Die Grünen machen sich natürlich für eine Verpackungssteuer stark und er sieht die soeben von Herrn Hilgers angesprochene Mehrbelastung für Bürger*innen aufgrund anderer Steuererleichterungen gar nicht gegeben. Für ökologisch denkende Bürger*innen sei es ein Nullsummenspiel. Außer der gerade fehlenden Rechtsicherheit spreche kein Argument gegen Einführung einer Verpackunssteuer auf Einwegverpackungen.

Frau von der Meulen beschäftige sich schon lange mit dem Thema Verpackung. Zero-Waste sei utopisch, aber Einwegbecher nach wie vor geläufig. Sie werde das als Appell in Ihre Fraktion mitnehmen.

Herr Dopatka spricht in seiner Funktion als SPD Ratsherr und erinnert an die Einführung des Pfandsystems, damals habe es in Deutschland ebenfalls einen Aufschrei gegeben, aber man habe nur gute Erfahrungen mit Pfand gemacht, es sei also machbar. Das laufende Verfahren müsse allerdings abgewartet werden, nichtsdestotrotz sei er guter Dinge, dass die Rechtssicherheit komme. Er freue sich, dass das Thema auf der Tagesordnung gelandet sei.

Herr Wagner (DIE Zukunft) schließt sich an und bedankt sich bei den Bürger*innen und der Verwaltung. Er wolle die Diskussion nicht in die Länge ziehen, Abfallvermeidung sei wichtig, die Finanzierung aber eine andere Hausnummer. Der Bund muss erst entscheiden bevor die Stad Aachen weitere Schritte geht.

Herr Hansen (FDP) meldet sich zu Wort, er sei kein Fan von Einweg, aber man müsse einen fließenden Übergang in der Euregio finden und müsse schauen, was umsetzbar sei. Auch die weitere Bürokratie sei problematisch. Aufklärung sei hier die bessere Lösung, die Gastronomie leide eh schon genug. Man solle mehr auf Bewusstseinsbildung setzen und der Einwegkunststofffond sei ein guter Weg. Mehr sei vielleicht mehr Aufwand, ohne dass dabei viel rumkäme.

Frau Conradt (CDU) weist darauf hin, dass in der Bezirksvertretung Mitte bereits im Jahr 2020 nachhaltige Politik gemacht wurde und ein Vertrag für Mehrwegbecher geschlossen wurde. Sie verdeutlicht, dass damals keine Kosten gescheut wurden und man sich das durchaus „etwas kosten“ lassen habe. Aber trotzdem bedarf es eines Umdenkens, diese Mehrwegbecher auch immer bei sich zu tragen.

Herr Dopatka ist erfreut und stellt in Aussicht, dass die Becher, solange der Vorrat reiche, bei der nächsten Sitzung des Bürgerforums verteilt würden.

Frau Scheidt erinnert ebenfalls an den Aufschrei, den es damals bei der Einführung des Dosen- und Flaschenpfands gegeben habe und verdeutlicht, wie facettenreich das Thema sei. So arbeite auch McDonalds selbst momentan an eigenem Mehrwegsystem, das System generell sei bald so selbstverständlich wie andere Pfandsysteme. Es sei in diesem Sinne immer gut, dass es hier auch Bürgerinitiativen und Engagement gebe.

Herr Dopatka liest den Beschluss vor.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anregungen vom 02.06.2023, 14.06.2023, 20.07.2023, 21.07.2023, 21.07.2023 sowie vom 10.11.2023 auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen gelten damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Anregungen vom 02.06.2023, 14.06.2023, 20.07.2023, 21.07.2023, 21.07.2023 sowie vom 10.11.2023 auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen gelten damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit als Anlage beigefügter Anregung vom 02.06.2023 beantragt ein/e Einwohner/in der Stadt Aachen die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen in Aachen und nimmt hierzu Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 (Az: 9 CN 1.22) über die Erhebung einer Verpackungssteuer in Tübingen. Fünf wortgleiche weitere Anregungen wurden in gleicher Sache gestellt (14.06.2023, 20.07.2023, 21.07.2023, 20.07.2023 sowie 10.11.2023).

Seit Januar 2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen verringert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden. Besteuert werden Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, "sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden". Die Steuer beträgt für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro. Der Steuersatz pro Einzelmahlzeit sollte zunächst auf maximal 1,50 Euro begrenzt werden. Eine ortsansässige Mc-Donalds-Filiale hatte gegen diese örtliche Verpackungssteuer geklagt.

Laut BverwG handelt es sich bei der Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauchssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG, für deren Erhebung die Stadt Tübingen zuständig war. Bei den an Ort und Stelle oder als Take-Away verkauften Speisen und Getränken zum unmittelbaren Verzehr sei es überwiegend der Fall, dass ihr Konsum – und damit der Verbrauch der zugehörigen Verpackungen –innerhalb des Gemeindegebietes stattfinde. Damit sei zugleich – so das BverwG – der örtliche Charakter der Steuer hinreichend gewahrt. Das BverwG urteilte weiter, dass lediglich die Obergrenze der Besteuerung von 1,50 € pro Einzelmahlzeit und dass der Stadtverwaltung ohne zeitliche Begrenzung gewährte Betretungsrecht im Rahmen der Steueraufsicht rechtswidrig sei. Diese beiden Verstößen lassen aber die Rechtmäßigkeit der Satzung im Übrigen unberührt.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 war der Rechtsweg jedoch noch nicht ausgeschöpft. So hat die Firma Mc Donalds im September 2023 gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Verfassungsbeschwerde erhoben. Wenngleich diese keine aufschiebende Wirkung hat und die Stadt Tübingen derzeit die Verpackungssteuer erhebt, so ist die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen den Ausgang der Verfassungsbeschwerde abzuwarten. Ein interkommunaler Austausch der Steuerämter der kreisfreien Großstädte in Nordrhein-Westfalen deckt sich mit dieser zunächst abwartenden Position des Städte- und Gemeindebundes.

Aus Sicht der Stadt Aachen wäre vielmehr eine bundesweite einheitliche Regelung zu begrüßen. Hierzu sei ausgeführt, dass– mit Ausnahme einzelner Paragrafen - am 16.05.2023 bereits das Einwegkunststofffondsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz sollen die Hersteller von bestimmten Kunststoff-Einwegprodukten zukünftig ebenfalls an den Entsorgungskosten beteiligt werden. Die Einwegkunststoffabgabe soll ab dem 01.01.2024 von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte entrichtet werden und wird erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024 von diesen zu zahlen sein.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Bundesgesetzes und der erhobenen Verfassungsbeschwerde ist die zurückhaltende Position der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu werten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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0

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0

Ergebnis

0

0

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Fachämter der kreisfreien Großstädte in NRW die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nicht empfohlen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-02-20 Dez II_0040_WP18 Erhebung einer oertli SAO.pdf

29.11.2024

137.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 05.03.2024
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:33

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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