20. März 2024 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 9Öffentlich

Zweiter Sportplatz am Inda-Gymnasium - Ratsanfrage der CDU-Bezirksvertretung Kornelimünster / Wahlheim vom 15.11.2023

Dez II/0041/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Nußbaum legt Wert auf die Feststellung, dass es sich um keine Ratsanfrage, sondern um eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung handelt.

Weiterhin erwartet sie eine konkrete Weitergabe einer Frage an die Fachverwaltung hinsichtlich der Frage, wann das Ergebnis der Flächenanalyse vorliegt.

Frau Stühlen sagt die Mitnahme der Frage zu.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Wahlheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Wahlheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksvertretung Kornelimünster/Wahlheim bat die Verwaltung mit als Anlage beigefügter Anfrage vom 15.11.2023 um Ausführungen zu zwei Fragestellungen, betreffend eines ggf. zu errichtenden zweiten Sportplates am Inda-Gymnasium. Die Verwaltung nimmt hierzu nachfolgend Stellung.

  1. Ist seitens der Verwaltung die Ausweisung eines weiteren Sportplatzes zwischen der Straße Romerich und Nütheimer Straße auf Höhe des Sportplatzes Romerich in Betracht zu ziehen, der sowohl der vereinsbezogenen als auch der schulischen Nutzung (Laufbahn, Kugelstoß- u. Sprunganlage für die Leichtathletik des Inda-Gymnasiums) zu Gute käme?

Im vergangenen Jahr hatte die Verwaltung insbesondere aufgrund der seitens des FC Eintracht Kornelimünster angemeldeten Platzbedarfe eine erste und unverbindliche Flächenanalyse in der Ortschaft Kornelimünster sowie in näherer Umgebung für einen zweiten Sportplatz durchgeführt. Gleichwohl diese Flächenanalyse noch nicht abgeschlossen ist, so gilt es bei der hier von der CDU-Bezirksvertretung angefragten Fläche (s. nachstehende Abbildung) natürlich die vorliegende Eigentümersituation zu berücksichtigen. Die Errichtung eines zweiten Sportplatzes zwischen den beiden Straßen „Romerich“ und „Nütheimer Str.“ wird nach dem aktuellen Analysestand jedenfalls nicht kurz- oder mittelfristig realisierbar sein.

Über das Ergebnis der Flächenanalyse für einen potentiellen zweiten Sportplatz wird die Verwaltung entsprechend berichten.

  1. Welche Voraussetzungen neben einer ggf. erforderlichen planerischen Ausweisung wären im Übrigen zu erfüllen, um ein entsprechendes Vorhaben zu realisieren?

Die an einen zweiten Sportplatz zu knüpfenden Voraussetzungen richten sich einerseits an die intendierte Nutzung des Platzes und andererseits an die Umgestaltungsmöglichkeiten des bestehenden Sportplatzes. Sofern beispielsweise der zweite Sportplatz mit der Intention des zeitlichen Entzerrens des Trainings- und Spielgeschehens des FC Eintracht Kornelimünster errichtet werden soll, so gilt es parallel zu betrachten, ob und wie eine Umgestaltung des aktuellen Sportplatzes für eine stärkere Schulsportnutzung sinnvoll erscheint. In jedem Falle wird die Errichtung eines zweiten Sportplatzes mit erheblichen finanziellen Ressourcen einhergehen, die zu gegebener Zeit dann natürlich in den Haushaltsplan der Stadt Aachen aufzunehmen sind.

Neben diesen Parametern sind die durch den Sportplatz erwartbaren Lärmimmissionen ein weiteres Kriterium.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-04 Dez II_0041_WP18 Zweiter Sportplatz a SAO.pdf

16.11.2024

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 20.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:40

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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