20. März 2024 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 11Öffentlich

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2024/2025

FB 45/0458/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Gilles fragt nach der Reihenfolge der Beschlussfassungen, da die Vorlage die Bezirksvertretung lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Herr von Thenen merkt an, dass dies auf seine Entscheidung zurückzuführen ist, um im Januar 2024 wegen diesem Punkt keine Sondersitzung der Bezirksvertretung anzusetzen.

Herr Krott kann die Ausführungen sehr gut nachvollziehen. Inhaltlich betrachtet er hier den Sozialraum 14 Walheim. Die Entwicklung kann nicht gutgeheißen werden.Er befürwortet beim Tagesordnungspunkt 13 eindeutig eine Änderung von fünf statt vier Gruppen.

Herr von Thenen erwähnt hier die Schließung der KiTa-Gruppe „Pascal-Zwerge“.

Frau Nußbaum stimmt den Ausführungen von Herrn Krott grundsätzlich zu.Sie bittet eindringlich die Verwaltung, die KiTa Falkenberg 2 so lange zu erhalten, wie eine Überführung der Plätze möglich ist. Weiterhin erwähnt sie die Quote von Kindern aus anderem Sozialräumen mit 8,3% und von Kindern mit einem Wohnsitz von außerhalb Aachens von 5%, die sie beide als hoch empfindet.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt Herr von Thenen den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretungen Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.304Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.156 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.304Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.156 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2024/2025 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,59 % und im U3-Bereich von 47,64 % im Kindertagesstättenjahr 2024/2025, beginnend mit dem 01.08.2024.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2024 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-11 FB 45_0458_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

11.10.2024

98.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 20.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:40

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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