Bahnbegleitender Geh-/Radweg auf dem Falkenbachviadukt – Sachstand/weiteres Vorgehen
FB 61/0863/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Thenen begrüßt hierzu sehr herzlich seitens der EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH den Geschäftsführer Herrn Hartrampf sowie die Projektingenieurin Frau Eisenburger, sowie Herrn Mohnen, Leiter des Teams Mobilitäts- und Verkehrskonzepte der Stadt Aachen und Frau Huppertz.
Herr Mohnen beginnt der Vortrag mit einigen Vorbemerkungen. Das verheerende Hochwasser im Juli 2021 hatte natürlich auch massive Auswirkungen auf die Planungen der Stadt Aachen im Schulterschluss mit der EVS. Sämtliche Zeitpläne wurden durcheinandergebracht. Die EVS musste massive Schäden am bestehenden Schienennetzt priorisieren und konnte daher aus nachvollziehbaren Gründen nicht den Ausbau aktuell noch stillgelegter Strecken voranbringen.
Frau Huppertz skizziert zunächst einmal den aktuellen Sachstand der Planungen zur Wiederherstellung des Falkenbachviaduktes. Im Dezember 2020 wurde das Projekt erstmals in der Bezirksvertretung vorgestellt. Im Sommer 2022 wurde sich erstmals wieder zusammengesetzt, um das Projekt zukünftig realisieren zu können.Dabei hat sich herausgestellt, dass neben der eingleisigen Streckenführung der Schienen ein kombinierter Rad- und Fußweg in einer Breite von 2 Metern relativ einfach realisiert werden kann. Eine wünschenswerte Verbreiterung auf 2,5 Meter könnte nur mit einer immensen Kostensteigerung verwirklicht werden, die aktuell wohl nicht als realistisch einzuschätzen ist.Wichtig ist auch, dass dieses Projekt nur in enger Abstimmung mit der Stadt Stolberg (Rhld.) realisiert werden kann, da ein alleiniger Beschluss der Stadt Aachen ohne die entsprechende Fortführung auf Stolberger Stadtgebiet vollkommen sinnlos ist.
Die Stadt Aachen beabsichtigt aktuell, mit der EVS eine Baudurchführungsvereinbarung zu verhandeln, an der innerhalb der Stadt Aachen mehrere Fachbereiche involviert werden. Hier werden natürlich auch intensive Abstimmungsprozesse u.a. mit der Stadt Stolberg erforderlich sein. Sehr wichtig ist auch ein zielgerichtetes Fördermittelmanagement, da ohne eine hohe Fördermittelquote das Projekt insgesamt finanziell nicht darstellbar wäre. Später werden die Ergebnisse der Planungen in den zuständigen politischen Gremien zur finalen Entscheidung vorgelegt.
Herr von Thenen begrüßt im Namen der gesamten Bezirksvertretung ausdrücklich die Planungen, die eine Verbindung des Aachener Radwegenetzes in Richtung Breinig verbessern.
Er bittet Frau Eisenburger und Herrn Hartrampf, aus der Perspektive der EVS das weitere Vorgehen zu skizieren.
Herr Hartrampf bestätigt, dass das Falkenbachviadukt wegen des Hochwasserereignisses in der Vergangenheit tatsächlich zurückgestellt worden ist, da es sich wirklich um eine hohe Investition handeln wird. Aktuell steht die Planungs- und Bauentwicklungsvereinbarung zwischen den Städten Aachen und Stolberg sowie der EVS kurz vor dem Abschluss.Noch in diesem Jahr soll der Eintritt ins Genehmigungsverfahren erfolgen. Beteiligt werden muss zudem die Bezirksregierung Köln. Faunistische (z.B. Fledermausvorkommen) und floristische Gutachten müssen aktualisiert werden. Ende 2024/Anfang 2025 soll es losgehen.
Herr Hartrampf erwähnt, dass die finale Finanzierung des Viadukts noch nicht gesichert ist.
Geplant ist die Anbindung der Euregio-Bahn von Breinig nach Stolberg für Ende 2025/Anfang 2026. Wünschenswert ist dann natürlich die Weiterführung über das Falkenbachviadukt weiter nach Walheim und letztendlich über Raeren bis nach Eupen.Wenn alles optimal abläuft, ist eine Eröffnung des Schienenverkehrs über Breinig bis nach Walheim frühestens Dezember 2028 realistisch.
Herr Hoffner fragt nach, warum jetzt einzelne Streckenabschnitte schon in diesem Jahr scheinbar ertüchtigt werden, obwohl die Realisierung erst in 2-3 Jahren vorgesehen ist. Herr Hartrampf erklärt dies mit unterschiedlichen Fördertöpfen, die zur Verfügung stehen. Weiterhin möchten die Eisenbahnfreunde Walheim so schnell als mögliche touristische Fahrten mit den Museumslokomotiven durchführen.
Herr Krott begrüßt ausdrücklich die Planungen dieses anspruchsvollen Projektes. Er fragt nach den Planungen für den Kreuzungsbereich Vennbahn/Schleidener Straße. Herr Hartrampf erwähnt hierzu die Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Jahr 2022, das nunmehr die Planungen einfacher machen.
Herr von Thenen richtet die Bitte an Herrn Mohnen, dass der angesprochene Kreuzungsbereich seitens FB 68 verstärkt in den Blick genommen wird.
Herr Hoffner erwähnt hierzu, dass die in seinen Augen sanierungsdürftige Vennstraße jetzt auch in Fokus der Planungen genommen werden kann.
Herr Vecqueray fragt, wie das Viadukt gestaltet wird.
Frau Eisenburger merkt an, dass das im Herbst 1944 durch die deutsche Wehrmacht gesprengte Teilstück durch ein Betonteil ersetzt wird, dieses jedoch optisch als Bogenteil verkleidet wird. Ob es optisch wie die noch stehenden Teile des Viadukts gestaltet wird, ist noch nicht entschieden.
Herr Vecqueray fragt weiter, wer für die Fortführung der Bahnstrecke ab der Grenze zuständig ist.
Herr Hartrampf erläutert, dass ab der Grenze ausschließlich die belgischen Verwaltungen zuständig. Eine enge Kooperation wird natürlich angestrebt.
Auf die Frage, ob auch im deutschen Streckenabschnitt Schutzzäune zwischen Bahnstrecke und Radweg geplant sind, gibt er zur Antwort, dass grundsätzlich in Deutschland grundsätzulich so verfahren wird, mit Ausnahme von Streckenabschnitten, wo der Radweg topografisch niedriger als der Schienenstrang ist. Hier kann auf einen Zaun verzichtet werden. Auf dem Viadukt werden natürlich alle Sicherheitsvorschriften beachtet.
Frau Nußbaum fragt nach einem Kostenrahmen und dem Fördermittelanteil. Herr Hartrampf sagt hierzu aus, dass sowohl zu den Kosten wie auch zu den möglichen Fördermöglichkeiten zum aktuellen Zeitpunkt keine verlässlichen Zahlen genannt werden können.
Herr Mohnen erwähnt ergänzend, dass natürlich auch die Stadt Aachen alle möglichen Fördertöpfe im Fokus hat und hier verstärkt nach weiteren Möglichkeiten aktiv gesucht wird.
Herr Nießen fragt Herrn Mohnen, ob die Bezirksvertretung den Kreuzungsbereich Schleidener Straße nochmals beschließen muss oder ob der FB 68 die Thematik auch ohne neuen Beschluss im Mobilitätsausschuss vorstellen wird.
Herr Mohnen erläutert, dass eine Erwähnung im Protokoll genügt, damit FB 68 weiter vorgehen kann.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, verweist Herr von Thenen auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, zu finden auf Seite 11 der Verwaltungsvorlage.
Er möchte den Vorschlag um fünf Wörter erweitern:
Erweiterungsvorschlag des Bezirksbürgermeisters:
1.Satz „die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung und der Vertreter der EVS zum Sachstand …“ (alles weitere wie im Verwaltungsvorschlag)
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand des bahnbegleitenden Geh-/Radweges auf dem Falkenbachviadukt zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Voraussetzungen für eine zukünftige Realisierung in Abstimmung mit der EVS und der Stadt Stolberg vorzubereiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand des bahnbegleitenden Geh-/Radweges auf dem Falkenbachviadukt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Voraussetzungen für eine zukünftige Realisierung in Abstimmung mit der EVS und der Stadt Stolberg vorzubereiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim, sowie der Mobilitätsausschuss haben im Dezember 2020 bzw. im Januar 2021 die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten einer Radwegeverbindung entlang der Bahntrasse über das Falkenbachviadukt in Abstimmung mit der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH weiter zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten.
Fuß-/ Radwegeverbindung zwischen Breinig und Kornelimünster über das Falkenbachviadukt
Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (kurz EVS) plant derzeit die Sanierung des Falkenbachviaduktes für einen zukünftigen Bahnbetrieb zwischen Stolberg und Walheim. Im Zuge der Planungen ist die EVS bereits im Jahr 2020 auf die Stadt Aachen zugekommen, um die Möglichkeiten einer Realisierung eines gemeinsamen Geh- und Radweges neben der Bahnstrecke und auf dem Viadukt zu erörtern. Das Genehmigungsverfahren war ursprünglich für das Jahr 2022 geplant, musste allerdings in Folge der Hochwasserschäden an großen Teilen der Schieneninfrastruktur der EVS im Jahr 2021, vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Das Falkenbachviadukt liegt zwischen Breinig und Walheim und führt im Bereich der Schlauser Mühle über die Venwegener Straße (s. Anlage 1). Mit der in Aussicht gestellten Planung und Realisierung eines Geh-/Radweges entlang der Bahnstrecke und über das Viadukt könnte eine sichere und attraktive Radwegeverbindung zwischen Breinig und Kornelimünster, mit Anbindung an die Vennbahn (in Richtung Walheim und in Richtung Kornelimünster) geschaffen werden.
Bislang wird der Radverkehr von Stolberg-Breinig aus kommend über einen bahnbegleitenden, lediglich mit wassergebundener Decke ausgebauten Wirtschaftsweg bis zur Schlauser Mühle geführt. Von dort aus gibt es heute keine sichere Radverkehrsanlage auf der Venwegener Straße.
Auf der Venwegener Straße gilt Tempo 70. Außerorts wird der Radverkehr derzeit im Mischverkehr geführt. Auf Grund der vielen Kurven und Kuppen und der hohen Fahrgeschwindigkeiten ist die Führung im Mischverkehr nicht sicher und wird gerade von unsicheren Radfahrer*innen gemieden. Eine Radverkehrsanlage auf der Venwegener Straße wird bereits seit langer Zeit mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW diskutiert. Auf Grund der geringen Straßenbreite und dem in Teilabschnitten anstehenden Gestein neben der Fahrbahn ist die Planung und die Anlage einer gesonderten Radverkehrsanlage nur mit hohem Aufwand und hohen Kosten möglich. Auch die Aufbringung von Radschutzstreifen außerorts war bislang nicht möglich. Hierzu gibt es aktuell einen neuen Erlass des Verkehrsministeriums NRW. Ob dieser Erlass auch auf die Venwegener Straße anzuwenden ist, wird derzeit intern geprüft.
Im Rahmen des seit mehreren Jahren bestehenden Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) ist die Verbindung Breinig – Walheim als regionale Verbindung im städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr aufgenommen worden. Eine mögliche Radwegeverbindung von Breinig über das Falkenbachviadukt bis zur Vennbahn ist zudem mittlerweile auch in das Radwegnetz des Rheinischen Reviers aufgenommen worden. Über die Förderrichtlinie „Strukturwandel NRW“ können auch Maßnahmen für touristische Infrastruktur gefördert werden. Die Verwaltung wird entsprechend prüfen, ob das Vorhaben des Geh- und Radweges über das Falkenbachviadukt hierüber gefördert werden kann.
Grundsätzlich wird für den Radweg vor und hinter dem eigentlichen Viadukt eine Geh- und Radwegbreite von 2,50 m angestrebt. Auf dem Viadukt selbst ist aus bautechnischen Gründen auf einer Länge von 150 m eine Engstelle von 2,00 m geplant. Diese kann entsprechend ausgeschildert werden. Eine Verbreiterung auf 2,50 m auf dem Viadukt ist von der EVS geprüft worden, wird aus wirtschaftlichen Gründen aber nicht empfohlen. Diese wäre nur mit einer erheblichen Kostensteigerung machbar, da das Viadukt insgesamt verbreitert werden müsste. Auch die anteiligen Instandhaltungskosten, die von der Stadt Aachen zu tragen wären, würden sich bei dieser Variante deutlich erhöhen. Bei einem Geh-/Radweg von 2.00 m Breite müsste nach Auskunft der EVS keine Verbreiterung am Bauwerk erfolgen.
In den vergangenen Abstimmungen zwischen Stadt Aachen und EVS wurde seitens der EVS dargestellt, dass im Rahmen der weiteren von EVS beauftragten Planungen zum Viadukt lediglich das Teilstück des Geh- und Radweges unmittelbar auf dem Viadukt berücksichtigt werden kann.
Für die weitere Planung der Abschnitte des Geh-/Radweges außerhalb des eigentlichen Viaduktes sowie für den erforderlichen Bahnübergang im Bereich des Anschlusses an die Vennbahn muss die Planung und der Bau durch die Stadt Aachen erfolgen. Hier wird seitens der Verwaltung empfohlen, ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
Da die Zuführung des Radweges über eine Rampe auf den Bahndamm aus Richtung Breinig auf Stolberger Stadtgebiet liegt, ist eine Beteiligung der Stadt Stolberg im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlich. Erste Gespräche beider Verwaltungen haben bereits stattgefunden. Um eine weitere Schnittstelle im Planungsprozess zu vermeiden, soll eine Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Stadt Stolberg vorbereitet werden, in der die Kostenübernahme für die Planung und den Bau des Geh-/Radweges entsprechend geregelt wird.
Weiterer Zeitplan der EVS zum Bau des Viaduktes
Die EVS bereitet derzeit die Unterlagen für das erforderliche Genehmigungsverfahren für den Umbau des Falkenbachviaduktes bei der Bezirksregierung Köln vor. Nach Einreichung der Unterlagen ist für die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens ein Zeitbedarf von mindestens einem Jahr einzukalkulieren. In dieser Zeit sollte seitens der Stadt Aachen die weitere Planung der Geh- und Radwege in den Anschlussbereichen vorbereitet und die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Weiteres Vorgehen
Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Stadt Aachen und der EVS ist eine Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung, die derzeit mit der EVS und innerhalb der Verwaltung von mehreren Fachdienststellen abgestimmt wird. Diese Vereinbarung wird Bestandteil einer Vorlage in einer der nächsten Sitzungen.
Darüber hinaus muss eine Nutzungsvereinbarung für den Anschlussbereich des Geh-/Radwegs auf den Flächen der EVS geschlossen werden. Diese wird derzeit ebenfalls vorbereitet.
Für die ersten Planungen der städtischen Anschlussbereiche soll die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet werden. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Jahr 2024 zur Verfügung.
Im Zuge der städtischen Planung und Genehmigung der neuen Radwegeverbindung ist eine Beteiligung des Naturschutzbeirates erforderlich. Die Instandsetzung des Falkenbachviaduktes für einen späteren Bahnbetrieb wurde bereits von der EVS im Jahr 2021 Naturschutzbeirat vorgestellt. Hierbei wurde auch bereits dargestellt, dass es Überlegungen gibt, einen Geh- und Radweg auf dem Viadukt, sowie in den angrenzenden Teilen zu realisieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Die Relevanz der Ergebnisse für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine neue, sichere Verbindung zwischen Stolberg und Aachen zu einem vermehrten Umstieg vom Pkw auf das Rad führen kann. Besonders die Anbindung zur Vennbahn bietet nicht nur einen sicheren Alltags-, sondern auch Freizeitverkehr.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.
Technische Details
ID: 125063
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=125063
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-02-19 FB 61_0863_WP18 Bahnbegleitender Geh SAO.pdf
23.10.2024
284.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 20.03.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:40
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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