19. März 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0136/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig die Beschaffung von folgendem Sportgerät, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2024, zu bezuschussen: Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. Fünf Tischtennis-Tische 1.247,00 €

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2024, zu bezuschussen:

Aachener TSV Alemannia 1900 e.V.

Fünf Tischtennis-Tische

1.247,00 €


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Die Tischtennisabteilung des Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von fünf vereinseigenen Tischtennis-Tischen gestellt. Diese sollen beschafft werden, da die derzeitigen Tischtennis-Tische, welche auch vom Kaiser-Karls-Gymnasium für den Schulsport und deren Tischtennis-AG genutzt werden, einen derartigen Verschleiß an den Oberflächen und der Mechanik aufweisen, dass die Tische nicht mehr zu reparieren sind. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der fünf Tischtennis-Tische4.988,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.247,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 30.01.2024 erhalten.

Der Haushaltsansatz 2024 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 10.000,00 €. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 1.247,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 8.753,00 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000

10.000

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-05 FB 52_0136_WP18 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

18.11.2024

131.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 19.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:38